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| BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 01.02.1980 - 11 Ca 273/79
- LAG Hessen, 13.10.1980 - 8 Sa 530/80
- BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.04.1979 - 5 AZR 1065/77
US-amerikanische Lektorin - Europäischer Aufgabenbereich - US-amerikanischen …
Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80
Das Nato-Truppenstatut und die dazugehörigen Zusatzabkommen (Nato-Truppenstatut vom 19. Juni 1951, BGBl. 1961 II S. 1190; Zusatzabkommen vom 3. August 1959 - ZusAbk - BGBl. 1961 II S. 1183, 1218, geändert durch Abkommen vom 21. Oktober 1971, BGBl. 1973 II S. 1022 und das Unterzeichnungsprotokoll zum Zusatzabkommen - UnterzProt - BGBl. 1961 II S. 1313) sind solche völkerrechtlichen Vereinbarungen (BAG Urteil vom 18. April 1979 - 5 AZR 1065/77 - AP Nr. 1 zu Art. 71 ZA-Nato-Truppenstatut mit zust. Anm. v. Beitzke).bereits mit Urteil vom 18. April 1979 - 5 AZR 1065/77 - AP Nr. 1 zu Art. 71 ZA-Nato-Trupper>statut, zu B III der Gründe, entschieden.
- BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
Philippinische Botschaft
Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80
Wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, ist zwar die deutsche Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat in bezug auf dessen nicht hoheitliche Betätigung (acta iuris gestionis) nicht ausgeschlossen, wohl aber in bezug auf dessen hoheitliche Betätigungen (acta iure imperii) (BVerfGE 16, 27, 33 ff. = AP Nr. 1 zu Art. 25 GG; BVerfGE 46, 342, 364 f. = AP Nr. 2 aaO). - BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
Iranische Botschaft
Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80
Wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, ist zwar die deutsche Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat in bezug auf dessen nicht hoheitliche Betätigung (acta iuris gestionis) nicht ausgeschlossen, wohl aber in bezug auf dessen hoheitliche Betätigungen (acta iure imperii) (BVerfGE 16, 27, 33 ff. = AP Nr. 1 zu Art. 25 GG;… BVerfGE 46, 342, 364 f. = AP Nr. 2 aaO). - BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78
Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen …
Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80
Nur die Rechtsverhältnisse von örtlichen zivilen Arbeitnehmern unterfallen aber den Bestimmungen des Art. 56 ZusAbk (BAG 35, 370, 374 = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen
Rn. 26 (a) Es kann dahinstehen, ob auch das Steuerrecht eines ausländischen Staates dem Kernbereich der Staatsgewalt zuzurechnen ist (so BAG 4. Mai 1983 - 5 AZR 613/80 - zu III 3 der Gründe). - BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen …
Allerdings hat der Fünfte Senat in einer weiteren Entscheidung vom 4. Mai 1983 (5 AZR 613/80 - nicht veröffentlicht) gerade auch in bezug auf die Antragstellerin für eine Klage eines ihrer Angestellten nach Art. 72 Abs. 5 a ZA ausgesprochen, daß diese der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegt, und dies damit begründet, daß für die Angestellten nichtdeutscher Unternehmen wirtschaftlichen Charakters nichts anderes gelten könne als für die Angestellten nichtdeutscher Organisationen nichtwirtschaftlichen Charakters im Sinne von Art. 71 ZA.Der Fünfte Senat hat jedoch auf Anfrage des Senats im vorliegenden Verfahren durch Beschluß vom 23. Mai 1984 - 5 AZR 613/80 - mitgeteilt, daß er an dieser seiner in der Entscheidung vom 4. Mai 1983 zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht nicht festhält.
- LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechenland - Entgeltabsenkung
Die Staatenimmunität der Beklagten kann auch nicht - wie allerdings die Beklagte meint daraus abgeleitet werden, dass sie mit den Gesetzen 3833/2010 und 3845/2010 etwa Steuern erhöht hätte und das Steuerrecht eines ausländischen Staates dem Kernbereich der Staatsgewalt zuzurechnen wäre (so BAG 04.05.1983 - 5 AZR 613/80;… offengelassen: BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 26).
- LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechische Schule
Die Staatenimmunität der Beklagten kann auch nicht - wie allerdings die Beklagte meint daraus abgeleitet werden, dass sie mit den Gesetzen 3833/2010 und 3845/2010 etwa Steuern erhöht hätte und das Steuerrecht eines ausländischen Staates dem Kernbereich der Staatsgewalt zuzurechnen wäre (so BAG 04.05.1983 - 5 AZR 613/80;… offengelassen: BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 26). - LAG München, 20.12.2011 - 8 Ta 393/11
Immunität (Art. 25 GG)
Denn die Gestaltung der Beziehungen zwischen einem ausländischen Staat und seinen Beschäftigten durch das ausländische Steuerrecht betrifft die staatliche Betätigung in ihrem Kernbereich (vgl. BAG, Urteil vom 04.05.1983 - 5 AZR 613/80 - Juris, Rn. 21 ff., unter Bezugnahme auf BVerfG vom 30.04.1963 - 2 BvM 1/62 - a.a.O., und vom 13.12.1977 - 2 BvM 1/76 - BverfGE 46, 342, 364 f.). - LAG Hessen, 04.10.2010 - 16 Sa 1982/09
Internationale Zuständigkeit - Kündigung "at will" ("arbeiten und kündigen nach …
Wie das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 19. Juni 1984 (1 ABR 65/82, BAGE 46, 107, Randnummer 62ff), wodurch die entgegenstehende Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (4. Mai 1983-5 AZR 613/80) überholt ist, im einzelnen ausgeführt hat, ist die deutsche Gerichtsbarkeit lediglich für nichtdeutsche Organisationen nicht wirtschaftlichen Charakters im Sinne von Artikel 71 Abs. 2 Zusatzabkommen Natotruppenstatut nicht gegeben, während dies für die nicht deutschen Unternehmen wirtschaftlichen Charakters im Sinne von Artikel 72 Abs. 1 Zusatzabkommen Natotruppenstatut der Fall ist. - BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 24/83 Der Fün s Senat hat jedoch auf Anfrage des Senats im vorliegenden Verfahren durch Beschluß vom 23. Mal 1989 - 5 AZR 613/80 - mitgeteilt, - 20 ~.
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