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Rechtsprechung
   BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7699
BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89 (https://dejure.org/1990,7699)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1990 - 5 AZR 618/89 (https://dejure.org/1990,7699)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 (https://dejure.org/1990,7699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Eintritt der Tarifbindung der Parteien eines Arbeitsverhältnisses erst zu einem Zeitpunkt nach Abschluss des Arbeitsvertrages - Unterwerfung eines schon entstandenen Anspruchs unter die Verfallklausel eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den …

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89
    Das Landesarbeitsgericht hat auf den Streitfall die Erwägungen des Senats im Teil-Urteil vom 25. Januar 1989 (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) angewandt.

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigten Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (vgl. BAGE 61, 43, 50 f. = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu IV 1 der Gründe; vgl. weiter Senatsurteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 -, zu II der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da eine unmittelbare Geltung des § 70 BAT für die streitbefangene Zeit schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil § 3 Buchst. q BAT in der bis zum 31. Dezember 1987 maßgeblichen Fassung Angestellte mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Angestellten von der Tarifgeltung ausschloß, hätten die Parteien die Anwendbarkeit des § 70 BAT vertraglich vereinbaren müssen (wie dies in dem vom Senat am 25. Januar 1989, BAGE 61, 43 = AP, a.a.O., entschiedenen Rechtsstreit der Fall war).

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89
    Daher hätten die teilzeitbeschäftigten Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (vgl. BAGE 61, 43, 50 f. = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu IV 1 der Gründe; vgl. weiter Senatsurteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 -, zu II der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Vor allem ist es der rechnerischen Höhe einer Vergütung nicht wesenseigen, an eine bestimmte tarifliche Ausschlußklausel gebunden zu sein (so ausdrücklich Senatsurteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89
    Insoweit schließt sich der Senat der ausführlichen Begründung des Urteils des Achten Senats vom 15. November 1990 (8 AZR 283/89, zu II der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen) zu der Frage an, ob auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer anteiliges Urlaubsgeld beanspruchen können.
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89
    Einen derartigen Anspruch hat der Sechste Senat im Urteil vom 6. Dezember 1990 (6 AZR 159/89) bejaht (zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90

    Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89
    Wenn nämlich die Tarifbindung der Parteien eines Arbeitsverhältnisses erst nach Vertragsabschluß eintritt oder wenn ein Tarifvertrag ein Arbeitsverhältnis erst nach Vertragsabschluß erfaßt, dann werden die bis zum Zeitpunkt der Tarifgeltung entstandenen Ansprüche von einer tariflichen Ausschlußklausel jedenfalls dann nicht erfaßt, wenn sich die Klausel keine ausdrückliche Rückwirkung beimißt (so mit näherer Begründung die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung des Senats vom 26. September 1990 - 5 AZR 218/90 -, zu II der Gründe).
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in …

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89
    Ihre Vergütung wird durch ministerielle Eingruppierungserlasse geregelt, deren Inhalt jedoch arbeitsvertraglich vereinbart werden muß (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 631/90

    Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft

    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vergütungsabrede auf der Basis von Jahreswochenstunden verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 -, nicht veröffentlicht).
  • LAG Bremen, 09.01.1992 - 3 Sa 330/89

    Mentorenvergütung am Studienzentrum Bremen der Fern-Uni Hagen

    Die Vergütungsabsprache ist demnach wegen Verstoßes gegen § 2 I BeschFG i.V.m. § 134 BGB rechtsunwirksam wie das Bundesarbeitsgericht in ähnlichen Fällen verschiedentlich schon festgestellt hat (BAG, Urteil vom 12.12.1990 - 5 AZR 618/89 unter II. der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis …

    Zur Verwirkung gehört, worauf der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren wiederholt hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, dem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. die Urteile des BAG vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 -, zu III 5 der Gründe, sowie - 5 AZR 631/89 -, zu III 5 der Gründe, und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, zu II 4 der Gründe, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 -, zu III 4 der Gründe, 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, zu III 4 der Gründe, sowie schließlich vom 8. April 1992 - 5 AZR 168/91 -, zu II der Gründe, sämtlich nicht veröffentlicht).
  • BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Vergütung …

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 90/91

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft im …

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigten Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außerdem die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 -, sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 09.10.1991 - 8 Sa 55/91

    Teilzeitbeschäftigte; Gleichstellung; Gleichbehandlung; Tarifvertrag; …

    BAG-Urteil vom 15.11.1990, DB 1991 S. 860 und vom 12.12.1990 - 5 AZR 618/89.
  • BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrer - Anspruch auf Zahlung anteiliger …

    Zur Verwirkung gehört, worauf der Senat gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, also regelmäßig einem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der verspätet geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. nur die Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 - sowie - 5 AZR 631/89 - und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 - sowie schließlich vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, sämtlich nicht veröffentlicht).
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