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Rechtsprechung
   BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 642/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6772
BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 642/87 (https://dejure.org/1988,6772)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1988 - 5 AZR 642/87 (https://dejure.org/1988,6772)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1988 - 5 AZR 642/87 (https://dejure.org/1988,6772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtlicher Status eines Theater-Fotografen - Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses vom Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (Dienstvertrag) - Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation - Maßgeblichkeit des Geschäftsinhaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 642/87
    Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält die Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrags vom Arbeitsvertrag zu beachten ist, zumal da sie die einzige Norm darstellt, die Kriterien hierfür aufzählt (vgl. BAGE 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; sowie aus neuester Zeit BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).

    Häufig tritt auch eine fachliche Weisungsgebundenheit hinzu, sie ist andererseits für Dienste höherer Art - auch künstlerische Tätigkeit gehört dazu - nicht immer typisch (vgl. BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Aus der praktischen Handhabung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien ausgegangen sind (vgl. statt vieler BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 642/87
    Soweit dem Kläger vorgegeben worden ist, welche Objekte er aufnehmen sollte, handelt es sich nur um die Abgrenzung des Vertragsgegenstandes (BAGE 39, 329, 335 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter …

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 642/87
    Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält die Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrags vom Arbeitsvertrag zu beachten ist, zumal da sie die einzige Norm darstellt, die Kriterien hierfür aufzählt (vgl. BAGE 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; sowie aus neuester Zeit BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 642/87
    Eine persönliche Abhängigkeit folgt auch nicht daraus, daß er seine Tätigkeit nur in den Räumlichkeiten des Vertragspartners erbringen konnte (BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter 3 c der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 25/91

    Arbeitsrechtlicher Status pauschal bezahlter Bildberichterstatter

    Auch im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen können von dem Empfänger der Leistung Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne daß daraus eine zeitliche Weisungsabhängigkeit folgt, wie sie für das Arbeitsverhältnis kennzeichnend ist (vgl. BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - BB 1991, 1414, 1415, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 14. September 1988 - 5 AZR 642/87 -, n.v., zu II 3 der Gründe).

    Durch sie wird vielmehr lediglich der konkrete Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistung festgelegt (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1988 - 5 AZR 642/87 -, n.v., zu II 3 b der Gründe).

    In den aus der Art der Tätigkeit sich ergebenden und für ein Arbeitsverhältnis nicht typischen zeitlichen Vorgaben liegt für sich genommen keine ständige Dienstbereitschaft (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1988 - 5 AZR 642/87 -, n.v., zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 52/91

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmer - Heimarbeit

    Auch im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen können von dem Empfänger der Leistung Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne daß daraus eine zeitliche Weisungsabhängigkeit folgt, wie sie für das Arbeitsverhältnis kennzeichnend ist (vgl. BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B III 4 der Gründe; BAG Urteil vom 14. September 1988 - 5 AZR 642/87 -, n.v., zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 419/89

    Arbeitsrechtlicher Status eines beim Rundfunk angestellten Sprechers und …

    Hinsichtlich der Sprechertätigkeit zu bestimmten Sendezeiten unterscheidet sich die Mitarbeit des Klägers in keiner Weise von anderen freischaffenden Tätigkeiten, die zwangsläufig in der Leistungszeit vom Auftraggeber abhängen (Senatsurteil vom 14. September 1988 - 5 AZR 642/87 -, n.v.).
  • LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Urlaubsabgeltung; Sic-non-Fall

    In der Entscheidung vom 14.09.1988 (5 AZR 642/87) hat das Bundesarbeitsgericht zum Arbeitnehmerstatus eines Bühnenfotografen entschieden, dass, soweit ihm vorgegeben worden sei, welche Objekte er aufnehmen solle, es sich nur um eine Abgrenzung des Vertragsgegenstandes handele.
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