Rechtsprechung
| BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 69/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung eines Arbeitsverhältnisses - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - Unterscheidung zwischen einem Arbeitsverhältnis und Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (Dienstvertrag) - Freie Gestaltung der Tätigkeit - Freie Bestimmung der Arbeitszeit - Festlegung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 13.01.1983 - 2 Ca 2372/81
- LAG Köln, 27.10.1983 - 10 Sa 480/83
- BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 69/84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 69/84
Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält diese Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrages vom Arbeitsvertrag zu beachten ist, zumal dies die einzige Norm ist, die Kriterien hierfür enthält (BAG Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - BAG 41, 247 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG 36, 78 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe).Er kann sich aus den ausdrücklichen Erklärungen beider Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zuläßt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. insbesondere Urteil vom 13. Januar 1983 - aaO; zuletzt Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
Über die Zuordnung zu einer Vertragsgestaltung entscheidet zwar allein der Wille der Parteien (vgl. BAG Urteil vom 13. Januar 1983, BAG 41, 247 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …
Auszug aus BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 69/84
Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tritt sie häufig hinzu; sie ist andererseits für Dienste höherer Art - dies gilt auch für die anwaltliche Tätigkeit des Klägers - nicht immer typisch (vgl. BAG 30, 163, 168 ff. = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 und 2 der Gründe). - BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
Arbeitnehmerbegriff
Auszug aus BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 69/84
Wenn die Prüfung des erklärten Parteiwillens und der praktischen Durchführung ergibt, daß ebensoviele Gründe für ein Arbeitsverhältnis wie für ein freies Mitarbeiterverhältnis sprechen, kommt es wiederum auf die von den Parteien gewollte Vertragsform an (so bereits BAG 19, 324, 330 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit; seither ständige Rechtsprechung). - BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79
Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter …
Auszug aus BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 69/84
Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält diese Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrages vom Arbeitsvertrag zu beachten ist, zumal dies die einzige Norm ist, die Kriterien hierfür enthält (BAG Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - BAG 41, 247 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG 36, 78 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe). - BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte
Auszug aus BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 69/84
Er kann sich aus den ausdrücklichen Erklärungen beider Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zuläßt (…ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. insbesondere Urteil vom 13. Januar 1983 - aaO; zuletzt Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- OLG Köln, 23.07.2015 - 19 W 9/15
Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und selbständiger Tätigkeit bei einem als …
Trotz der über einen längeren Zeitraum erfolgten Beschäftigung zu einem monatlichen Pauschalhonorar kann eine selbstständige Tätigkeit vorliegen (vergleiche BAG, Urteil vom 03.07.1985, 5 AZR 69/84: Pauschalhonorar i.H.v. 2800 DM mtl. für freie Mitarbeit in einer Anwaltspraxis; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005, 23 U 174/09: Pauschalhonorar i.H.v. 3000 EUR mtl. für Buchführungsarbeiten; jeweils zitiert nach juris)..Danach unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (Dienstvertrag) durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (vergleiche BAG, Beschluss vom 11.06.2003, 5 AZB 43/02; Urteil vom 03.07.1985, 5 AZR 69/84)..
Die von dem Beklagten vorgetragenen Aufgaben, die er im Rahmen der Bauleitung übernommen haben will, dürften ebenfalls nicht für seine Arbeitnehmerstellung sprechen, zumal es bei der Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters auf die fachliche Weisungsgebundenheit des Dienstverpflichteten nicht entscheidend ankommt (vergleiche BAG, Urteil vom 03.07.1985, 5 AZR 69/84)..
- LAG Bremen, 18.12.1996 - 2 Sa 387/95
Zulässigkeit eines Sic-non-Falls; Bedeutung der Eingliederung eines Arbeitnehmers …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hamburg, 11.06.2019 - 311 O 242/18
Honoraranspruch: Zuständigkeit; Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und freiem …
Er kann sich aus den ausdrücklichen Erklärungen beider Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zulässt" (BAG, Urteil vom 03. Juli 1985 - 5 AZR 69/84 -, Rn. 26 - 28, juris).
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