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Rechtsprechung
   BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 76/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2995
BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 76/85 (https://dejure.org/1985,2995)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1985 - 5 AZR 76/85 (https://dejure.org/1985,2995)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 (https://dejure.org/1985,2995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Nahauslösung - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Zu versteuernde Bestandteile fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes im tarifvertraglichen Sinne - Versteuerte Nahauslösung als Arbeitsentgelt - Unterscheidung von Auslösungsteil und Arbeitsentgelt

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 399/82

    Nahauslösung

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 76/85
    Dieser - auf der Entscheidung des Senats vom 15. Juni 1983 (BAG 43, 95, 100 = AP Nr. 13 zu § 2 LohnFG, zu 3 b der Gründe) beruhenden - weiteren Ausgangsüberlegung des Landesarbeitsgerichts ist beizupflichten.

    Allerdings ist der Senat in seinem Urteil vom 15. Juni 1983 - 5 AZR 399/82 - (BAG 43, 95 = AP Nr. 13 zu § 2 LohnFG) zu dem Ergebnis gelangt, Nahauslösungen nach dem BMTV in der Fassung vom 30. April 1980 gehörten nicht zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt; dieser Entscheidung lag aber die Bestimmung des § 12 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 29. Oktober 1979 (MTV-Metall BW) zugrunde, die eine besondere Anspruchsgrundlage mit abschließender Regelung gerade auch der Auslösung enthält.

    Die im vorliegenden Streitfall maßgebliche Tarifnorm (§ 15 Nr. 1 Buchst. a) MTV-Metall NRW) schließt demgegenüber - worauf der Senat in dem erwähnten Urteil noch besonders hingewiesen hat - Auslösungen bei der Lohnberechnung im Krankheitsfalle nicht schlechthin aus, sondern nur insoweit, wie "sie nicht Arbeitsentgelt sind", und fordert damit eine Entscheidung darüber, ob und inwieweit Auslösungen zum weiterzuzahlenden Arbeitsentgelt rechnen (s. BAG 43, 95, 101 = AP aaO, zu 3 c der Gründe).

    Sie ist damit auch praktikabel und ermöglicht somit die Entscheidung darüber, "ob und wieweit Auslösungen zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören" (s. Senatsurteil vom 15. Juni 1983, aaO, zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 76/85
    Dann ist aber bei der Auslegung des § 15 Nr. 1 Buchst. a) MTV von einem entsprechenden Willen der Tarifpartner auszugehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die spätere Rechtsprechung die Überlegungen des Urteils vom 2. Oktober 1974 übernommen hat oder davon abgewichen ist (zur Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages als Auslegungskriterium vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 911/78

    Fernauslösung

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 76/85
    Diese Ansicht ist - ausdrücklich beschränkt auf den Fall der Fernauslösung - später durch das Urteil des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - (AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG; vgl. bes. zu II 5 der Gründe) mit eingehender Begründung bestätigt worden.
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 555/73

    Nahauslösungen - Montagearbeiter - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt - …

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 76/85
    Dabei können die Tarifvertragsparteien, wie hier geschehen, auch bestimmen, welche Leistungen als Arbeitsentgelt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG anzusehen sind (vgl. BAG Urteil vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 598/80

    Fernauslösung

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 76/85
    Ihr hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 15. Juni 1983 - 5 AZR 598/80 - angeschlossen (BAG 43, 87 = AP Nr. 12 zu § 2 LohnFG).
  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 144/91

    Berücksichtigung der Nahauslösung bei der Berechnung des 13. Monatseinkommens und …

    Ob und in welchem Umfange die Nahauslösung dem Ersatz entstandener Aufwendungen dient, beurteilt sich nach den tariflichen Bestimmungen des BMTV (vgl. BAG Urteile vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG; vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG; vom 10. März 1988 - 8 AZR 188/85 - AP Nr. 21 zu § 11 BUrlG; BAGE 58, 1 [BAG 10.02.1988 - 7 AZR 36/87] = AP Nr. 64 zu § 37 BetrVG 1972).

    So können sie, wie z.B. in § 12 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 29. Oktober 1979, Auslösungen von der Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts ausdrücklich ausschließen (vgl. BAGE 43, 95 = AP Nr. 13 zu § 2 LohnFG) oder, wie z. B. in § 15 Ziff. 1 Buchst. a Abs. 1 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 30. April 1980, zu ihrer Zuordnung zum Arbeitsentgelt die Regelung in § 7.3.11 BMTV heranziehen (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG).

    Dies beurteilt sich wiederum gemäß § 7.3.11 BMTV nach der Steuerpflichtigkeit der Nahauslösung (vgl. zur Lohnfortzahlung: BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG; bestätigt durch Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 353/85 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 10.02.1988 - 7 AZR 36/87

    Berücksichtigung des steuerpflichtigen Teils der tariflichen Nahauslösung bei der …

    Gerade die auch für den Entscheidungsfall einschlägigen Tarifvorschriften (§ 8 Nr. 8, § 15 Nr. 1 Buchstabe a MTV-Metall NW, § 7 BMTV) hat der für den Bereich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zuständige Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 14. August 1985 (- 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG) dahin ausgelegt, daß die Tarifvertragsparteien den steuerpflichtigen Teil der Nahauslösung als Bestandteil des bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bestimmt haben.
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 494/84

    Einbeziehung der tariflichen Nahauslösung in die Urlaubsvergütungen

    Dies hat der Fünfte Senat u. a. mit Urteil vom 14. August 1985 (- 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG) im Anschluß an seine Entscheidung vom 2. Oktober 1974 (- 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG) entschieden.

    Auch wenn es zutreffend ist, daß die Neufassung des MTV im Jahre 1980 nur die redaktionelle Zusammenführung des MTV für die Arbeiter/Angestellten und des MTV für die Auszubildenden zum Gegenstand hatte, besteht gleichwohl keine Veranlassung, von der Rechtsauffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 14. August 1985 (aaO) abzuweichen.

  • BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 847/93

    Feiertagslohn - Nahauslösung

    Die steuerrechtlichen Vorschriften enthalten klare Unterscheidungskriterien dafür, welche Teile der Nahauslösung Arbeitsentgelt und welche Aufwendungsersatz darstellen (BAG Urteil vom 19. November 1992 - 10 AZR 144/91 -, n.v.; BAG Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 494/84 - DB 1987, 1741; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 353/85 -, n.v.; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 35/85 -, n.v., BAG Urteil vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG).
  • BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85

    Geltendmachung einer Nahauslösung für gesetzliche Feiertage - Nahauslösung als …

    Diese Auslegung hat der Fünfte Senat beibehalten und danach die Frage beurteilt, ob Nahauslösungen nach § 7.3.1 BMTV in der Fassung vom 30. April 1980 im Krankheitsfalle nach § 15 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 30. April 1980 fortzuzahlen sind (BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG; bestätigt durch Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 353/85 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 188/85

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der …

    Dies hat der Fünfte Senat in seinen Urteilen vom 14. August 1985 (- 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG, sowie - 5 AZR 35/85 - SAE 1987, 52, bestätigt im Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 353/85 -, nicht veröffentlicht) im Anschluß an seine Entscheidung vom 2. Oktober 1974 (- 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG) festgestellt.
  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 353/85

    Tarifliche Nahauslösung und Fernauslösung - Höhe der Lohnfortzahlung im …

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - (AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG) unter Bezugnahme auf frühere Rechtsprechung, auf das Schrifttum (…Ziepke, Kommentar zum MTV-Metall NRW, 1. und 2. Aufl.) und auf die Tarifgeschichte mit ausführlicher Begründung noch einmal klargestellt (…vgl. zu II aaO).
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