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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2019 - 5 B 10.19, 5 B 10.19 (5 C 8.19)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13232
BVerwG, 24.04.2019 - 5 B 10.19, 5 B 10.19 (5 C 8.19) (https://dejure.org/2019,13232)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2019 - 5 B 10.19, 5 B 10.19 (5 C 8.19) (https://dejure.org/2019,13232)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2019 - 5 B 10.19, 5 B 10.19 (5 C 8.19) (https://dejure.org/2019,13232)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 3 Abs 1 BhV NW 2009, § 3 Abs 2 BhV NW 2009
    Revisionszulassung; selbstständige Abrechenbarkeit bestimmter zahnärztlicher Leistungen

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der selbständigen Abrechenbarkeit der Eingliederung eines festsitzenden Lingualretainers als eine beihilferechtlich an...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit der selbständigen Abrechenbarkeit der Eingliederung eines festsitzenden Lingualretainers als eine beihilferechtlich angemessene Aufwendung für eine zahnärztliche Leistung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit der selbständigen Abrechenbarkeit der Eingliederung eines festsitzenden Lingualretainers als eine beihilferechtlich angemessene Aufwendung für eine zahnärztliche Leistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 05.07.2019 - 2 A 301/17

    Beilhilfe; kieferorthopädische Behandlung

    Unter dem 7. Juni 2019 hat der Senat auf das Urteil des OVG NRW vom 23. November 2018 - 1 A 1044/17 -, juris Rn. 70, 71 sowie auf die insoweit zugelassene Revision (BVerwG, Beschl. v. 24. April 2019 - 5 B 10.19 u.a. -, juris) hingewiesen und Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt.

    Der Senat verweist insoweit auf das die Abrechnung von Leistungen nach den Gebührennummern 6100 und 2197 bejahende Urteil des OVG NRW vom 23. November 2018 - 1 A 1044/17 -, juris; das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. April 2019 - 5 B 10/19 -, juris die vom Beklagten eingelegte Revision zugelassen.

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