Rechtsprechung
| BVerwG, 24.04.2019 - 5 B 10.19, 5 B 10.19 (5 C 8.19) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; selbstständige Abrechenbarkeit bestimmter zahnärztlicher Leistungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 3 Abs 1 BhV NW 2009, § 3 Abs 2 BhV NW 2009
Revisionszulassung; selbstständige Abrechenbarkeit bestimmter zahnärztlicher Leistungen - Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit der selbständigen Abrechenbarkeit der Eingliederung eines festsitzenden Lingualretainers als eine beihilferechtlich an...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Klärungsbedürftigkeit der selbständigen Abrechenbarkeit der Eingliederung eines festsitzenden Lingualretainers als eine beihilferechtlich angemessene Aufwendung für eine zahnärztliche Leistung - rechtsportal.de
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Klärungsbedürftigkeit der selbständigen Abrechenbarkeit der Eingliederung eines festsitzenden Lingualretainers als eine beihilferechtlich angemessene Aufwendung für eine zahnärztliche Leistung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.03.2017 - 19 K 7100/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 1044/17
- BVerwG, 24.04.2019 - 5 B 10.19, 5 B 10.19 (5 C 8.19)
- BVerwG, 05.03.2021 - 5 C 8.19
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 05.07.2019 - 2 A 301/17
Beilhilfe; kieferorthopädische Behandlung
Unter dem 7. Juni 2019 hat der Senat auf das Urteil des OVG NRW vom 23. November 2018 - 1 A 1044/17 -, juris Rn. 70, 71 sowie auf die insoweit zugelassene Revision (BVerwG, Beschl. v. 24. April 2019 - 5 B 10.19 u.a. -, juris) hingewiesen und Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt.Der Senat verweist insoweit auf das die Abrechnung von Leistungen nach den Gebührennummern 6100 und 2197 bejahende Urteil des OVG NRW vom 23. November 2018 - 1 A 1044/17 -, juris; das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. April 2019 - 5 B 10/19 -, juris die vom Beklagten eingelegte Revision zugelassen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".