Rechtsprechung
| BVerwG, 10.05.2023 - 5 B 10.23 |
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.08.2021 - 18 K 336/19
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2023 - 12 S 288/22
- BVerwG, 10.05.2023 - 5 B 10.23
- BVerwG, 14.07.2023 - 5 B 12.23
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 14.07.2023 - 5 B 12.23
Anhörungsrüge der Prozesspartei wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung …
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 2023 - 5 B 10.23 - wird verworfen.Der Antrag der Kläger, den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 2023 - 5 B 10.23 - aufzuheben, wird verworfen.
Rn. 1 Der Senat entnimmt der Eingabe der Kläger vom 2. Juni 2023, soweit in ihr ein prozessual relevantes Begehren enthalten ist, dass sie ein Ablehnungsgesuch vorbringen, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Beschluss des Senats vom 10. Mai 2023 - 5 B 10.23 - rügen, die Aufhebung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 2023 - 5 B 10.23 - sowie (erneut) die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragen.
Rn. 5 Der Senat hat mit dem angegriffenen Beschluss vom 10. Mai 2023 - 5 B 10.23 - die Beschwerde der Kläger verworfen, weil diese unzulässig war.
- BVerwG, 08.09.2025 - 5 B 9.25 Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D <5 C 10.15 D> - juris Rn. 8 f. und vom 14. Juli 2023 - 5 B 12.23 <5 B 10.23 > - juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
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