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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25 (5 B 5.25)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,19248
BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25 (5 B 5.25) (https://dejure.org/2025,19248)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2025 - 5 B 10.25 (5 B 5.25) (https://dejure.org/2025,19248)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2025 - 5 B 10.25 (5 B 5.25) (https://dejure.org/2025,19248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m. w. N.;… BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08 ) - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 (8 B 30.13 ) - juris Rn. 2 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13

    Eigentumsentzug "auf andere Weise" durch erlittene Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m. w. N.;… BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08 ) - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 (8 B 30.13 ) - juris Rn. 2 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 20.14

    Beweiswürdigung hinsichtlich Schreibens der Südafrikanischen Militärmission zur …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m. w. N.;… BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08 ) - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 (8 B 30.13 ) - juris Rn. 2 jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m. w. N.;… BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08 ) - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 (8 B 30.13 ) - juris Rn. 2 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 25.08.2014 - 5 B 24.14

    Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25
    Rn. 6 3. Soweit das mit Schreiben vom 18. Juni 2025 unterbreitete Vorbringen des Klägers als Gegenvorstellung aufzufassen ist, kann dahinstehen, ob diese deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m. w. N.) oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie hier - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 (5 B 15.16 ) - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 77.16

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25
    Rn. 6 3. Soweit das mit Schreiben vom 18. Juni 2025 unterbreitete Vorbringen des Klägers als Gegenvorstellung aufzufassen ist, kann dahinstehen, ob diese deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG…, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m. w. N.) oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie hier - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 (5 B 15.16 ) - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08 ) - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 (8 B 30.13 ) - juris Rn. 2 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16

    Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25
    Rn. 6 3. Soweit das mit Schreiben vom 18. Juni 2025 unterbreitete Vorbringen des Klägers als Gegenvorstellung aufzufassen ist, kann dahinstehen, ob diese deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG…, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m. w. N.) oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie hier - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 (5 B 15.16 ) - juris Rn. 9 m. w. N.).
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