Rechtsprechung
| BVerwG, 09.08.1973 - V B 104.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1972 - VIII A 82/72
- BVerwG, 09.08.1973 - V B 104.72
- BVerwG, 13.02.1975 - V B 104.72
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der …
Auszug aus BVerwG, 09.08.1973 - V B 104.72
Damit hat sich das Berufungsgericht eingehend befaßt und auch den Begriff der Zumutbarkeit unter Heranziehung der Entscheidung des erkennenden Senats in BVerwGE 8, 46 richtig ausgelegt und angewandt.Unter Berufung auf BVerwG 8, 46 will das Berufungsgericht nur zum Ausdruck bringen, daß bei den gegebenen besonderen Verhältnissen nach dem Wegfall des für die Klägerin geeigneten Arbeitsplatzes in der Gummiabteilung das Fehlen eines anderen ebenso geeigneten Arbeitsplatzes keinen Grund bildet, bei der Abwägung der Interessen den Belangen der Beigeladenen den Vorrang einzuräumen, und das hier um so weniger, als der Wegfall des geeigneten Arbeitsplatzes kaum einen wesentlichen Einfluß auf die Arbeitsleistung der Klägerin am neuen Arbeitsplatz gehabt, sondern mehr zu bloßen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit anderen Arbeitskräften geführt hat.
- BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …
Auszug aus BVerwG, 09.08.1973 - V B 104.72
Zum Ermessensspielraum und zu den Ermessenserwägungen der Verwaltungsbehörde bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbeschädigten hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1968 (BVerwGE 29, 140) grundsätzliche Ausführungen gemacht, von denen das Berufungsgericht ausgegangen ist und die aus dem gegebenen Anlaß keiner Vertiefung bedürfen. - BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70
Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des …
Auszug aus BVerwG, 09.08.1973 - V B 104.72
Auch in der Frage der Zumutbarkeitsgrenze weicht das Berufungsgericht nicht von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Oktober 1971 (BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70]) ab. - BVerwG, 08.02.1973 - V C 64.72
Beweiswürdigung bei divergierenden medizinischen Gutachten zur Frage des Grades …
Auszug aus BVerwG, 09.08.1973 - V B 104.72
Die Sozialkammern und Sozialsenate der Verwaltungsgerichte besitzen aber auf Grund ihrer rechtsprechenden Tätigkeit eine gewisse Sachkunde auch auf den Fachgebieten der zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Sozialsachen, wobei mitunter auch einschlägige medizinische Fragen in Betracht kommen können(Urteil vom 8. Februar 1973 - BVerwG V C 64.72 -).
- BVerwG, 16.06.1990 - 5 B 127.89
Zumutbare Zurückstellung der Kündigung eines Schwerbehinderten bis zum Abschluß …
So hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach herausgestellt, daß der Schwerbehindertenschutz an Gewicht gewinnt, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründe gestützt wird, die in der Beschädigung selbst ihre Ursache haben, und daß infolgedessen an die im Rahmen der interessenwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze beim Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, um auch den im Schwerbehindertenrecht zum Ausdruck gekommenen Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können (BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - BVerwG V C 33.66] ; 39, 36 sowie Beschluß vom 9. August 1973 - BVerwG 5 B 104.72 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.02.1975 - V B 104.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1972 - VIII A 82/72
- BVerwG, 09.08.1973 - V B 104.72
- BVerwG, 13.02.1975 - V B 104.72
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