Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 19.10.1988 - 3 K 1019/88
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.1989 - 7 S 312/89
- BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77
Materielles Wissenssachgebiet - Weitere Ausbildung - Erste Ausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89
Erforderlich ist vielmehr die Identität des Wissenssachgebietes der ersten Ausbildung und der weiteren Ausbildung", wobei eine derartige Übereinstimmung im Wissenssachgebiet nicht schon angenommen werden konnte, "wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefaßten Oberbegriff eingeordnet werden können" (BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]; Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100>). - BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81
Weiterführung einer ersten Ausbildung - Allgemeine Studienempfehlungen - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89
Erforderlich ist vielmehr die Identität des Wissenssachgebietes der ersten Ausbildung und der weiteren Ausbildung", wobei eine derartige Übereinstimmung im Wissenssachgebiet nicht schon angenommen werden konnte, "wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefaßten Oberbegriff eingeordnet werden können" (BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]; Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100>). - OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81
Begründetheit einer zulässigen Beschwerde; Einziehung eines Erbscheines durch ein …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89
Erforderlich ist vielmehr die Identität des Wissenssachgebietes der ersten Ausbildung und der weiteren Ausbildung", wobei eine derartige Übereinstimmung im Wissenssachgebiet nicht schon angenommen werden konnte, "wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefaßten Oberbegriff eingeordnet werden können" (BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]; Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100>).
- BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 24.80
Gewährung von Förderungsleistungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89
Erforderlich ist vielmehr die Identität des Wissenssachgebietes der ersten Ausbildung und der weiteren Ausbildung", wobei eine derartige Übereinstimmung im Wissenssachgebiet nicht schon angenommen werden konnte, "wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefaßten Oberbegriff eingeordnet werden können" (BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]; Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100>). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1985 - 16 A 763/84
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89
Das letztere wird denn auch mit Recht von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. außer dem Berufungsgericht OVG Münster, Urteile vom 5. April 1984 - 16 A 2521/82 - und vom 21. Januar 1985 - 16 A 763/84 - ; VG Berlin, Urteil vom 26. Januar 1983 - 17 A 77/82 - ) wie vom überwiegenden Teil der Kommentarliteratur angenommen (…vgl. Blanke in Rothe/Blanke, BAföG, 4. Aufl., § 7 Rdnr. 22.3 in Verbindung mit Rdnr. 20.3 ;… Seifert, BAföG, 1987, § 7 Rdnr. 11;… anderer Auffassung dagegen Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 2. Aufl. 1988, § 7 Rdnr. 21). - VG Berlin, 26.01.1983 - 17 A 77.82
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89
Das letztere wird denn auch mit Recht von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. außer dem Berufungsgericht OVG Münster, Urteile vom 5. April 1984 - 16 A 2521/82 - und vom 21. Januar 1985 - 16 A 763/84 - ; VG Berlin, Urteil vom 26. Januar 1983 - 17 A 77/82 - ) wie vom überwiegenden Teil der Kommentarliteratur angenommen (…vgl. Blanke in Rothe/Blanke, BAföG, 4. Aufl., § 7 Rdnr. 22.3 in Verbindung mit Rdnr. 20.3 ;… Seifert, BAföG, 1987, § 7 Rdnr. 11;… anderer Auffassung dagegen Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 2. Aufl. 1988, § 7 Rdnr. 21).
- BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16
Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs; …
Eine derartige Übereinstimmung im materiellen Wissenssachgebiet ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefassten Oberbegriff eingeordnet werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100, vom 23. Januar 1992 - 5 C 69.88 - BVerwGE 89, 334 und vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 147 f. sowie Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 5 B 105.89 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91 S. 103). - BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung …
Eine derartige Übereinstimmung im materiellen Wissenssachgebiet ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefassten Oberbegriff eingeordnet werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100, vom 23. Januar 1992 - 5 C 69.88 - BVerwGE 89, 334 und vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 147 f. sowie Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 5 B 105.89 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91 S. 103). - BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88
BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte
Da § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG bewußt eng formuliert worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 105.89 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91)), könnte ein Förderungsanspruch für eine weitere Ausbildung, die lediglich mit einem Teil des Wissenssachgebiets der früheren Erstausbildung identisch ist, allenfalls dann begründet werden, wenn die Identität zwischen erster und weiterer Ausbildung gerade den Teil der Erstausbildung betrifft, der für diese prägend ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Januar 1986 - 14 A 101/84 - (ZfSH/SGB 1986, 443)).
- VGH Bayern, 03.02.2021 - 12 ZB 20.2912
Erfolglose Klage auf BAföG für eine zusätzliche Ausbildung
Eine derartige Übereinstimmung im materiellen Wissenssachgebiet ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefassten Oberbegriff eingeordnet werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100, vom 23. Januar 1992 - 5 C 69.88 - BVerwGE 89, 334 und vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 147 f. sowie Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 5 B 105.89 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91 S. 103). - VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 7 S 3094/93
Ausbildungsförderung: keine fachliche Weiterführung der gehobenen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Auslegung, die mangels inhaltlicher Änderung auch für § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 BAföG in der hier anzuwendenden Fassung des 14. BAföG-ÄndG in gleicher Weise gelten muß, in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der Rechtssache 7 S 312/89 zurückweisenden Beschluß vom 21.12.1989 - 5 B 105.89 - bestätigt und hierzu unter anderem ausgeführt:. - VGH Baden-Württemberg, 18.05.1990 - 7 S 449/90
Ausbildungsförderung: Weiterführung der Ausbildung in derselben Fachrichtung iSd …
Das BVerwG hat diese Auslegung in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der Rechtssache 7 S 312/89 zurückweisenden Beschluß vom 21.12.1989 -- 5 B 105.89 -- bestätigt.
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