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| BVerwG, 24.03.1983 - 5 B 107.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Eintragung in die Handwerksrolle ohne Ablegung der Meisterprüfung - Besonderheiten bei der Beurteilung eines Ausnahmefalles zur Eintragung ohne Meisterprüfung im Orthopädiemechanikerhandwerk - Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.05.1981 - 22 B 80 A.2256
- BVerwG, 24.03.1983 - 5 B 107.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
Handwerksordnung
Auszug aus BVerwG, 24.03.1983 - 5 B 107.81
Ob ein Ausnahmefall im Sinne des § 8 Abs. 1 Handwerksordnung - HandwO - in der Fassung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. I 1966 S. 1) vorliegt, der eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle ohne Ablegung der Meisterprüfung rechtfertigt, beurteilt sich weitgehend nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] [323] unter Hinweis auf BVerfGE 13, 97 [121]). - BVerwG, 26.01.1962 - VII C 68.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.03.1983 - 5 B 107.81
Ob ein Ausnahmefall im Sinne des § 8 Abs. 1 Handwerksordnung - HandwO - in der Fassung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. I 1966 S. 1) vorliegt, der eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle ohne Ablegung der Meisterprüfung rechtfertigt, beurteilt sich weitgehend nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] [323] unter Hinweis auf BVerfGE 13, 97 [121]).
- BVerwG, 17.08.1987 - 1 B 67.87
Versagung der Eintragung in die Handwerksrolle - Erfordernis der Ablegung der …
Steht der Antragsteller - wie der Kläger - in einem Lebensalter, in dem die Ablegung der Meisterprüfung nach allgemeiner Auffassung aus Altersgründen nicht mehr zumutbar erscheint, ist demnach darauf abzustellen, ob besondere von ihm nicht zu vertretende Gründe vorliegen, die ihn daran gehindert haben, in jüngeren Jahren die Meisterprüfung abzulegen (BVerwGE 8, 287 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 66/59]; 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]; Beschlüsse vom 24. März 1983 - BVerwG 5 B 107.81 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 2). - BVerwG, 04.06.1986 - 1 B 79.86
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Anwendung …
Dabei ist davon auszugehen, daß eine Ausnahmebewilligung nicht zur Umgehung der Meisterprüfung führen darf und eine Ausnahme von der Regel bleiben muß, daß gemäß § 7 Abs. 1 HwO grundsätzlich nur derjenige in die Handwerksrolle eingetragen werden darf, der in dem von ihm zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung abgelegt hat (Beschlüsse vom 24. März 1983 - BVerwG 5 B 107.81 -, vom 1. März 1972 - BVerwG 1 B 18.72 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 6 …und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - Buchholz a.a.O. Nr. 2).
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