Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 109.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen eines Verfahrensmangels; Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Sachverhaltsaufklärung; Prozessualer Nachweis der Führung einer privaten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97
Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe; …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 109.05
Denn das Oberverwaltungsgericht hat seiner Entscheidung die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts zu den der Schiedsstelle gesetzten rechtlichen Vorgaben zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit sowie zum leistungsgerechten Entgelt zugrunde gelegt (Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 17.97 - BVerwGE 108, 47 und Berufungsurteil S. 22): "Bei der konkreten Beurteilung der Vergleichbarkeit der dem Pflegesatzangebot zugrundeliegenden Leistungen kommt die Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle zum Tragen.Rn. 8 Das Berufungsgericht ist auch dem Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 (a.a.O. S. 56) insofern nachgekommen, als ihm dort vorbehalten blieb, die in tatsächlicher Hinsicht erforderlichen Feststellungen zu der Frage zu treffen, wie sich die Höhe des von der Klägerin geltend gemachten Pflegesatzes zu den Entgelten für vergleichbare Leistungen anderer Einrichtungen verhält.
rügt, gegen die Vorgaben in der Senatsentscheidung vom 1. Dezember 1998 (a.a.O.) die der beigeladenen Schiedsstelle zukommende Hauptaufgabe, den Sachverhalt vollständig aufzuklären, an sich gezogen hat.
Denn der Hinweis im Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 (a.a.O.), dass in tatsächlicher Hinsicht noch erforderliche Feststellungen für einen externen Vergleich zu treffen seien, umfasst auch Feststellungen zur Vergleichbarkeit von Leistungen und Entgelten, in Bezug auf die das Berufungsurteil mehrfach (UA S. 23, 37) die der Schiedsstelle zustehende und verbleibende Einschätzungsprärogative und Entscheidungskompetenz betont hat.
gerügte Verpflichtung der Schiedsstelle zu einem externen Vergleich beruht nicht erst auf der Entscheidung des Berufungsgerichts, sondern bereits auf dem Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 (a.a.O. S. 56 Abs. 2.).
rügt, das Oberverwaltungsgericht habe unzulässig anstelle der beigeladenen Schiedsstelle entschieden, welche "Entgelte verschiedener Einrichtungen für vergleichbare Leistungen verglichen werden" sollen, und es habe dabei die Streichung der jeweils höchsten und niedrigsten Entgelte als sachgerecht erachtet, liegt auch deshalb kein Verstoß gegen § 144 Abs. 6 VwGO vor, weil das Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 (a.a.O.) keine Vorgaben zur Ermittlung von Vergleichswerten enthält.
Rn. 17 Denn im vorliegenden Rechtsstreit ist zum einen vom Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 (a.a.O.) auszugehen, das festgestellt hat, in tatsächlicher Hinsicht seien noch erforderliche Feststellungen zur Frage zu treffen, wie sich die Höhe des von der Klägerin geltend gemachten Pflegesatzes zu den Entgelten für vergleichbare Leistungen anderer Einrichtungen verhält.
- BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94 …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 109.05
Denn die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts in Bezug auf den von der Schiedsstelle noch durchzuführenden externen Vergleich sind nicht von der Schiedsstelle zu beachtende gerichtliche Aufhebungsgründe (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28. Februar 2002 - BVerwG 5 C 25.01 - BVerwGE 116, 78 ), sondern sollen nach der Aufhebung der alten Schiedsstellenentscheidung als eine Grundlage für den von der Schiedsstelle vor der neuen Schiedsstellenentscheidung durchzuführenden externen Vergleich dienen. - BVerwG, 17.03.1994 - 3 B 24.93
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Verfahrensfehler wegen …
- VG München, 21.06.2023 - M 18 K 22.3408
Überprüfung einer Schiedsstellenentscheidung
Dementsprechend ist auch bei nur einzelnen strittigen Entgeltbestandteilen der Schiedsspruch zur Entgeltfestsetzung im Ganzen aufzuheben (vgl. BVerwG, B.v. 24.9.2007 - 5 B 109/05 - juris Rn. 18;… BSG, U.v. 8.12.22 - B 8 SO 8/20 R - juris Rn. 11).Die Schiedsstelle hat jedoch die Rechtsauffassung des Gerichts zu beachten (…vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 49/01 - juris Rn. 22 dort unter entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 3 BPflV; inzident BVerwG, B.v. 24.9.2007 - 5 B 109/05 - juris Rn. 18;… BSG, U.v. 23.7.2014 - 8 SO 2/13 R - juris Rn. 12 zu der dort identischen Parteienregelung in § 77 Abs. 2 Satz 4 SGB XII).
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - "Junge Alternative" als Vereinigung iSd § 5 …
Auch (wie hier) unbestrittener Vortrag bindet das Gericht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 6.6.2007 - 5 B 109.05 - juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung; …
Zwar hat der erkennende Senat diese Schiedsstellenentscheidung mit Urteil vom 24. August 2005 (4 L 811/99) aufgehoben, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist jedoch zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht (5 B 109.05) anhängig.
- OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts; Eigener …
Zwar hat der erkennende Senat diese Schiedsstellenentscheidung mit Urteil vom 24. August 2005 (4 L 811/99) aufgehoben, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist jedoch zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht (5 B 109.05) anhängig. - VG München, 21.06.2023 - M 18 K 22.3190
Überprüfung einer Schiedsstellenentscheidung
Dementsprechend ist auch bei nur einzelnen strittigen Kostenbestandteilen der Schiedsspruch zur Entgeltfestsetzung im Ganzen aufzuheben (vgl. BVerwG, B.v. 24.9.2007 - 5 B 109/05 - juris Rn. 18;… BSG, U.v. 8.12.22 - B 8 SO 8/20 R - juris Rn. 11). - OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 4 LC 126/06
Übernahme von Heimkosten aus Sozialhilfemitteln bei einem über 60-jährigen …
Der erkennende Senat hat diese Schiedsstellenentscheidung mit Urteil vom 24. August 2005 (4 L 811/99) aufgehoben, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist noch beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 5 B 109.05) anhängig.Zwar hat der erkennende Senat diese Schiedsstellenentscheidung mit Urteil vom 24. August 2005 (4 L 811/99) aufgehoben, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist jedoch zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht (5 B 109.05) anhängig.
- VG München, 17.05.2023 - M 18 K 18.914
Überprüfung eines Beschlusses der Jugendhilfe-Schiedsstelle zur …
Dementsprechend ist auch bei nur einzelnen strittigen Entgeltbestandteilen der Schiedsspruch zur Entgeltfestsetzung im Ganzen aufzuheben (vgl. BVerwG, B.v. 24.9.2007 - 5 B 109/05 - juris Rn. 18;… BSG, U.v. 8.12.22 - B 8 SO 8/20 R - juris Rn. 11).
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