Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.1980 - 5 B 109.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beanspruchung der Zuteilung eines zur Abfindung der Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens nicht benötigten Grundstücks - Zuteilung von Masseland im Zuge der Flurbereinigung - Anforderung einer Genehmigung für die Zuteilung von Masseland im Zuge der Flurbereinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1979 - IX G 49/76
- BVerwG, 02.12.1980 - 5 B 109.79
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 5 B 109.79
Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil nicht ersichtlich ist, inwiefern die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren, dessen Zulassung die Klägerin erstrebt, dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]). - BVerwG, 29.09.1978 - 5 B 7.76
Anforderungen an die Darlegung einer Abweichung von einer Entscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 5 B 109.79
Die dem Beschwerdevorbringen zu entnehmende Frage, ob ein Teilnehmer die Zuteilung eines zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Grundstücks beanspruchen kann, ist durch die Rechtsprechung dahin gehend geklärt, daß keinem Teilnehmer außerhalb seines Abfindungsanspruchs ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von Masseland zusteht (Beschlüsse vom 13. Februar 1956 - BVerwG 1 B 57.55 - [RdL 1956, 158] und vom 29. September 1978 - BVerwG 5 B 7.76 - [Buchholz 424.01, § 54 FlurbG Nr. 2]). - BVerwG, 13.02.1956 - I B 57.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 5 B 109.79
Die dem Beschwerdevorbringen zu entnehmende Frage, ob ein Teilnehmer die Zuteilung eines zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Grundstücks beanspruchen kann, ist durch die Rechtsprechung dahin gehend geklärt, daß keinem Teilnehmer außerhalb seines Abfindungsanspruchs ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von Masseland zusteht (Beschlüsse vom 13. Februar 1956 - BVerwG 1 B 57.55 - [RdL 1956, 158] und vom 29. September 1978 - BVerwG 5 B 7.76 - [Buchholz 424.01, § 54 FlurbG Nr. 2]).
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 7 S 197/12
Flurbereinigung - zum Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen
Da die Zuteilung außerhalb des Neugestaltungs- und Abfindungsrahmens erfolgt, ist die hierzu ermächtigte Flurbereinigungsbehörde nicht zu konkreten Verhaltensweisen verpflichtet, sondern primär nur gehalten, die Auswahl des Zuweisungsempfängers danach auszurichten, ob das Land einer dem Zweck der Flurbereinigung entsprechende Nutzung zugeführt oder erhalten werden kann, um einer der gesetzlich zulässigen Verwendungsarten zu genügen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.12.1980 - 5 B 109.79 -, Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 3;… BayVGH, Urt. v. 22.03.1973 - Nr. 6 XIII 72 -, AgrarR 1973, 402;… auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.09.1963 - V 56/63 - Senatsurt. v. 22.07.2008 - 7 S 1428/06 -).Nr. 3987 an den Kläger gegenüber dem Beigeladenen ermessensfehlerhaft und das Zuteilungsermessen zu seinen Gunsten möglicherweise sogar dahin reduziert gewesen wäre, dass die Zuteilung rechtmäßig nur an ihn hätte erfolgen können, weil ansonsten sein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung verletzt würde (vgl. Senatsurt. v. 22.07.2008 - 1428/06 - BVerwG, Beschl. v. 02.12.1980 - 5 B 109.79 -, Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 3;… BayVGH, Urt. v. 22.03.1973 - 6 XII 72 , AgrarR 1973, 402).
- VGH Bayern, 03.05.2018 - 13 A 16.2394
Zuteilung von Hangflächen mit Unfallgefahr
Der Rückgriff auf eine solche Wertzuteilung bewirkt grundsätzlich keine Rechtsbeeinträchtigung, weil auf den Erwerb von Land, das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigt wurde, kein Rechtsanspruch besteht (st. Rspr., BVerwG, B.v. 2.12.1980 - 5 B 109.79 - Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 3; BayVGH, U.v. 15.6.2009 - 13 A 08.70 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 16.04.2018 - 13 A 17.1444
Änderung eines Flurbereinigungsplans - Anspruch auf wertgleiche Abfindung
Der Rückgriff auf eine solche Wertzuteilung bewirkt grundsätzlich keine Rechtsbeeinträchtigung, weil auf den Erwerb von Land, das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigt wurde, kein Rechtsanspruch besteht (st. Rspr., BVerwG, B.v. 2.12.1980 - 5 B 109.79 - Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 3; BayVGH, U.v. 15.6.2009 - 13 A 08.70 - juris m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.07.2019 - 13 A 18.1902
Zuteilung eines Abfindungsgrundstücks
Die Zweckbindung des § 54 Abs. 2 FlurbG lässt sich mit einer Zuteilung von Masseland an Verpächter nicht erreichen (…vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2002 - 13 A 00.445 - RdL 2003, 209 - juris Rn. 17; OVG RhPf, U.v. 4.6.1980 - 9 C 3/79 - RdL 1980, 293 - RzF 18 zu § 54 Abs. 2 FlurbG; vgl. auch BVerwG, B.v. 2.12.1980 - 5 B 109.79 - Buchholz 424.01 zu § 54 FlurbG). - BVerwG, 07.09.1984 - 5 B 34.83
Auswahlermessen bei der Vergabe von so genanntem Masseland
Die übrigen, damit in Zusammenhang stehenden Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschluß vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 5 B 109.79 - [Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 3]). - BVerwG, 19.07.1985 - 5 B 43.83
Änderung eines Flurbereinigungsplanes durch die Aufnahme einer Verteilung des so …
Da kein Teilnehmer einen Rechtsanspruch auf sogenanntes Masseland hat, es vielmehr der Flurbereinigungsbehörde obliegt, im Wege des Auswahlermessens über dessen Verteilung unter mehreren erwerbswilligen Beteiligten zu befinden (BVerwG, Beschlüsse vom 29. September 1978 - BVerwG 5 B 7.76 - und 2. Dezember 1980 - BVerwG 5 B 109.79 - ; zur Verwendung von Masseland vgl. auch BVerwGE 42, 87 [BVerwG 15.03.1973 - V C 4/72]), kann sich der Kläger auch insoweit mit seinem Begehren nicht auf einen flurbereinigungsrechtlichen Anspruch berufen.
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