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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6865
BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91 (https://dejure.org/1991,6865)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1991 - 5 B 115.91 (https://dejure.org/1991,6865)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1991 - 5 B 115.91 (https://dejure.org/1991,6865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91
    Auf die Auslegung derartiger Rechtsbegriffe gerichtete Verwaltungsvorschriften sind grundsätzlich Gegenstand, nicht Maßstab richterlicher Kontrolle (vgl. BVerfGE 78, 214 [BVerfG 31.05.1988 - 1 BvR 520/83]).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unternommene Ausbildung bei der Anwendung des § 7 BAföG nur dann zu berücksichtigen, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 [BVerwG 30.04.1981 - 5 C 36/79]; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - , vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - und vom 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - ).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel - …

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91
    Der Begriff des berufsqualifizierenden Abschlusses in § 7 Abs. 1 BAföG ist ein Rechtsbegriff, für dessen Auslegung die Exekutive nicht wie bei einer Ermessensentscheidung eine nur ihr zukommende Entscheidungsbefugnis beanspruchen kann (vgl. BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88]).
  • BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91

    Überwachung der Fertigung und Absendung fristwahrender Schriftsätze - …

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unternommene Ausbildung bei der Anwendung des § 7 BAföG nur dann zu berücksichtigen, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 [BVerwG 30.04.1981 - 5 C 36/79]; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - , vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - und vom 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - ).
  • BVerwG, 28.12.1984 - 5 B 145.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gleichwertigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unternommene Ausbildung bei der Anwendung des § 7 BAföG nur dann zu berücksichtigen, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 [BVerwG 30.04.1981 - 5 C 36/79]; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - , vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - und vom 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - ).
  • BVerwG, 02.06.1988 - 5 B 18.88
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unternommene Ausbildung bei der Anwendung des § 7 BAföG nur dann zu berücksichtigen, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 [BVerwG 30.04.1981 - 5 C 36/79]; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - , vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - und vom 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - ).
  • BVerwG, 09.10.1987 - 5 B 61.87

    Rechtliche Ausgestaltung der Bejahung eines berufsqualifizierenden Abschlusses …

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unternommene Ausbildung bei der Anwendung des § 7 BAföG nur dann zu berücksichtigen, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 [BVerwG 30.04.1981 - 5 C 36/79]; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - , vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - und vom 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - ).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Fällen, in denen im Zusammenhang des § 7 Abs. 1 BAföG über die Anrechnungsfähigkeit einer im Ausland absolvierten Erstausbildung zu befinden war, wiederholt klargestellt (BVerwGE 62, 174 ; Beschlüsse vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - , 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - , 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - und vom 25. Juli 1991 - BVerwG 5 B 115.91 - ).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 LB 326/22

    Förderungsfähige Ausbildung; Auslandsausbildung; Berufsqualifikation; …

    (a) Ausgehend vom Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, berufsbildende Ausbildungen zu fördern, die zu einer Berufsausübung in Deutschland befähigen, kommt einem Ausbildungsabschluss grundsätzlich - soweit nichts anderes geregelt ist - nur dann die Eignung als berufsqualifizierend im Sinne des § 7 BAföG zu, wenn er zu einer Berufsausübung in Deutschland qualifiziert (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.4.2008 - 5 C 12/07 -, juris Rn. 12;… Urt. v. 17.4.1997 - 5 C 15/96 -, juris Rn. 13 f.;… Urt. v. 31.10.1996 - 5 C 21/95 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 28.10.1992 - 11 C 5.92 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Beschl. v. 25.7.1991 - 5 B 115/91 -, juris, erster Leitsatz; Beschl. v. 31.1.1991 - 5 B 2/91 -, juris, zweiter Leitsatz;… VG Gelsenkirchen, Urt. v. 2.3.2020 - 15 K 2516/19 -, juris Rn. 44 ff.;… Winkler, in: Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, Stand: 1.6.2023, § 7 Rn. 10a m.w.N.;… Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 7 Rn. 114 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 11 B 59.92

    Anspruch auf Förderung einer Erstausbildung

    Hat die von der Klägerin in der früheren DDR erworbene Ausbildung nur dort zur Ausübung eines Berufes berechtigt, hätte diese Ausbildung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtslage bis zum Inkrafttreten des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG in der Fassung des 15. BAföG-Änderungsgesetzes vom 19. Juni 1992 (BGBl 1. I S. 1062) bei richtiger Anwendung des § 7 BAföG nicht in dem Sinne berücksichtigt werden dürfen, daß durch die frühere Ausbildung der Anspruch der Klägerin auf Förderung einer Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG als bereits in vollem Umfang ausgeschöpft galt (BVerwGE 62, 174 [BVerwG 30.04.1981 - 5 C 36/79];Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - sowievom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 -, 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 -, 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - und25. Juli 1991 - BVerwG 5 B 115.91 - ;Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - ).
  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03

    Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss; …

    Denn eine ausländische Berufsausbildung ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG nur berücksichtigungsfähig, wenn sie der deutschen Ausbildung gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (vgl. Beschluss des BVerwG vom 25.07.1991 - 5 B 115/91 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 99).
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