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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 117.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12763
BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 117.06 (https://dejure.org/2007,12763)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2007 - 5 B 117.06 (https://dejure.org/2007,12763)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 5 B 117.06 (https://dejure.org/2007,12763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers auf Abschlagszahlungen; Anspruch auf endgültig höhere Sozialhilfeleistungen für die Heimunterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen; …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 117.06
    Die allein geltend gemachte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) der Berufungsentscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 2006 - BVerwG 5 C 13.05 - juris (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) liegt nicht vor.

    Rn. 4 Außerdem käme es darauf nach dem Urteil des Senats vom 4. August 2006 (a.a.O.) nicht an.

    Die Gewährung von Sozialhilfe ohne Bezug zu einer Vereinbarung ist aber "gesperrt", solange der angestrebte Abschluss einer Vereinbarung bzw. eine vereinbarungsgestaltende Schiedsstellenentscheidung rechtlich und tatsächlich möglich ist (Urteil vom 4. August 2006 a.a.O. juris Rn. 23).

    Rn. 5 2. Es kann auch offenbleiben, ob die Gleichsetzung von vorläufigen mit endgültigen Vereinbarungen in Bezug auf den Anwendungsausschluss des § 93 Abs. 3 BSHG durch das Berufungsgericht von dem Urteil vom 4. August 2006 (a.a.O. u.a. juris Rn. 24) abweicht.

    Rn. 6 Selbst wenn das Berufungsgericht mit einer Gleichsetzung von vorläufigen und endgültigen Vereinbarungen von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 2006 (a.a.O.) abweichen sollte, so beruht die Berufungsentscheidung jedenfalls hierauf nicht.

    Rn. 7 3. Soweit der Kläger vorträgt, das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 4. August 2006 (a.a.O.) entschieden, die Klage auf die Übernahme einer höheren Vergütung sei derzeit unbegründet, während das Berufungsgericht die Klage auf die Übernahme einer höheren Vergütung endgültig abgewiesen habe, verkennt er, dass das Berufungsgericht dahin erkannt hat, dass der Kläger "nach (auf Grund) der gegenwärtigen Sachlage" keinen Anspruch auf die Übernahme einer höheren Vergütung habe (BA S. 5 a.E. und 17 Abs. 4).

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 117.06
    Rn. 9 5. Jedenfalls die Ergebnisrichtigkeit der Berufungsentscheidung steht in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1998 - BVerwG 4 B 25.98 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 66 und vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 100.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 62 m.w.N.) der Zulassung der Revision entgegen.
  • BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 100.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Anwendbarkeit des § 144 Abs. 4 VwGO im …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 117.06
    Rn. 9 5. Jedenfalls die Ergebnisrichtigkeit der Berufungsentscheidung steht in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1998 - BVerwG 4 B 25.98 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 66 und vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 100.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 62 m.w.N.) der Zulassung der Revision entgegen.
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe - …

    Nur angemerkt sei, dass die Rechtsprechung des BVerwG zur Sperrwirkung laufender Vertragsverhandlungen und zum Vorrang der generellen Vergütungsvereinbarungen des Sozialhilfeträgers mit der Einrichtung vor individuellen Vergütungen (BVerwGE 126, 295 ff; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 5 B 117/06; Beschluss vom 25. September 2007 - 5 B 17/07), der sich der Senat anschließt, kaum nachvollziehbar wäre vor dem Hintergrund einer reinen Geldleistungspflicht.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 135.06

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Rn. 2 Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 117.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 131.06

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge

    Rn. 2 Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 117.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 161.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Rn. 2 Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 117.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 129.06

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge

    Rn. 2 Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 117.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 167.06

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im …

    Rn. 2 Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 117.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 126.06

    Abweichung einer Berufungsentscheidung von einem Urteil des …

    Rn. 2 Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 117.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 128.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Rn. 2 Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 117.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 166.06

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Rn. 2 Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 117.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 127.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Rn. 2 Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 117.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 123.06

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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