Rechtsprechung
| BVerwG, 23.05.1989 - 5 B 117.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel - Pflicht zu einer umsichtigen Planung und zielstrebigen Durchführung des Studiums - Fehlende Eignung für die bisherige Ausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.1988 - 7 S 2506/87
- BVerwG, 20.09.1988 - 5 B 117.88
- BVerwG, 23.05.1989 - 5 B 117.88
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 138.83
Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund
Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 5 B 117.88
Sobald ernsthafte Zweifel an der Eignung für das gewählte Fach entstehen, muß vom Auszubildenden verlangt werden, daß er sich alsbald Gewißheit verschafft, ob die fehlende Eignung der Fortsetzung seiner Ausbildung entgegensteht; sodann muß er, damit ein wichtiger Grund bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, die erforderlichen Konsequenzen ziehen (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1986 - BVerwG 5 C 138.83 -). - BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 52.78
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Fachrichtungswechsel - Wichtiger …
Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 5 B 117.88
Hinsichtlich der Anforderungen an die Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Auszubildende grundsätzlich gehalten ist, seine Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - ).
- BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel - …
Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]; Urteile vom 10. Februar 1983 , vom 13. Oktober 1983 und vom 15. Mai 1986 sowie Beschlüsse vom 3. September 1987 - BVerwG 5 B 107.86 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 - . - OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Ausbildungsförderung; Neigungswandel; Fachrichtungswechsel; Unverzüglichkeit; …
Es ist ihm zuzumuten, den Gründen, die einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (BVerwG, Beschluß v. 23.05.1989 5 B 117.88, Buchholz 436.36, Nr. 83 zu § 7 BAFöG im Anschluß an BVerwG, Urt. v. 15.05.1986, 5 C 138.83, Buchholz 436.36, Nr. 55 zu § 7 BAFöG: Diese Entscheidungen des BVerwG betreffen zwar unmittelbar den Fall eines Eignungsmangels, lassen sich aber auch auf einen ernstzunehmenden Neigungswandel übertragen). - VG Bayreuth, 17.01.2025 - B 8 K 22.445
Unabweisbarer Grund bei erforderlicher Pflege eines Familienmitglieds (bejaht)
"Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwGE 50, 161 ; 58, 270 ; Urteile vom 10. Februar 1983 , vom 13. Oktober 1983 und vom 15. Mai 1986 sowie Beschlüsse vom 3. September 1987 - BVerwG 5 B 107.86 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 - .
- VG Bayreuth, 25.06.2025 - B 8 K 23.187
Coronavirus, SARS-CoV-2, (unerkannte) Legasthenie, Behinderung, Corona-Pandemie, …
Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwGE 50, 161 ; 58, 270 ; Urteile vom 10. Februar 1983 , vom 13. Oktober 1983 und vom 15. Mai 1986 sowie Beschlüsse vom 3. September 1987 - BVerwG 5 B 107.86 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 - . - VGH Bayern, 19.05.2025 - 12 CE 25.594
Fachrichtungswechsel, wichtiger Grund, Chemie, Asthma bronchiale
Rn. 5 Zwar trifft sie die Pflicht zur umsichtigen und zielstrebigen Planung und Durchführung der Ausbildung (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 23.5.1989 - 5 B 117/88 - juris Rn. 2 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2026 - 12 A 1907/25
Bewilligung von Leistungen auf Ausbildungsförderung in gesetzlich zulässiger Höhe …
Rn. 10 vgl. entsprechend zu einem Eignungsmangel: BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1986 - 5 C 138.83 -, juris Rn. 10, und Beschluss vom 23. Mai 1989 - 5 B 117.88 -, juris Rn. 2; OVG Saarl., Beschluss vom 19. April 2024 - 1 A 184/23 -, juris Rn. 7, Sächs. OVG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 1 A 131/11 -, juris Rn. 20,. - VG Aachen, 12.10.2004 - 5 K 2621/03
Ausbildungsförderung für ein Studium der Informatik an einer Fachhochschule; …
Rn. 45 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 - Buchholz 436.36, § 7 BAföG Nr. 83. - VG Aachen, 12.10.2004 - 5 K 1462/03
Ausgestaltung der teilweisen Rücknahme einer Klage im verwaltungsgerichtlichen …
Rn. 38 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 -, Buchholz 436.36, § 7 BAföG Nr. 83,.
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| BVerwG, 20.09.1988 - 5 B 117.88 |
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Gewährung von Prozesskostenhilfe
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- VGH Baden-Württemberg, 21.03.1988 - 7 S 2506/87
- BVerwG, 20.09.1988 - 5 B 117.88
- BVerwG, 23.05.1989 - 5 B 117.88
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