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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.2002 - 5 B 12.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11227
BVerwG, 23.10.2002 - 5 B 12.02 (https://dejure.org/2002,11227)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2002 - 5 B 12.02 (https://dejure.org/2002,11227)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 5 B 12.02 (https://dejure.org/2002,11227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wechsel der Zuständigkeit als Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch aus Pflegegeldzahlungen der Jugendhilfe - Zuständigkeit des Jugenamtes bei Aufenthaltswechsel von der ehemaligen DDR in die BRD - Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen …

    Rn. 20 Dem aus dem Wortlaut gewonnenen Ergebnis widerstreitet in systematischer Hinsicht nicht, dass bezogen auf § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, dass dieser Erstattungsanspruch einen Übergang der Zuständigkeit von dem nach dem maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (sogenanntes "Herkunftsjugendamt") auf den nach § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständigen Jugendhilfeträger (sogenanntes "Pflegestellenjugendamt") und damit einen Wechsel des örtlich zuständigen Trägers infolge der zweijährigen Familienpflege erfordert (…Urteile vom 5. April 2007 - BVerwG 5 C 25.05 - BVerwGE 128, 301 = Buchholz 436.511 § 89a KJHG/SGB VIII Nr. 3, jeweils Rn. 10 f., vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 9, jeweils Rn. 31, …und vom 9. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 12; Beschlüsse vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 12.02 - juris Rn. 8 und vom 8. Juni 2010 - BVerwG 5 B 52.09 - EuG 2011, 100 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2011 - 12 S 1608/08

    Erstattungsstreitigkeit über Jugendhilfekosten; Unterbringung bei einer …

    Rn. 42 Soweit zur Begründung der Gegenauffassung auf den Inhalt des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2002 - 5 B 12.02 - Bezug genommen wird, muss dem entgegengehalten werden, dass auch diese Entscheidung jedenfalls von einem "Beginn der Zuständigkeit" des örtlichen Jugendhilfeträgers nach § 86 Abs. 6 SGB VIII in dem Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen dieser Vorschrift ausgeht (vgl. die Veröffentlichung bei juris, RdNr. 8).
  • VG Köln, 06.10.2011 - 26 K 1053/11

    Anspruch eines Kindesvaters gegenüber dem Sozialhilfeträger auf Rückerstattung zu …

    Rn. 16 Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss 2010 auf die Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 5 B 12.02 - verwiesen.

    Rn. 49 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Mai 2009 und dies bestätigend BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 5 B 52.09 - BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 5 B 12/02 -, JURIS, Orientierungssatz und Rdnr. 8;.

  • BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 52.09

    Revisionszulassung; anderer Sachverhalt; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Hierzu ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, dass der Erstattungsanspruch nach § 89a SGB VIII einen Wechsel des örtlich zuständigen Trägers infolge der zweijährigen Familienpflege gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII voraussetzt (Beschluss vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 12.02 - juris).
  • VG Köln, 31.05.2012 - 26 K 1054/11

    Kostenerstattung Durchgriffshaftung Trägeridentität

    Rn. 12 Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss 2010 auf die Entscheidung vom 23.10.2002 - 5 B 12.02 - verwiesen.
  • VGH Bayern, 14.03.2006 - 12 B 04.1991
    Das bedeutet, dass die in § 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII angeordnete Rechtsfolge nur eintritt, wenn die Zuständigkeit für eine vor Ablauf der Zwei-Jahresfrist begonnene Maßnahme von einem bisher zuständigen örtlichen Träger auf einen anderen örtlichen Träger wechselt (vgl. BVerwG vom 23.10.2002 Az. 5 B 12.02 und BayVGH vom 19.2.2001 Az. 12 B 00.1566).
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