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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1987 - 5 B 120.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5505
BVerwG, 25.11.1987 - 5 B 120.86 (https://dejure.org/1987,5505)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1987 - 5 B 120.86 (https://dejure.org/1987,5505)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1987 - 5 B 120.86 (https://dejure.org/1987,5505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bindung der Ämter für Ausbildungsförderung an eine Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Gesetzliche Anforderungen an den Inhalt der Bescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung - …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1987 - 5 B 120.86
    Dazu gehört, daß die Leistungsnachweise im einzelnen aufgeführt werden, auf die die Ausbildungsstätte ihre Bestätigung des erforderlichen Leistungsstandes stützt (BVerwGE 57, 75 [BVerwG 16.11.1978 - 5 C 34/77]; 57, 79 [BVerwG 16.11.1978 - 5 C 34/77]).

    Damit steht zugleich fest, daß das Berufungsgericht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 57, 75 und 79 abgewichen ist.

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77

    Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1987 - 5 B 120.86
    So fällt auf, daß die in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG geregelte Bescheinigung in gleicher Weise eine gesetzliche Voraussetzung für die Weiterförderung ist (s. dazu BVerwGE 57, 79 [BVerwG 16.11.1978 - 5 C 38/77]) wie das Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, das unter näher geregelten Voraussetzungen gemäß Satz 1 Nr. 1 für eine Weiterförderung vorgelegt werden muß.

    Dazu gehört, daß die Leistungsnachweise im einzelnen aufgeführt werden, auf die die Ausbildungsstätte ihre Bestätigung des erforderlichen Leistungsstandes stützt (BVerwGE 57, 75 [BVerwG 16.11.1978 - 5 C 34/77]; 57, 79 [BVerwG 16.11.1978 - 5 C 34/77]).

  • BVerwG, 26.08.1981 - 5 B 90.80

    Umfang der Bindung der Ämter für Ausbildungsförderung an von den …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1987 - 5 B 120.86
    Auf dieses Erfordernis der Bindungswirkung hat der beschließende Senat bereits in seinem Beschluß vom 26. August 1981 - BVerwG 5 B 90.80 - (Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 3) hingewiesen.
  • BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15

    Leistungen; üblich; Ausbildungsverlauf; Verlauf; geordnet; Fachsemester; …

    Bislang ist allerdings höchstrichterlich nur anerkannt, dass diese Feststellung ihrem objektiven Sinngehalt nach auf Verbindlichkeit gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung gerichtet ist (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 5 B 138.85 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 8 S. 19 m.w.N.; s.a. Beschluss vom 25. November 1987 - 5 B 120.86 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10 S. 4).

    Die Entscheidung des nach dem jeweiligen Landesrecht hierfür zuständigen hauptamtlichen Mitgliedes des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 25. November 1987 - 5 B 120.86 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10 S. 4) unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle.

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17

    Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem …

    Denn es fehlt die für eine traditionelle Leistungsbescheinigung im Sinne von § 48 Abs. 1 Nr. 2 BAföG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 16.11.1978 - V C 34.77 -, BVerwGE 57, 75, 77;… Urt. v. 16.11.1978 - V C 38.77 -, BVerwGE 57, 79; Beschl. v. 26.8.1981 - 5 B 90.80 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 3; Beschl. v. 25.11.1987 - 5 B 120.86 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10;… vgl. auch Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 48 Rn. 17) notwendige Auflistung der Einzelleistungen, auf die die Ausbildungsstätte ihre Bestätigung stützt, der Auszubildende habe die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung üblichen Leistungen erbracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 3020/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG als Zuschuss und Darlehen in …

    Rn. 52 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 1987 - 5 B 120/86 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 BS 143/05 -, FamRZ 1233, juris; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 14. November 2008 - 3 E 4215/06 -, juris.
  • BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der …

    Dieser Nachweis entsprach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG, enthielt die den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Angaben und war deshalb für das Förderungsamt verbindlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 5 B 120.86 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 12 A 1477/13

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer eines Studenten wegen einer stationären …

    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 1987 - 5 B 120/86 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 BS 143/05 -, FamRZ 1233, juris; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 14. November 2008 - 3 E 4215/06 -, juris.
  • BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 71.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Dieser Nachweis entsprach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG, enthielt wegen der Bezugnahme auf die Zulassungsvoraussetzungen für die Ärztliche Vorprüfung den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Angaben und war deshalb für das Förderungsamt verbindlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 5 B 120.86 - ).
  • VG Minden, 15.03.2007 - 6 L 114/07
    Dass die Bescheinigung des Prüfungsamtes entgegen den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Mindestanforderungen, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.08.1981 - 5 B 90.80 - und vom 25.11.1987 - 5 B 120.86 - (jeweils zur Förderung ab dem fünften Fachsemester), beide abrufbar bei juris - Buchholz 436.36 § 48 Nr. 9 und 10,.
  • VG Sigmaringen, 23.07.2003 - 1 K 2064/02

    Leistungsnachweis - Fachsemester - Fachrichtungswechsel

    Dazu gehört, dass die Ausbildungsstätte die Leistungsnachweise im einzelnen aufführt, auf die sie ihre Bestätigung des erforderlichen Leistungsstandes stützt (BVerwG, Beschluss vom 25.11.1987 - 5 B 120.86 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10).
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