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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 121.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6061
BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 121.86 (https://dejure.org/1987,6061)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1987 - 5 B 121.86 (https://dejure.org/1987,6061)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1987 - 5 B 121.86 (https://dejure.org/1987,6061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbetreiben einer Ausbildung als Abbruch - Begriff der Unterbrechung der Ausbildung - Bedeutsamkeit der äußeren Kundgabe des Entschlusses seitens des Auszubildenden - Erfordernis der Exmatrikulation - Notwendigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 1.82

    Abbruch des Studiums - Exmatrikulation - Ausnahmefall - Zwischenprüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 121.86
    Förderungsrechtlich kommt der Exmatrikulation die maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG-Urteile vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - und vom 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - ).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 28.79

    Fachrichtungswechsel - Maßgeblicher Zeitpunkt - Beginn der anderen Ausbildung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 121.86
    Förderungsrechtlich kommt der Exmatrikulation die maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG-Urteile vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - und vom 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - ).
  • BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 56.82

    Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 121.86
    Ob ein Abbrechen oder Unterbrechen der Ausbildung anzunehmen ist, kann nur nach der Vorstellung beurteilt werden, die der Auszubildende bei Ausführung seines Entschlusses gehabt und nach außen erkennbar gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - ).
  • OVG Thüringen, 25.06.2026 - 3 ZKO 89/21

    Ausbildungsförderung nach fluchtbedingtem Abbruch des Studiums in Syrien

    Rn. 6 Ob ein Abbrechen oder Unterbrechen oder ein Fachrichtungswechsel vorliegt, kann nur nach der Vorstellung beurteilt werden, die der Auszubildende bei Ausführung seines Entschlusses gehabt und nach außen erkennbar gemacht hat (…st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschlüsse vom 4. August 1988 - 5 B 119/87 - Rn. 2 und vom 13. November 1987 - 5 B 121/86 - Rn. 2, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 75/84 -, Rn. 13…, vom 14. April 1983 - 5 C 104/80 - Rn. 12…, vom 12. Februar 1976 - V C 86.74 - Rn. 12 und - V C 29.75 - Rn. 10: alle zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2021 - 12 S 1650/20

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen bei einem Ausbildungsabbruch

    Der Auszubildende muss eindeutig zu erkennen geben, ob er die Ausbildung nur unterbrechen oder aber abbrechen will (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 04.08.1988 - 5 B 119.87 -, juris Rn. 2, und vom 13.11.1987 - 5 B 121.86 -, juris Rn. 3;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.12.2019 - 12 E 821/18 -, juris Rn. 7, …und vom 10.10.2017 - 12 A 1214/17 -, juris Rn. 8 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 14 PA 247/22

    Exmatrikulation; Fachrichtungswechsel; unverzüglich

    Bei einer Hochschulausbildung ist deshalb grundsätzlich zu verlangen, dass der Auszubildende sich exmatrikuliert (…BVerwG, Beschl. v. 4.8.1988 - 5 B 119.87 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 13.11.1987 - 5 B 121.86 -, juris Rn. 3;… Urt. v. 17.9.1987 - 5 C 75.84 -, juris Rn. 13;… vgl. Buter, in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: 46. Aktualisierung Juli 2019, § 7 Rn. 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2017 - 12 A 1214/17

    Gewährung von Ausbildungsförderung für die Aufnahme eines Studiums; Bewilligung …

    Rn. 12 - 5 B 121.86 -, juris Rn. 3; Urteil vom 17. September 1987 - 5 C 75.84 -, juris Rn. 13; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 L 118/15 -, juris Rn. 20 f.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15

    Ausbildungsförderung bei vorausgegangener Unterbrechung oder Abbruch eines …

    Da der äußeren Kundgabe des Entschlusses des Auszubildenden aus Gründen der Rechtsklarheit die ausschlaggebende Bedeutung zukommt (so BVerwG, Beschl. v. 13. November 1987 - 5 B 121.86 -, zit. nach JURIS), könnte die erfolgte Exmatrikulation nur dann als Ausbildungsabbruch gewertet werden, wenn nach objektiven, nach außen erkennbaren Anhaltspunkten klar ersichtlich wäre, dass trotz der gegenteiligen Äußerung dennoch keine Ausbildungsunterbrechung gewollt war.
  • VG Hannover, 28.01.2020 - 3 A 4914/18

    Ausbildungsabbruch; Exmatrikulation

    Denn für die Beendigung der bisherigen Ausbildung hat förderungsrechtlich die Exmatrikulation eine maßgebende Bedeutung (…vgl. zum Vorstehenden einhellig BVerwG, Beschlüsse vom 4.8.1988 - 5 B 119.87 -, juris, Rn. 2, und vom 13.11.1987 - 5 B 121.86 -, juris, Rn. 3;… Urteil vom 17.9.1987 - 5 C 75.84 -, juris, Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 16.6.2016 - 4 L 118/15 -, juris, Rn. 20 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 10.10.2017 - 12 A 1214/17 -, BeckRS 2017, 12914, Rn. 7; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26.3.2008 -, 4 PA 144/07 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2025 - 12 A 912/21

    Bewilligung von beantragten Förderleistungen für die Fortbildung zum staatlich …

    Rn. 48 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 5 C 56.82 -, juris Rn. 13, und Beschluss vom 13. November 1987 - 5 B 121.86 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 25. September 2023 - 12 A 1659/21 -, juris Rn. 71 f., m. w. N.
  • VG München, 30.01.2009 - M 15 K 07.3988

    Rückforderung von Ausbildungsförderung, auch wenn Unterbrechung nicht vom …

    Hiervon ist die bloße Unterbrechung der Ausbildung zu unterscheiden, die dann vorliegt, wenn der Auszubildende seine Ausbildung zeitweilig nicht mehr betreibt, dabei aber das ursprüngliche Ausbildungsziel nicht endgültig aufgibt, sondern nach der Unterbrechung weiterverfolgen will (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.1987, Az.: 5 B 121/86, in juris).
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