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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10534
BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07 (https://dejure.org/2008,10534)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2008 - 5 B 122.07 (https://dejure.org/2008,10534)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 5 B 122.07 (https://dejure.org/2008,10534)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Absehens von einer Anhörung bei gleichgelagerten Verwaltungsakten mit einem wesentlichen Eingriff in die Rechtsposition des Empfängers; Anforderung der Erhebung der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht bei fehlender Stellung eines förmlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 267.02

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines Verfahrensmangels in …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07
    Wer, wie die Klägerin, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschluss vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige …

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretenen Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.04.2022 - 5 B 10.11 - juris Rn. 10 und vom 21.02.2008 - 5 B 122.07 - juris Rn. 10 m. w. N.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.2018 - 1 S 1289/17 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2024 - 1 S 800/24

    Grabstätten müssen der Würde des Friedhofs entsprechen

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretenen Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 5 B 122.07 - juris Rn. 10, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Rn. 9 Wer, wie die Klägerin, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschlüsse vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris, 20. August 2007 - BVerwG 5 B 173.07 - juris und 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2025 - 14 S 1303/24

    Corona-Krise; Gewährung von Billigkeitsleistungen, hier sog. Überbrückungshilfe …

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretenen Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.02.2008 - 5 B 122.07 - juris Rn. 10, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2024 - 14 S 604/24

    Ermessenspraxis bei der Gewährung von Coronahilfen; Annahme verbundener …

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretenen Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.02.2008 - 5 B 122.07 - juris Rn. 10, m. w. N.).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingebürgerter türkischer Kinder …

    Wer, wie die Beteiligte, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschlüsse vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris, 20. August 2007 - BVerwG 5 B 173.07 - juris und 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche …

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 8.10

    Anforderungen an die Darlegung einer im Revisionsverfahren klärungsfähigen …

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09

    Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder …

    Dabei genügen lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge den letztgenannten Anforderungen nicht (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2025 - 14 S 536/25

    Corona-Krise; Gewährung der Überbrückungshilfe III für familiär verbundene …

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretenen Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.02.2008 - 5 B 122.07 - juris Rn. 10, m. w. N.).
  • BVerwG, 05.11.2008 - 5 PKH 8.08

    Der Klägerin kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt …

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11

    Pflicht zur Nachprüfung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei …

  • BVerwG, 05.11.2008 - 5 B 89.08

    Anforderungen an die Darlegung der Rüge der Verletzung der gerichtlichen …

  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 5.08

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision gegen ein Urteil mit mehreren die …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17

    Darlegung ernstlicher Zweifel bezüglich der erstinstanzlichen Tatsachen- oder …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2017 - 6 A 1840/16

    Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Unterrichtung …

  • BVerwG, 28.03.2008 - 5 B 121.07

    Möglichkeit der jederzeitigen Änderung eines durch Verwaltungsvorschriften …

  • BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10

    Anforderungen an die Darlegung der Grundsatzbedeutung sowie der Divergenzrüge

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2016 - 1 L 142/14

    Bindungswirkung des Urteils bei Zustellung - Wiedereröffnung des Verfahrens

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2016 - 1 L 143/14

    Eintritt der Bindungswirkung bei einem an Verkündung statt zugestelltem Urteil

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2024 - 1 LZ 464/23

    Erstattung von Tierarztkosten für Kastration freilaufender Katzen

  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 B 90.08
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2022 - 1 L 241/16
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