Rechtsprechung
| VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
KAG § 11 Hess
Straßenausbaubeitrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Tatsächlicher Zugang ist kein rechtlich gesicherter Zugang!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 19.06.2018 - 6 L 71/18
- VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung; …
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18
Soweit die Bevollmächtigte der Antragstellerin unter Hinweis auf die zum Erschließungsbeitragsrecht ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2014 - 9 C 4/13 BVerwGE 150, 308 = NVwZ 2015, 528 = HSGZ 2015, 193 argumentiert, das sogenannte nicht gefangene Hinterliegergrundstück Flurstück B.../A... könne bereits deshalb nicht in das Abrechnungsgebiet einbezogen werden, weil das an der Ausbauanlage anliegende Flurstück D... eine eigenständig bebaubare Fläche, eine Baulücke, sei, über die das Flurstück B.../A... nicht zu Ausbaubeiträgen für die Straße "Am Klößberg" herangezogen werden könne, sind die dortigen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts wegen der oben angesprochenen Unterschiede zwischen dem straßenausbaurechtlichen Vorteilsbegriff und dem erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff des Erschlossenseins auf das vorliegende Verfahren nicht übertragbar. - OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11
Mindestbreite von 1,25 m für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken …
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18
Neben der tatsächlichen Zugangsmöglichkeit muss die Nutzung auch rechtlich gesichert sein (vgl. allgemein zu Zugangshindernissen zum Hinterliegergrundstück: Bayerischer VGH, Urteil vom 6. April 2017 - 6 B 16.1043 -, GemHH 2017, 287 = Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2015 - OVG 9 N 99.12 -, Juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 24. März 2013 - 4 EO 233/10 -, KStZ 2014, 132 = Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11, NVwZ-RR 2013, 157 = Juris). - VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.1043
Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18
Neben der tatsächlichen Zugangsmöglichkeit muss die Nutzung auch rechtlich gesichert sein (vgl. allgemein zu Zugangshindernissen zum Hinterliegergrundstück: Bayerischer VGH, Urteil vom 6. April 2017 - 6 B 16.1043 -, GemHH 2017, 287 = Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2015 - OVG 9 N 99.12 -, Juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 24. März 2013 - 4 EO 233/10 -, KStZ 2014, 132 = Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11, NVwZ-RR 2013, 157 = Juris).
- OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10
Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als …
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18
Neben der tatsächlichen Zugangsmöglichkeit muss die Nutzung auch rechtlich gesichert sein (vgl. allgemein zu Zugangshindernissen zum Hinterliegergrundstück: Bayerischer VGH, Urteil vom 6. April 2017 - 6 B 16.1043 -, GemHH 2017, 287 = Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2015 - OVG 9 N 99.12 -, Juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 24. März 2013 - 4 EO 233/10 -, KStZ 2014, 132 = Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11, NVwZ-RR 2013, 157 = Juris). - VGH Hessen, 05.06.2018 - 5 A 1537/16
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18
Die Annahme eines solchen Sondervorteils durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlage liegt regelmäßig bei jeder sinnvollen und zulässigen Nutzung vor, also nicht nur - wie im Erschließungsbeitragsrecht - bei einer baulichen oder gewerblichen Nutzung, soweit sie rechtlich gesichert ausgeübt werden kann (…Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 29 Rn. 19 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 5. Juni 2018 - 5 A 1537/16 -, Juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 9 N 99.12
Erhebung eines Straßenbaubeitrages für ein überdurchschnittlich großes …
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18
Neben der tatsächlichen Zugangsmöglichkeit muss die Nutzung auch rechtlich gesichert sein (vgl. allgemein zu Zugangshindernissen zum Hinterliegergrundstück: Bayerischer VGH, Urteil vom 6. April 2017 - 6 B 16.1043 -, GemHH 2017, 287 = Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2015 - OVG 9 N 99.12 -, Juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 24. März 2013 - 4 EO 233/10 -, KStZ 2014, 132 = Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11, NVwZ-RR 2013, 157 = Juris). - VGH Hessen, 06.04.2010 - 5 B 2139/09
Erhebung eines Straßenbaubeitrages für eine Durchgangsstraße
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18
Soweit der Bevollmächtigte der Antragsgegnerin zum Beleg seiner Auffassung, dass hinsichtlich überbauter und mitgenutzter Grabenparzellen bereits eine einschlägige Rechtsprechung für den hessischen Rechtsraum existiere, wonach eine insbesondere in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbare, überbaubare und von beiden Grundstücken einheitlich genutzte Grabenparzelle die Inanspruchnahmemöglichkeit des Hinterliegergrundstücks nicht hindere, auf den Senatsbeschluss vom 6. April 2010 - 5 B 2139/09 -, Juris, Bezug nimmt, kann dem nicht gefolgt werden.
- VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18
Zur Frage der rechtlich hinreichend gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit bei …
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof änderte diesen Beschluss im Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 2. April 2019 ab und ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen den angefochtenen Bescheid an (vgl. HessVGH, Beschl. v. 02.04.2019 - 5 B 1235/18 ).Insoweit wieder holt die Klägerin im Wesentlichen ihre Ausführungen aus dem Widerspruchsverfahren Überdies nimmt die Klägerin zur Begründung ihrer Klage Bezug auf ihren Vortrag im Beschwerdeverfahren (Az. 5 B 1235/18 ).
Eine faktisch bestehende tatsächliche Inanspruchnahmemöglichkeit des Anliegergrundstücks durch das Hinterliegergrundstück ohne rechtlich hinreichende Sicherung genügt nicht (vgl. HessVGH, Beschluss v. 02.04.2019 - 5 B 1235/18 , juris, Rn. 5 f.).
Es wird insoweit auf die Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren (Az. 5 B 1235/18 ) Bezug genommen.
Auch insoweit wird auf die Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren (Az. 5 B 1235/18 ) Bezug genommen.
- VGH Hessen, 28.11.2024 - 5 A 864/24
Fortsetzungsfeststellungsinteresse einer Klage gegen einen erledigten …
Auf die Beschwerde der Klägerin änderte der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2. April 2019 - 5 B 1235/18 - den Beschluss des Verwaltungsgerichts ab und ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an.Rn. 24 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsakten, der Gerichtsakten des Eil- und Beschwerdeverfahrens mit den Aktenzeichen 6 L 71/18.KS und 5 B 1235/18 sowie auf die beigezogenen Behördenakten der Beklagten Bezug genommen, die allesamt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.
- VGH Hessen, 18.02.2020 - 5 A 1646/18
Straßenausbaubeitragspflicht eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks
Die Annahme eines solchen Sondervorteils durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlage liegt regelmäßig bei sinnvollen und zulässigen Nutzungen vor, also nicht nur - wie im Erschließungsbeitragsrecht - bei einer baulichen oder gewerblichen Nutzung, soweit sie rechtlich gesichert ausgeübt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2019 - 5 B 1235/18 -, Juris Rn. 4 und Senatsurteil vom 5. Juni 2018 - 5 A 1537/16 -, Juris Rn. 38 m.w.N.). - VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
Erfolgloser Eilantrag gegen "verbösernde Nacherhebung"
In Übereinstimmung mit Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (…vgl. Kopp Schenke/VwGO, 24. Aufl. 2018, Anh § 164, Rn. 14) ist in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO und bei sonstigen auf bezifferte Geldleistungen gerichteten Verwaltungsakten 1/4 des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwertes festzusetzen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 B 1235/18 -, Rn. 8 , juris). - VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
Straßenbeitrag bei nicht gefangenem Hinterliegergrundstück
Dieser hat im Beschluss vom 2. April 2019 ( 5 B 1235/18 - juris) vielmehr offen gelassen, ob in dem dortigen Verfahren vor dem Hintergrund des Fehlens eines rechtlich gesicherten Zugangs zum Hinterliegergrundstück über Eigentümeridentität und einheitliche Nutzung der Grundstücke für eine Einbeziehung des Hinterliegergrundstücks in das Abrechnungsgebiet des Weiteren erforderlich sei, ob mit einer (noch) relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise angenommen werden könne, dieses Grundstück werde von der ausgebauten Anlage über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang tatsächlich in Anspruch genommen (…Rn. 7).
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