Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.1983 - 5 B 124.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.04.1983 - 13 A 81 A.2024
- BVerwG, 15.11.1983 - 5 B 124.83
- BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 141.83
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1984 - 5 B 124/83 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.03.1984 - 5 B 124/83 (https://dejure.org/1984,18970)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. März 1984 - 5 B 124/83 (https://dejure.org/1984,18970)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan; …
Zwar wird von einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (vgl. insbes. OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1989 - 1 W 36/89 -, zit. nach Juris) vertreten, dass die Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rückforderungsbescheides gem. § 80 VwGO dem Antragsteller gegenüber einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung - die mangels eines hoheitlichen Regelungsgehaltes auch nach Auffassung des Senats regelmäßig keinen Verwaltungsakt darstellt (so BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 M 6/02 -, NVwZ-RR 2002, 907 ff.; wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 1991 - 6 S 2047/90 -, zit. n. Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1989 - 1 W 36/89 -, zit. nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 1984 - Bs I 75/84 -, zit. nach Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23. März 1984 - 5 B 124/83 -, zit. nach Juris; a.A. - mit jeweils unterschiedlichen Begründungen - für Aufrechnungserklärungen gem. § 25a BSHG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 1997 - 8 B 623/97 - NJW 1997, 3391 f.; BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 1995 - 12 CE 94.3906 - FEVS 46, 116 ff.) - nichts nütze, weil eine solche Aufrechnung mit einer Gegenforderung keine "Vollziehung" i.S.d. § 80 Abs. 1 VwGO darstelle und deshalb unabhängig von der etwaigen aufschiebenden Wirkung eines gegen den Bescheid eingelegten Rechtsbehelfs zulässig sei (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218; im Anschluss daran ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 16. Juli 1999 - 2 B 93/99 -, NVwZ-RR 2000, 524; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1989 - 1 W 36/89 -, zit. nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 1984 - Bs I 75/84 -, zit. nach Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23. März 1984 - 5 B 124/83 -, zit. nach Juris). - OVG Niedersachsen, 23.02.1993 - 2 A 48/88
Altersruhegeld; Anrechnung; Rentenversicherung; Militärdienst; Wehrmacht; …
Die vom Beklagten im Anschluß an den Bescheid vom 25. Oktober 1984 erklärte Aufrechnung ist kein Verwaltungsakt und auch nicht als Vollziehung dieses Anrechnungsbescheides anzusehen (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 13.6. 1985 - 2 C 43.82 -, DÖD 1986, 36;… Urt. v. 27.10.1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218; OVG Lüneburg. Beschl. v. 23.3. 1984 - 5 B 124/83 -, DÖD 1984, 131), so daß die wiederholte Behauptung des Klägers, der Beklagte mißachte die aufschiebende Wirkung seiner Rechtsbehelfe gegen den Bescheid vom 25. Oktober 1984, nicht zutrifft. - VGH Hessen, 24.04.1985 - 11 TG 270/85 Rn. 10 Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu der von der Antragsgegnerin zur Stützung ihrer Rechtsauffassung bemühten Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, die eine Aufrechnung seitens der Behörde mit einer ihr gegen den Bürger zustehenden Rückforderung auch dann als wirksam ansieht, wenn der Bürger gegen den Rückforderungsbescheid Rechtsbehelfe mit der Folge der aufschiebenden Wirkung eingelegt hat (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [DÖV 1972 S. 573 = ZBR 1972 S. 188 = DÖD 1972 S. 57 = RiA 1972 S. 97] und vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - [BVerwGE 66, 218 = NJW 1983 S. 776]; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. April 1980 - I OE 82/76 - [ESVGH 30, 218]; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluß vom 23. März 1984 - 5 B 124/83 - [DÖD 1984 S .
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