Rechtsprechung
| BVerwG, 06.08.1992 - 5 B 126.91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Behinderung wegen Taubheit, Gewährung eines zweiten Schreibtelefons für tauben Behinderten im Rahmen der Sozialhilfe
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1991 - 24 A 192/89
- BVerwG, 06.08.1992 - 5 B 126.91
Wird zitiert von ...
- BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94
Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung
Zur Aufrechterhaltung ihrer sozialen Kontakte können Behinderte im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 BSHG i.V.m. § 9 Abs. 1 und 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung im Einzelfall Anspruch auf die Gewährung eines Schreibtelefons haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] Beschluß vom 6. August 1992 - 5 B 126/91 - SGb 1993, 473; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10. Dezember 1991 - 9 UE 1183/87 - mwN).
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