Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.1986 - 5 B 126.85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,8880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bemessung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt - Grundlage für die Bestimmung der Regelsätze - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rüge von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 20.08.1985 - 2 BA 2/85
- BVerwG, 17.03.1986 - 5 B 126.85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1986 - 5 B 126.85
Zur Bemessung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen nach Regelsätzen (s. § 22 BSHG in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG vom 20. Juli 1962 [BGBl. I S. 515] mit nachfolgender Änderung) hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berücksichtigung des Gebots des Bundessozialhilfegesetzes, ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG), bereits im Urteil vom 30. November 1966 (BVerwG 25, 307) ausführlich Stellung genommen. - BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 228.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.03.1986 - 5 B 126.85
Hieran anknüpfend hat es im Beschluß vom 23. Dezember 1975 (BVerwG 5 ER 228.75 - Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Heft 57, S. 26) ausgeführt: Durch die ständige Beobachtung der Verbrauchergewohnheiten, durch ernährungsphysiologische Erhebungen, um den Umfang des Warenkorbs als Grundlage für die Bestimmung der Regelsätze den veränderten Lebensverhältnissen anpassen zu können, und durch die nach § 22 Abs. 3 BSHG gebotene Anpassung der Regelsätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten ist sichergestellt, daß der notwendige Lebensbedarf im Regelfall gewährleistet wird.
- BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum …
Dies entspricht - unbeschadet des Beschlusses des Senats vom 25. Januar 1988 - BVerwG 5 B 96.87 - (Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 5 = NDV 1988, 284), wonach ein Verwaltungsgericht einen Träger der Sozialhilfe nicht außerhalb des Anwendungsbereichs des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG zu einer Hilfeleistung verpflichten könnte, die regelmäßig die Regelsatzhilfe übersteigt - der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. bereits BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] …sowie Beschlüsse vom 23. Dezember 1975 - BVerwG 5 ER 228.75 - und vom 17. März 1986 - BVerwG 5 B 126.85 - <ZfS 1986, 277 = ZfSH/SGB 1986, 507>).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.