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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 129.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5482
BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 129.86 (https://dejure.org/1988,5482)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1988 - 5 B 129.86 (https://dejure.org/1988,5482)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - 5 B 129.86 (https://dejure.org/1988,5482)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungsdefizit; Beregnungsfähigkeit; Enteignung; Geldentschädigung; Hofnähe; Unternehmensverfahren; Wertermittlung; Wertermittlungsänderung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Wertermittlung eines Grundstücks im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens - Eignung einer Ackerfläche für Gemüseanbau - Bereitstellung von Land für Unternehmen durch ein Flurbereinigungsverfahren - Ermittlung eines Grundstückwertes - Landwirtschaftlicher Nutzungswert ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Wertermittlung/Wertermittlungsänderung; Wertermittlung/Hofnähe; Wertermittlung/Beregnungsfähigkeit; Unternehmensflurbereinigung/Wertermittlung; Unternehmensflurbereinigung/Geldentschädigung; Unternehmensflurbereinigung/Enteignung; Abfindungsdefizit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.01.1987 - 5 B 30.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einleitung einer …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 129.86
    Dabei ist davon auszugehen, daß bei einem Flurbereinigungsverfahren zur Bereitstellung von Land in großem Umfang für Unternehmen nach den §§ 87 bis 89 FlurbG grundsätzlich alle für die Regelflurbereinigung geltenden Vorschriften Anwendung finden, sofern nicht die vorgenannten Bestimmungen selbst einschränkende oder ergänzende Vorschriften enthalten (…s. Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, Rdnr. 31 zu § 87 FlurbG), so wie sich z. B. aus § 88 Nr. 1 Satz 2 FlurbG ergibt, daß die Voraussetzungen des § 1 FlurbG für sog. Unternehmensflurbereinigungen nicht vorzuliegen brauchen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 1970 - BVerwG 4 B 196.69 - <RdL 1970, 194> und 6. Januar 1987 - BVerwG 5 B 30.85 - ).

    Denn im Hinblick auf § 88 Nr. 4 Satz 1 FlurbG haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Abfindung mit Land von gleichem Wert im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Januar 1987, a.a.O., mit weiteren Nachweisen;… Quadflieg, a.a.O., Rdnr. 51 zu § 88 FlurbG).

  • BGH, 22.09.1983 - III ZR 113/82

    Verkehrswertminderung eines landwirtschaftlichen Betriebes - …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 129.86
    Soweit vor diesem Hintergrund Wertminderungen verbleiben, weil betriebsbezogene Merkmale der für das Unternehmen aufgebrachten Flächen, die im Wertermittlungsverfahren außer Betracht bleiben mußten, auch bei Festsetzung einer Landabfindung im vorbezeichneten Sinne nicht (oder nicht vollständig) berücksichtigt worden sind, berechtigt dies zu einer Geldentschädigung wegen Enteignung (§ 88 Nr. 4 Satz 4 FlurbG), wenn und soweit die Wertminderungen auf Umständen beruhen, die unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten bedeutsam sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1983 - III ZR 113/82 - <RdL 1984, 101/102>).

    Wie sich aus § 88 Nr. 7 Sätze 1 und 2 FlurbG ergibt, steht im Streitfalle hierfür nur der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten nach dem für das Unternehmen geltenden Gesetz offen, wobei die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf die Geldentschädigung für die von einem Teilnehmer aufgebrachte Fläche erst dann erfolgen kann, wenn die Landabfindungen aller Teilnehmer unanfechtbar feststehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1983, a.a.O. S. 101).

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 129.86
    Betriebsbezogene Merkmale der Einlagegrundstücke eines Teilnehmers werden in der Regelflurbereinigung - die hier gleichzeitig mit der Unternehmensflurbereinigung in einem sog. kombinierten Verfahren (vgl. hierzu BVerwGE 71, 108 [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 130/83]) durchgeführt wird - bei der Gestaltung der Abfindung, die nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG in Land von gleichem Wert zu erfolgen hat, berücksichtigt.
  • BVerwG, 24.04.1970 - IV C 47.66

    Landverlust durch Bau eines Randkanals - Neuschaffung einer Gefahrenquelle - …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 129.86
    Betriebsbezogene Merkmale der Einlage eines Teilnehmers werden bei der Unternehmensflurbereinigung ebenfalls insoweit berücksichtigt, als auch im Rahmen eines solchen Verfahrens versucht wird, eine Abfindung in Land zu gewähren, die dazu bestimmt ist, den durch die für das Unternehmen benötigten Flächen eingetretenen Landverlust voll auszugleichen, worauf aber kein Anspruch besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG 4 C 47.66 - RdL 1970, 211>).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 56.61

    Wertermittlung/Zustand, tatsächlicher; Wertermittlung/Wertumstand, wesentlicher; …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 129.86
    In dem von den Klägern bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 56.61 - (RdL 1963, 249 f.) ging es nicht um die Anfechtung der festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung wegen Nichtberücksichtigung betriebsbezogener Merkmale der für das Unternehmen aufzubringenden Fläche eines Teilnehmers, sondern um die Anfechtung des Neuverteilungsplanes wegen Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände im Sinne des § 44 Abs. 2 zweiter Halbsatz FlurbG in einer Regelflurbereinigung.
  • BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 129.86
    Dabei ist davon auszugehen, daß bei einem Flurbereinigungsverfahren zur Bereitstellung von Land in großem Umfang für Unternehmen nach den §§ 87 bis 89 FlurbG grundsätzlich alle für die Regelflurbereinigung geltenden Vorschriften Anwendung finden, sofern nicht die vorgenannten Bestimmungen selbst einschränkende oder ergänzende Vorschriften enthalten (…s. Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, Rdnr. 31 zu § 87 FlurbG), so wie sich z. B. aus § 88 Nr. 1 Satz 2 FlurbG ergibt, daß die Voraussetzungen des § 1 FlurbG für sog. Unternehmensflurbereinigungen nicht vorzuliegen brauchen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 1970 - BVerwG 4 B 196.69 - <RdL 1970, 194> und 6. Januar 1987 - BVerwG 5 B 30.85 - ).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13

    Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung; …

    Im Übrigen besteht weder ein Anspruch auf Behebung solcher Nachteile durch eine Landabfindung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.1988 - 5 B 129/86 -, RdL 1988, 328 ff.;… juris, Rn. 10, m. w. N.) noch sind sie beim Zuschnitt des Verfahrensgebiets hier überhaupt vermeidbar.

    Rn. 41 Ob die Höhe der für dieses verbliebene Abfindungsdefizit bzw. die verbliebenen Nachteile festgesetzten Entschädigung zutreffend bemessen worden ist, haben nach § 88 Nr. 7 Satz 1 FlurbG nur die ordentlichen Gerichte zu entscheiden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1988 - 5 C 18/85 -, BVerwGE 80, 340 ff.;… juris, Rn. 25, m. w. N.; Beschl. v. 11.5.1988, a. a. O.;… Urt. v. 24.4.1970, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

    Allerdings wird auch in einem Unternehmensverfahren versucht, eine Abfindung in Land zu gewähren, die dazu bestimmt ist, den durch die für das Unternehmen benötigten Flächen eingetretenen Landverlust voll auszugleichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1988 - 5 B 2.87 -, RdL 1989, 16, Beschl. v. 11.05.1988 - 5 B 129.86 -, Beschl. v. 06.01.1987, a.a.O.).

    Bei der Bemessung der Landabfindung sind auch im Unternehmensverfahren die nach den §§ 27 bis 33 FlurbG ermittelten Werte zugrunde zu legen (Bemessung der Abfindung; BVerwG, Beschl. v. 11.05.1988 - 5 B 129.86 -, RdL 1988, 328).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14

    Flurbereinigungsverfahren "Unteres Odertal": Klage des Vereins der Freunde des …

    Rn. 41 Für die hier in Rede stehende Unternehmensflurbereinigung nach §§ 87 ff. FlurbG ist allerdings - anders als bei der Regelflurbereinigung - zu berücksichtigen, dass selbst im Rahmen des Flurbereinigungsplanes kein Teilnehmer einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung nach § 44 FlurbG hat, weil insoweit die spezielle Regelung des § 88 Nr. 4 FlurbG gilt (…std. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. zuletzt Beschl. vom 15. März 2010 - 9 B 90/09 -, juris Rz. 8 m.w.N. insbesondere zum Urt. vom 24. April 1970 - IV C 47.66 -, Buchholz 424.01 § 88 FlurbG Nr. 1, S. 1; s. auch Beschl. vom 11. Mai 1988 - 5 B 129.86 -, Buchholz 424.01 § 87 FlurbG S. 10 und Wingerter/Mayr, a.a.O., § 88 Rz. 19 ff.).

    Maßgeblich insoweit ist der sog. relative Tauschwert (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1988, a.a.O., S. 9/10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2019 - 8 K 7/16

    Landabzug bzw- -abfindung und Unternehmensflurbereinigung

    Rn. 49 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 11. Mai 1988 - BVerwG 5 B 129.86 -, juris RdNr. 8 m.w.N.), dass bei einem Flurbereinigungsverfahren zur Bereitstellung von Land in großem Umfang für Unternehmen nach den §§ 87 bis 89 FlurbG grundsätzlich alle für die Regelflurbereinigung geltenden Vorschriften Anwendung finden, sofern nicht die vorgenannten Bestimmungen selbst einschränkende oder ergänzende Vorschriften enthalten, so wie sich z. B. aus § 88 Nr. 1 Satz 2 FlurbG ergibt, dass die Voraussetzungen des § 1 FlurbG für sog. Unternehmensflurbereinigungen nicht vorzuliegen brauchen.

    Rn. 50 Die Anwendung des § 47 FlurbG ist für das Flurbereinigungsverfahren nach den §§ 87 ff. FlurbG nicht ausgeschlossen, da auch bei der Unternehmensflurbereinigung die Planungsgrundsätze des § 44 FlurbG anwendbar sind (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1988, a. a. O. RdNr. 10), allerdings mit der Einschränkung, dass für nicht (mehr) behebbare, unternehmensbedingte Wertminderungen (§ 88 Nrn. 3, 4 und 5 FlurbG) Geldentschädigungen und Leistungen zu erbringen sind (§ 88 Nr. 6 FlurbG).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 18.85

    Entscheidungsbefugnis ordentlicher Gerichte bei Streitigkeiten über Abfindungen …

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, erstreckt sich die Prüfungskompetenz des Zivilrichters nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 66.173 ; 86, 226 ;Urteil vom 22. September 1983 - III ZR 113/82 - <RdL 1984, 101/102>) auch darauf, ob die dem Teilnehmer - allein oder zusammen mit der Geldentschädigung - gegebene Landabfindung unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten einen Minderwert aufweist, d.h. in Ansehung der eigentumsmäßig verfestigten Qualität hinter der Landeinlage zurückbleibt (s. auchSenatsbeschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 5 B 129.86 - RdL 1988, 328>).
  • BVerwG, 19.05.1989 - 5 B 15.89

    Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung - Gewährung einer angemessenen …

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, erstreckt sich die Prüfungskompetenz des Zivilrichters nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 66, 173 [BGH 29.03.1976 - III ZR 98/73] ; 86, 226 [BGH 12.01.1983 - IVa ZR 135/81] ; Urteil vom 22. September 1983 - III ZR 113/82 - ) auch darauf, ob die dem Teilnehmer - allein oder zusammen mit der Geldentschädigung - gegebene Landabfindung unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten einen Minderwert aufweist, d.h. in Ansehung der eigentumsmäßig verfestigten Qualität hinter der Landeinlage zurückbleibt (s. auch Senatsbeschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 5 B 129.86 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2015 - 7 S 804/13

    Wertermittlung/Werterhöhung durch künftige Verwendung; …

    Allerdings wird auch in einem solchen Verfahren versucht, eine Abfindung in Land zu gewähren, die dazu bestimmt ist, den Landverlust, der durch die für das Unternehmen benötigten Flächen eingetreten ist, voll auszugleichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1988, a.a.O., Beschl. v. 11.05.1988 - 5 B 129.86 -, NuR 1989, 343 <=RzF - 14 - zu § 27 FlurbG>, Beschl. v. 06.01.1987, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 23.02.1995 - 13 A 93.927

    Wertermittlung/Zeitpunkt, maßgeblicher; Wertermittlung/Überschwemmungsgefahr; …

    Denn auf die Unternehmensflurbereinigung finden grundsätzlich alle für die Regelflurbereinigung geltenden Vorschriften Anwendung, sofern nicht die §§ 87 ff. FlurbG selbst einschränkende oder ergänzende Vorschriften enthalten (BVerwG vom 11.05.1988, RdL 1988, 328).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 7 S 663/14

    Unternehmensflurbereinigung/Abfindungsanspruch; Abfindung/Unternehmensverfahren; …

    Allerdings wird auch in einem solchen Verfahren versucht, eine Abfindung in Land zu gewähren, die dazu bestimmt ist, den Landverlust, der durch die für das Unternehmen benötigten Flächen eingetreten ist, voll auszugleichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1988, a.a.O., Beschl. v. 11.05.1988 - 5 B 129.86 -. NuR 1989, 343 <=RzF - 14 - zu § 27 FlurbG>, Beschl. v. 06.01.1987, a.a.O.).
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