Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10, 5 B 13.10 (5 B 21.09, 5 PKH 16.09) |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Anhörungsrüge; Gehörsverstoß der Vorinstanz; Gehörsverstoß wegen mangelnder Abhilfe im Beschwerdeverfahren; Aufgabe und Gegenstand der Anhörungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 152a VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
Anhörungsrüge; Gehörsverstoß der Vorinstanz; Gehörsverstoß wegen mangelnder Abhilfe im Beschwerdeverfahren; Aufgabe und Gegenstand der Anhörungsrüge - Wolters Kluwer
Anhörungsrüge gegen einen zurückweisenden Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
Anhörungsrüge gegen einen zurückweisenden Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Anhörungsrüge; Gehörsverstoß der Vorinstanz; Gehörsverstoß wegen mangelnder Abhilfe im Beschwerdeverfahren; Aufgabe und Gegenstand der Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 10 S 2898/08
- BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
- BVerwG, 29.01.2010 - 5 PKH 16.09
- BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10, 5 B 13.10 (5 B 21.09, 5 PKH 16.09)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10
Auch eine fehlerhafte Nichtheilung eines Gehörsverstoßes führt nicht stets zum Vorliegen einer neuen und eigenständigen Gehörsverletzung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08 - NJW 2008, 2635 f.). - BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10
Die Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist vielmehr unzulässig, soweit sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern lediglich einen (Verfahrens-)Fehler durch die Vorinstanz geltend macht (Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6; BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923). - BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10
Die Anhörungsrüge der Klägerinnen gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2010 (BVerwG 5 B 21.09 und 5 PKH 16.09 ) wird zurückgewiesen.
- BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10
Die Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist vielmehr unzulässig, soweit sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern lediglich einen (Verfahrens-)Fehler durch die Vorinstanz geltend macht (Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6; BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923). - BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10
Ihr diesbezüglicher Vortrag ist zum einen deshalb nicht erheblich, weil die Anhörungsrüge nicht dazu dient, eine vorinstanzliche Entscheidung nochmals auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2008 - BVerwG 8 B 53.08 - juris und vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - juris). - BVerwG, 22.12.2008 - 8 B 53.08
Anhörungsrüge als formelles Recht bei nicht ausreichender Kenntnisnahme des …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10
Ihr diesbezüglicher Vortrag ist zum einen deshalb nicht erheblich, weil die Anhörungsrüge nicht dazu dient, eine vorinstanzliche Entscheidung nochmals auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2008 - BVerwG 8 B 53.08 - juris und vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - juris).
- BVerwG, 19.10.2023 - 10 PKH 1.23
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs
Die Anhörungsrüge dient indes weder dazu, eine vorinstanzliche Entscheidung noch einen behaupteten Rechtsfehler des Bundesverwaltungsgerichts zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 5 B 13.10 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 24.05.2023 - 7 B 27.22
Verwerfung der Anhörungsrüge
Rn. 4 Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, eine vorinstanzliche Entscheidung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 5 B 13.10 - juris Rn. 3 m. w. N.).Die Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist vielmehr unzulässig, soweit sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern lediglich einen (Verfahrens-)Fehler durch die Vorinstanz geltend macht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 Rn. 2 und vom 6. Juli 2010 - 5 B 13.10 - juris Rn. 3).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2026 - 13 A 2524/26 Rn. 6 St. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 -, juris, Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 5 B 13.10 u. a. -, juris, Rn. 3.
- BVerwG, 19.10.2023 - 10 PKH 2.23
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs
Die Anhörungsrüge dient indes weder dazu, eine vorinstanzliche Entscheidung noch einen behaupteten Rechtsfehler des Bundesverwaltungsgerichts zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 5 B 13.10 - juris Rn. 3 m. w. N.). - VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15 Rn. 23 Wollte man die im Rahmen einer Dienstreise als Selbstfahrer absolvierten Wegezeiten nur teilweise als Arbeitszeit berücksichtigen, könnte dies unter Umständen unzulässige Arbeitszeiten durch eine Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie eine unzulässige Verkürzung der täglichen Ruhezeit zur Folge haben (vgl. hierzu: VG Halle, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 B 24/10 - VG Halle, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 13/10 HAL).
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2024 - 11 S 1814/24
Anhörungsrüge; inhaltliche Rügen gegen die angegriffene Entscheidung
- BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge für die in einem früheren …
Rn. 12 Mit diesem Vorbringen verkennt der Antragsteller, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen (Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10 <5 B 21.09 / 5 PKH 16.09 > - juris Rn. 3 m.w.N.) oder sogar die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Bescheide (…vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 2 am Ende) - hier die Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter - nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. - VGH Bayern, 27.09.2011 - 14 ZB 11.30287
Erfolglose Anhörungsrüge
Auch die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels gegen einen behaupteten Gehörsverstoß der Vorinstanz begründet für sich genommen keine neue Gehörsverletzung durch das Rechtsmittelgericht (BVerwG vom 6.7.2010 Az.: 5 B 13/10 u.a.). - VGH Bayern, 02.07.2024 - 11 ZB 24.1081
Sekundäre Gehörsrüge, Wiederholung der Ausführungen aus dem Klage- und …
Rn. 3 Die Anhörungsrüge kann jedoch nicht als "sekundäre Gehörsrüge" auf die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels gegen einen behaupteten Gehörsverstoß der Vorinstanz gestützt werden, sondern nur auf eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Rechtsmittelgericht (…stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17 - juris Rn. 15;… VerfGH, E.v. 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 25; BVerwG, B.v. 6.7.2010 - 5 B 13.10 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 2.9.2008 - 8 ZB 07.2018 - juris Rn. 10;… Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Januar 2024, § 152a VwGO Rn. 18b m.w.N.). - BVerwG, 31.03.2011 - 2 WD 10.11 Rn. 14 Mit diesem Vorbringen verkennt der frühere Soldat, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10
5 PKH 16.09> - juris Rn. 3 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 2.11 ).
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