Rechtsprechung
| BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 130.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Versagung der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides wegen der Vorausreise und Aufenthaltnahme der Bezugsperson im Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) im Sinne einer besonderen Härte; Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Beurteilung als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2004 - 2 A 1752/03
- BVerwG, 17.02.2005 - 5 PKH 3.05
- BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 130.04
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00
Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 130.04
Die Beschwerde ist der Meinung, der angegriffene Beschluss werfe "die grundsätzlich verallgemeinerungsfähige Rechtsfrage auf, ob die Versagung der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides wegen der Vorausreise und Aufenthaltnahme der Bezugsperson im Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes (schon) dann eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG bedeutet, wenn der Antrag des Einzubeziehenden nach § 27 Abs. 2 Satz 2 BVFG in der bis zum 31.12.2004 gültigen bzw. der Antrag der Bezugsperson auf Einbeziehung nach § 27 Abs. (2) Satz 2 BVFG in der ab dem 01.01.2005 gültigen Fassung vor Ausreise der Bezugsperson beim Bundesverwaltungsamt eingeht und bis zur Ausreise der Bezugsperson nicht beschieden wird, ohne dass andere Härtegründe hinzutreten." Die Beschwerde strebt hiermit eine "Klärung" an, ob mit der "- ständigen - Rechtsprechung des Berufungsgerichts zur Problematik der verfahrensbedingten Härte, die ... Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts" zu dieser Thematik (Urteil vom 12. April 2001 - BVerwG 5 C 19.00 - Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 4) "richtig ausgelegt wurde".Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil vom 12. April 2001 (a.a.O.) einen abstrakten, divergenzfähigen Rechtssatz dahin nicht aufgestellt, dass als Voraussetzung einer verfahrensbedingten Härte zur Überschreitung einer angemessenen Bearbeitungszeit auch noch weitere Gesichtspunkte hinzutreten müssen, und zwar auch nicht mit auf den Einzelfall bezogenen Ausführungen, wonach es der Bezugsperson "nicht zumutbar (gewesen sei), weiter im Aussiedlungsgebiet ... zu warten".
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 130.04
Aus eben diesem Grund haben Fragen ausgelaufenen Rechts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (stRspr, s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712 m.w.N.).
- BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
Rückwirkende Bewertung eines Antrags eines Abkömmlings des Klägers auf Aufnahme …
Das aus dieser klaren Gesetzesformulierung zu entnehmende Erfordernis, dass die Bezugsperson selbst vor ihrer Aussiedlung einen ausdrücklichen Antrag auf Einbeziehung der genannten Angehörigen gestellt haben muss (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 130.04 - juris und vom 30. Oktober 2006 - BVerwG 5 B 55.06 - juris), schließt es aus, einen früheren Antrag der Abkömmlinge auf Aufnahme aus eigenem Recht, der nicht auch ausdrücklich - zumindest hilfsweise - auch als Antrag auf Einbeziehung in einen Aufnahmenbescheid einer noch nicht ausgereisten Bezugsperson gestellt worden ist, rückwirkend als einen ausdrücklichen Antrag der Bezugsperson aufzufassen oder dieser zuzurechnen.Die Härtevorschrift des § 27 Abs. 2 BVFG ermöglicht nicht mehr, von dem Antragserfordernis des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG im Ausnahmewege abzusehen (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 130.04 - juris und BVerwG 5 B 134.04 - juris).
Rn. 12 Auch der zur Begründung einer Divergenz herangezogene Beschluss des Senats vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 130.04 - (juris) verhält sich nicht in Form eines divergenzfähigen Rechtssatzes zu der in Rede stehenden Frage, ob die bis Ende 2004 geltende Fassung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG noch darüber hinaus anzuwenden ist.
- BVerwG, 26.01.2006 - 5 B 55.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung von …
In dem Beschluss vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 134.04 - ist ebenso wie in dem am gleichen Tage ergangenen Beschluss im Verfahren BVerwG 5 B 130.04 - mit Blick auf die Darlegungslast der Beklagten für eine (ausnahmsweise) fortbestehende Klärungsbedürftigkeit von Fragen ausgelaufenen Rechts ausgeführt (S. 4/5 des Beschlussausdrucks):. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 12 E 1098/05 Rn. 15 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - 5 B 130.04 - und - 5 B 134.04 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 22. November 2005 - 12 E 1218/05 - m.w.N.,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2006 - 12 A 1151/04 Rn. 7 - 5 B 130.04 - und 5 B 134.04 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 22. November 2005 - 12 E 1218/05 - m. w. N.,.
- VG Köln, 12.01.2012 - 20 K 4347/10
Inhaltliche Anforderungen an den Aufnahmeantrag mit Nennung der einzubeziehenden …
Diesbezüglich sei zu verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 30.01.2009 - 5 B 41.08 - sowie Beschluss vom 28.07.2005 - 5 B 130.04 -).
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| BVerwG, 17.02.2005 - 5 PKH 3.05, 5 B 130.04 |
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2004 - 2 A 1752/03
- BVerwG, 17.02.2005 - 5 PKH 3.05, 5 B 130.04
- BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 130.04
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