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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17802
BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04 (https://dejure.org/2005,17802)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.2005 - 5 B 132.04 (https://dejure.org/2005,17802)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - 5 B 132.04 (https://dejure.org/2005,17802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision gestützt auf einen Verfahrensfehler und grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an das Vorliegen eines Härtefallgrundes nach dem Bundesvertriebenengesetz - Nachträgliche Erteilung von Aufnahmebescheiden in Fällen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04
    Wer, wie die Kläger, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - anwaltlich vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt haben (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - , vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - <NVwZ 1997, 890, 893> sowie vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - <NJW 1997, 3328>).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04
    Wer, wie die Kläger, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - anwaltlich vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt haben (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - , vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - <NVwZ 1997, 890, 893> sowie vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - <NJW 1997, 3328>).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04
    Es bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass dies unabhängig von der - von den Klägern als grundrechtswidrig überlang gerügten - Verfahrensdauer gilt; keine andere Beurteilung rechtfertigt, dass auch eine verfahrensbedingte Härte nach § 27 Abs. 2 BVFG die nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid rechtfertigen kann (BVerwG, Urteil vom 12. April 2001 - BVerwG 5 C 19.00 - Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 4).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 27.02

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04
    In der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11; s.a. Beschluss vom 23. Juli 2004 - BVerwG 5 B 58.03 -) ist geklärt, dass bei Entscheidungen über die nachträgliche Erteilung von Aufnahmebescheiden in Fällen besonderer Härte nach § 27 Abs. 2 BVFG auf die Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt abzustellen ist, und zwar auch in Bezug auf die Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit (s.a. BVerwGE 115, 249 , wonach nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebietes eingetretene Umstände "wie z.B. der Wegfall des Härtegrundes" nicht unberücksichtigt zu bleiben haben, "wenn die Erteilung des Aufnahmebescheides bzw. eine Einbeziehung bis dahin nicht erfolgt ist").
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04
    Dass allein die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet, die Geburt des Klägers zu 4 im Bundesgebiet, eine etwa hiermit verbundene Integration sowie hieraus folgende Rückkehrschwierigkeiten eine besondere Härte i.S.d. § 27 Abs. 2 BVFG nicht zu begründen vermögen, folgt ohne weiteren revisionsgerichtlichen Klärungsbedarf daraus, dass es sich bei der Härte nicht um eine Situation handeln darf, die der Antragsteller oder andere Personen durch ein ihnen zurechenbares Verhalten mit der Absicht herbeigeführt haben, das Regelerfordernis des § 27 Abs. 1 BVFG n.F. zu umgehen (s.a. BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - NVwZ-RR 1995, 166).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04
    Wer, wie die Kläger, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - anwaltlich vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt haben (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - , vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - <NVwZ 1997, 890, 893> sowie vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - <NJW 1997, 3328>).
  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 31.00

    Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - als Ehegatte oder Abkömmling; Bezugsperson, …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04
    In der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11; s.a. Beschluss vom 23. Juli 2004 - BVerwG 5 B 58.03 -) ist geklärt, dass bei Entscheidungen über die nachträgliche Erteilung von Aufnahmebescheiden in Fällen besonderer Härte nach § 27 Abs. 2 BVFG auf die Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt abzustellen ist, und zwar auch in Bezug auf die Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit (s.a. BVerwGE 115, 249 , wonach nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebietes eingetretene Umstände "wie z.B. der Wegfall des Härtegrundes" nicht unberücksichtigt zu bleiben haben, "wenn die Erteilung des Aufnahmebescheides bzw. eine Einbeziehung bis dahin nicht erfolgt ist").
  • BVerwG, 23.07.2004 - 5 B 58.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anerkennung eines Flüchtlings …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04
    In der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11; s.a. Beschluss vom 23. Juli 2004 - BVerwG 5 B 58.03 -) ist geklärt, dass bei Entscheidungen über die nachträgliche Erteilung von Aufnahmebescheiden in Fällen besonderer Härte nach § 27 Abs. 2 BVFG auf die Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt abzustellen ist, und zwar auch in Bezug auf die Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit (s.a. BVerwGE 115, 249 , wonach nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebietes eingetretene Umstände "wie z.B. der Wegfall des Härtegrundes" nicht unberücksichtigt zu bleiben haben, "wenn die Erteilung des Aufnahmebescheides bzw. eine Einbeziehung bis dahin nicht erfolgt ist").
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