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| BVerwG, 22.04.1988 - 5 B 133.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheides angesichts einer möglichen Untätigkeitsklage gem. § 75 Verwaltungsgerichtsordnung VwGO) - Anforderungen an die revisionseröffnende Darlegung von Urteilsrügen
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 02.07.1987 - 6 B 22.87
- BVerwG, 22.04.1988 - 5 B 133.87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1988 - 5 B 133.87
Die Revision ist nicht zuzulassen, weder aus dem Grund, daß das Berufungsurteil von der (vom Kläger bezeichneten) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 1968 (BVerwGE 29, 239) abweichen soll, noch wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, die der Kläger gleichfalls (hilfsweise) geltend macht. - BVerwG, 30.08.1962 - III B 88.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer auf …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1988 - 5 B 133.87
Das Berufungsurteil steht im Einklang mit dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1962 - BVerwG 3 B 88.61 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 35 = VRspr 15, 367 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch den Beschluß vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 B 232.83 - ). - BVerwG, 09.12.1983 - 4 B 232.83
Beginn der Klageeinreichungsfrist im Falle beiderseitiger Erledigungserklärung im …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1988 - 5 B 133.87
Das Berufungsurteil steht im Einklang mit dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1962 - BVerwG 3 B 88.61 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 35 = VRspr 15, 367 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch den Beschluß vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 B 232.83 - ).
- VG Würzburg, 24.06.2015 - W 2 K 13.888
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Kläranlage der Gemeinde …
Für eine derartige Klage besteht kein Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, B.v. 30.8.1962 - III B 88.61 - VRspr 15, 367; B.v. 22.4.1988 - 5 B 133/87; OVG Lüneburg, B.v. 24.4.2009 - 4 PA 276/08 - NVwZ-RR 2009, 663).
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