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| BVerwG, 14.08.2001 - 5 B 136.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revison
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2000 - 14 A 4973/96
- BVerwG, 14.08.2001 - 5 B 136.00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2001 - 5 B 136.00
Die damit von der Beschwerde angesprochene Frage nach der Anwendbarkeit des Bundesvertriebenengesetzes in seiner alten oder seiner neuen Fassung ist bereits grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ff.); die von der Beschwerde angeführten Umstände begründen keinen weiterreichenden Vertrauensschutz im Sinne einer verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer Beibehaltung der bei Antragstellung oder der im Ablehnungszeitpunkt bestehenden Rechtslage (vgl. auch Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 5 B 4.00 -). - BVerwG, 28.04.2000 - 5 B 4.00
Erteilung eines Aufnahmebescheides, wenn Deutsch weder die Muttersprache noch die …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2001 - 5 B 136.00
Die damit von der Beschwerde angesprochene Frage nach der Anwendbarkeit des Bundesvertriebenengesetzes in seiner alten oder seiner neuen Fassung ist bereits grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ff.); die von der Beschwerde angeführten Umstände begründen keinen weiterreichenden Vertrauensschutz im Sinne einer verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer Beibehaltung der bei Antragstellung oder der im Ablehnungszeitpunkt bestehenden Rechtslage (vgl. auch Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 5 B 4.00 -).
- BVerwG, 18.09.2002 - 5 B 7.02
Der Eintragung im Inlandspass vorausgehende Angabe einer anderen als der …
Die Prozessbevollmächtigen der Kläger sind bereits mehrfach in Beschlüssen des Senats darauf hingewiesen worden (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Juni 2002 - BVerwG 5 B 19.02 -), dass die Frage nach der Anwendbarkeit des Bundesvertriebenengesetzes in seiner alten oder neuen Fassung bereits grundsätzlich geklärt ist (vgl. Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ff.); die von der Beschwerde angeführten Umstände begründen auch keinen weiterreichenden Vertrauensschutz im Sinne einer verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer Beibehaltung der bei Antragstellung oder im Ablehnungszeitpunkt bestehenden Rechtslage (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. August 2002 - BVerwG 5 B 136.00 -).
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