Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.1986 - 5 B 138.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Ausbildungsförderung - Geltendmachung eines Leistungsrückstandes - Vorlage eines Leistungsnachweises als Förderungsvoraussetzung - Bedeutung der Förderungshöchstdauer für die Ausbildungsförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.1985 - 7 S 1238/85
- BVerwG, 01.07.1986 - 5 B 138.85
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 5 B 138.85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 u.a. - und vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - , je mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 5 B 138.85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 u.a. - und vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - , je mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77
Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 5 B 138.85
Der für eine über das 4. Fachsemester hinausreichende Förderung erforderliche Eignungsnachweis kann vielmehr allein durch die Vorlage der von der Ausbildungsstätte auszustellenden Leistungsnachweise geführt werden (BVerwGE 57, 79 [BVerwG 16.11.1978 - 5 C 38/77]; Urteil vom 23. September 1982 - BVerwG 5 C 93.80 - <FamRZ 1983, 102/103>). - BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 93.80
Ausbildungsförderung - Anzahl der Fachsemester - Leistungsnachweis - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 5 B 138.85
Der für eine über das 4. Fachsemester hinausreichende Förderung erforderliche Eignungsnachweis kann vielmehr allein durch die Vorlage der von der Ausbildungsstätte auszustellenden Leistungsnachweise geführt werden (BVerwGE 57, 79 [BVerwG 16.11.1978 - 5 C 38/77]; Urteil vom 23. September 1982 - BVerwG 5 C 93.80 - <FamRZ 1983, 102/103>).
- BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15
Leistungen; üblich; Ausbildungsverlauf; Verlauf; geordnet; Fachsemester; …
Bislang ist allerdings höchstrichterlich nur anerkannt, dass diese Feststellung ihrem objektiven Sinngehalt nach auf Verbindlichkeit gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung gerichtet ist (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 5 B 138.85 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 8 S. 19 m.w.N.; s.a. Beschluss vom 25. November 1987 - 5 B 120.86 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10 S. 4). - VGH Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 12 S 53/20
Ausbildungsförderung; Anspruch auf (Weiter-) Förderung eines Studiums der …
Rn. 39 a) Der vom 5. Fachsemester an vorzulegende Eignungsnachweis im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG verkörpert nach ständiger Rechtsprechung nicht eine bloße Mitwirkungspflicht der auszubildenden Person, wie sie in den §§ 60 ff. SGB I normiert wird, sondern ist unerlässliche konstitutive Förderungsvoraussetzung, die neben den sonstigen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sein muss, um einen weiteren Förderungsanspruch zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.07.1986 - 5 B 138.85 -, juris Rn. 4, …und Urteil vom 26.07.1984 - 5 C 130.81 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 -, juris Rn. 22 f.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 24.10.2011 - 3 L 12/11 - Lackner in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Auflage 2020, § 48 Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der …
Ebensowenig wie deshalb im Rechtsstreit über die Leistungsnachweise nach § 48 BAföG darauf abgestellt werden kann, die nachfolgende Entwicklung habe gezeigt, daß der Auszubildende einen früheren Ausbildungsrückstand - doch - aufgeholt habe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1986 - BVerwG 5 B 138.85 -), kann ein nach Ende des Bewilligungszeitraums eingetretener ungünstiger Studienverlauf berücksichtigt werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 12 A 1085/13
Bewilligung von Ausbildungsförderung trotz verspäteter Vorlage einer …
Rn. 33 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 5 B 138.85 -, juris; Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 130.81 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2003 - 7 S 998/01 -, FamRZ 2004, 1070, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 3 L 12/11 - VG Ansbach, Urteil vom 19. Februar 2003 - AN 2 K 12.00636 -, juris; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Kommentar, 4. Auflage 2005, § 48 Rdnr. 3 m.w.N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 12 A 1335/16 Rn. 8 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 5 B 138.85 -, juris Rn. 4 m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2014 - 12 A 1085/13 -, juris Rn. 24 bis 26.
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