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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,7514
BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83 (https://dejure.org/1984,7514)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1984 - 5 B 139.83 (https://dejure.org/1984,7514)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1984 - 5 B 139.83 (https://dejure.org/1984,7514)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Steuerbevollmächtigten auf die Erteilung der unbeschränkten Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer grundsätzlich und bisher höchstrichterlich noch nicht ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83
    Von einem substantiierten Vorbringen im Sinne des Beschlusses vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160) kann deshalb nicht gesprochen werden.
  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes - …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83
    Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang damit ergeben, haben jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr, weil mit ihrer Beantwortung das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen, gewöhnlich nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83
    Eine Situation, wie sie dem Beschluß vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 = DVBl. 1965, 841; vgl. auch Beschluß vom 5. Juni 1973 - BVerwG 4 B 142.72 - ) zugrunde lag, ist hier nicht gegeben, weil die mit der Abweichungsrüge angesprochenen Fragen durch den Beschluß des beschließenden Senats vom 8. Februar 1984 - BVerwG 5 B 87.82 - (Rbeistand 1984, 42), auf den sich der Kläger in seinem Schriftsatz vom 17. August 1984 bezieht, nicht geklärt worden sind.
  • BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 4.79
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83
    Abgesehen davon, daß diese Frage nur für die Prüfung bedeutsam sein könnte, ob dem Kläger eine Teilerlaubnis für das Gebiet des Zivilrechts erteilt werden könnte, ist durch das Urteil des beschließenden Senats vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 4.79 - (BVerwGE 59, 138 [BVerwG 15.11.1979 - 5 C 4/79] = Buchholz 355 RBerG Nr. 35 = DVBl. 1980, 640) bereits klargestellt, daß genügende Sachkunde im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 2 RBerG auf Seiten des Erlaubnisbewerbers nicht nur theoretisches Wissen auf den in Frage kommenden Rechtsgebieten, sondern darüber hinaus auch eine berufliche Tätigkeit als Sachbearbeiter oder dergleichen "auf dem Gebiet" voraussetzt, "für das er die Rechtsberatungserlaubnis begehrt".
  • BVerwG, 05.06.1973 - IV B 142.72

    Nachbarschützender Charakter von städtebaulichen Festsetzungen und baurechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83
    Eine Situation, wie sie dem Beschluß vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 = DVBl. 1965, 841; vgl. auch Beschluß vom 5. Juni 1973 - BVerwG 4 B 142.72 - ) zugrunde lag, ist hier nicht gegeben, weil die mit der Abweichungsrüge angesprochenen Fragen durch den Beschluß des beschließenden Senats vom 8. Februar 1984 - BVerwG 5 B 87.82 - (Rbeistand 1984, 42), auf den sich der Kläger in seinem Schriftsatz vom 17. August 1984 bezieht, nicht geklärt worden sind.
  • BVerwG, 19.01.1968 - I B 83.67
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83
    Dies gilt auch für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die, wenn sie gleichzeitig den Beruf eines Rechtsbeistandes ausüben wollen, hierfür besonderer Qualifikation bedürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1968 - BVerwG 1 B 83.67 - ).
  • BVerwG, 08.02.1984 - 5 B 87.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erlaubnis zur …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83
    Eine Situation, wie sie dem Beschluß vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 = DVBl. 1965, 841; vgl. auch Beschluß vom 5. Juni 1973 - BVerwG 4 B 142.72 - ) zugrunde lag, ist hier nicht gegeben, weil die mit der Abweichungsrüge angesprochenen Fragen durch den Beschluß des beschließenden Senats vom 8. Februar 1984 - BVerwG 5 B 87.82 - (Rbeistand 1984, 42), auf den sich der Kläger in seinem Schriftsatz vom 17. August 1984 bezieht, nicht geklärt worden sind.
  • BVerwG, 24.06.1985 - 5 B 179.84

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder …

    Im übrigen hat das Berufungsgericht zu dem Anerbieten des Klägers, das Vorliegen genügender Sachkunde im Rahmen einer Prüfung darzulegen, zutreffend entschieden, daß der Nachweis einschlägiger praktischer Erfahrungen durch eine solche Prüfung nicht erbracht werden kann (s. BVerwGE 59, 138 [141] sowie Beschluß vom 8. November 1984 - BVerwG 5 B 139.83 -).
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