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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.01.2015 - 5 B 14.1254   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1402
VGH Bayern, 16.01.2015 - 5 B 14.1254 (https://dejure.org/2015,1402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2015 - 5 B 14.1254 (https://dejure.org/2015,1402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - 5 B 14.1254 (https://dejure.org/2015,1402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Melderecht; Berichtigungsantrag; Nachweis der Unrichtigkeit; Hauptwohnung; eindeutiger zeitlich überwiegender Aufenthalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Berichtigung des Melderegisters im Hinblick auf den Hauptwohnsitz bei der Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Berichtigung des Melderegisters im Hinblick auf den Hauptwohnsitz bei der Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2015 - 5 B 14.1254
    Erst dann, wenn eine quantitative zeitliche Bestimmung zu keinem eindeutigen Ergebnis führt, ist die Zweifelsregelung nach Art. 15 Abs. 2 Satz 5 MeldeG heranzuziehen, wonach in Zweifelsfällen die vorwiegend benutzte Wohnung dort ist, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt (vgl. BayVGH, U.v. 9.12.1988 - 5 B 87.4031 - VGH n.F. 42, 72/73f.; BVerwG, U.v. 15.10.1991 - 1 C 24.90 - juris Rn. 12ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 19 A 1060/16

    Aufenthalt in der Wohnung als Vergleichsmaßstab für die vorwiegende Benutzung im …

    Rn. 11 Im Ergebnis ebenso für das dortige frühere Landesrecht: Bay. VGH, Urteil vom 16. Januar 2015 - 5 B 14.1254 -, KommPrax 2015, 142, juris, Rn. 6, 15; OVG MV, Urteil vom 21. Juni 1999 - 1 M 63/99 -, NVwZ-RR 2000, 93, juris, Rn. 32.
  • VG Bayreuth, 19.07.2016 - B 1 K 15.250

    Festlegung des Hauptwohnsitzes

    Diese Zweifelsregelung kommt mithin nur zur Anwendung, wenn eine quantitative zeitliche Bestimmung zu keinem eindeutigen Ergebnis führt (…vgl. nur BVerwG, Urt.v. 15.10.1991 - 1 C 24.90 - juris Rn. 12ff; BayVGH, Urt.v. 16.01.2015 - 5 B 14.1254; Urt.v. 9.12.1988 - 5 B 87.4031 - VGH n. F. 42, 72/73f.;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.04.1992 - 1 S 2186/91).
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