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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4812
BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84 (https://dejure.org/1986,4812)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1986 - 5 B 141.84 (https://dejure.org/1986,4812)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1986 - 5 B 141.84 (https://dejure.org/1986,4812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung der zugewiesenen Abfindung im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens - Ermittlung des Abfindungsanspruchs durch das Flurbereinigungsgericht unter Zugrundelegung der im Bewertungsverfahren festgestellten Schätzwerte - Umfang der Überprüfbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 5 CB 76.77

    Beanstandung der Feststellung des Ergebnisses der Wertermittlung und des …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
    Es ist deshalb nach den bindenden Feststellungen des Flurbereinigungsgerichts davon auszugehen, daß bei der Wertfeststellung eine besondere Ermittlung darüber, ob das Einlageflurstück 902 der Kläger wesentliche Bestandteile (zur Begriffbestimmung im Sinne des § 28 Abs. 2 FlurbG vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 5 CB 76.77 - ) enthält, die seinen Wert dauernd beeinflussen, nicht vorgenommen worden ist.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
    Da die Beklagte weder in bezug auf diese berücksichtigten Verfahrensunterlagen noch darüber hinaus eine Aufklärungsrüge (zu den Erfordernissen hierzu vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]) erhoben oder sonstige Verfahrensfehler geltend gemacht hat, können die in diesem Zusammenhang gemachten Ausführungen nur als revisionsrechtlich unbeachtliche Angriffe auf die Beweiswürdigung angesehen werden.
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
    Scheidet eine Zulassung der Revision wegen der hier für die Entscheidung in der Hauptsache nach § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO geltend gemachten Zulassungsgründe aus, dann kann auch eine Zulassung wegen des hinsichtlich der Kostenentscheidung vorgebrachten Zulassungsgrundes nicht erfolgen, weil sonst das Revisionsgericht die nicht mehr anfechtbare Hauptsacheentscheidung daraufhin überprüfen müßte, wie in der Kostenentscheidung, die von der Entscheidung in der Hauptsache abhängt, zu verfahren wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 100.79 - und 20. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 104.79 - ferner Beschlüsse vom 13. Juni 1969 - BVerwG 8 B 22.67 - und 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - sowie Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61

    Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
    Insoweit kann hier keine andere Regel als die bei der Landabfindung maßgebende gelten, wonach bei deren Bemessung die nach §§ 27 bis 33 FlurbG ermittelten Werte zugrunde zu legen sind (§ 44 Abs. 1 Satz 2 FlurbG), weil die Wertermittlung die rechnerische Grundlage für die wertgleiche Abfindung bildet, Abfindung und Wertermittlung in einem unlösbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - I B 141/61] = RdL 1963, 217 = RzF 134 II, 5).
  • BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 32.75

    Wertermittlung/Bauland; Hof- und Gebäudefläche/Begriff der Veränderung; Hof- und …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
    Von dieser auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 32.75 - <RdL 1976, 74 = Buchholz 424.01 § 27 FlurbG Nr. 2>) gestützten Auffassung weicht es nicht dadurch ab, daß es eine besondere Wertermittlung abbauwürdiger Gesteinsvorkommen dann für entbehrlich hält, wenn bereits im Zeitpunkt der Wertermittlung ausnahmsweise verbindlich feststeht, daß das Grundstück dem einlegenden Teilnehmer unverändert wieder zugeteilt wird oder der Abbau des Gesteins aus rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen in absehbarer Zeit offenkundig nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 46.76

    Abfindungsgrundstücke - Dauernde Beeinträchtigungen - Minderung der Landnutzung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
    Da die Wertermittlung der Einlage die Grundlage für die Bemessung der Abfindung bildet, die Bemessung der Abfindung der Abfindungsgestaltung aber vorausgehen muß, und Mängel bei der Bemessung durch Gestaltungsausgleiche nicht behoben werden können (BVerwGE 55, 143 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76] = RzF 44 I, 186.1 = BayVBl. 1979, 88), kann die Wertgleichheit der Gesamtabfindung der Kläger erst überprüft werden, wenn der vom Flurbereinigungsgericht bindend festgestellte Mangel beim Bemessungsvorgang behoben ist.
  • BVerwG, 31.01.1979 - 5 B 72.77

    Wertänderung/Wertänderung, nachträgliche; Eingriff/Abfindung Dritter; …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
    In Ergänzung hierzu wird in dem ebenfalls in der Beschwerde angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1979 - BVerwG 5 B 72.77/BVerwG 5 B 76.77 - (RzF 32, 25 = DÖV 1979, 837) hieraus die Folgerung gezogen, daß die Bindungswirkung der Schätzwertfeststellung die Teilnehmer wie die entscheidende Flurbereinigungsbehörde gleichermaßen trifft, so daß - worauf in der Beschwerde hingewiesen wird - es auch dem Flurbereinigungsgericht verwehrt wäre, die Ergebnisse der Wertfeststellung bei der Frage der Wertgleichheit der Abfindung noch zu überprüfen.
  • BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 22.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
    Scheidet eine Zulassung der Revision wegen der hier für die Entscheidung in der Hauptsache nach § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO geltend gemachten Zulassungsgründe aus, dann kann auch eine Zulassung wegen des hinsichtlich der Kostenentscheidung vorgebrachten Zulassungsgrundes nicht erfolgen, weil sonst das Revisionsgericht die nicht mehr anfechtbare Hauptsacheentscheidung daraufhin überprüfen müßte, wie in der Kostenentscheidung, die von der Entscheidung in der Hauptsache abhängt, zu verfahren wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 100.79 - und 20. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 104.79 - ferner Beschlüsse vom 13. Juni 1969 - BVerwG 8 B 22.67 - und 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - sowie Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 29.04.1976 - V C 83.74

    Schätzwertfeststellung - Abfindungsanspruch - Verzögerte Erfüllung - Prozeßzinsen

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
    Im angeführten Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 83.74 - (RdL 1977, 69 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 10) ist ausgeführt, daß das Flurbereinigungsgericht bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines Teilnehmers die im Bewertungsverfahren festgestellten Schätzwerte zugrunde zu legen hat (§ 44 Abs. 1 Satz 2 FlurbG).
  • BVerwG, 20.10.1980 - 5 B 104.79

    Rechtmäßigkeit geringfügiger Änderungen während des Flurbereinigungsverfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
    Scheidet eine Zulassung der Revision wegen der hier für die Entscheidung in der Hauptsache nach § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO geltend gemachten Zulassungsgründe aus, dann kann auch eine Zulassung wegen des hinsichtlich der Kostenentscheidung vorgebrachten Zulassungsgrundes nicht erfolgen, weil sonst das Revisionsgericht die nicht mehr anfechtbare Hauptsacheentscheidung daraufhin überprüfen müßte, wie in der Kostenentscheidung, die von der Entscheidung in der Hauptsache abhängt, zu verfahren wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 100.79 - und 20. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 104.79 - ferner Beschlüsse vom 13. Juni 1969 - BVerwG 8 B 22.67 - und 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - sowie Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.03.1972 - IV B 118.71

    Zulässigkeit der auf die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des …

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2020 - 15 KF 28/17

    Abfindung, wertgleiche; Bestandteil, wesentlicher; Bewertung; Bodenbestandteil; …

    Da die Wertermittlung der Einlage die Grundlage für die Bemessung der Abfindung bildet, die Bemessung der Abfindung der Abfindungsgestaltung aber vorausgehen muss, und Mängel bei der Bemessung durch Gestaltungsausgleiche nicht behoben werden können, kann die Wertgleichheit der Gesamtabfindung der Kläger erst überprüft werden, wenn der vom Flurbereinigungsgericht bindend festgestellte Mangel beim Bemessungsvorgang behoben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.9.1986 - 5 B 141.84 - juris Rn. 7;… Mayr in Mayr/Wingerter, a. a. O., § 28 Rn. 31).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 12.08
    Sie lässt sich vielmehr nur einzelfallbezogen in Abhängigkeit davon beantworten, ob und inwieweit das Bodenschatzvorkommen Gegenstand des durchgeführten Bewertungsverfahrens war (in diesem Sinne auch Beschluss vom 18. September 1986 - BVerwG 5 B 141.84 - juris Rn. 5 und Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. September 1983 - 9 C 37/82 - RdL 1983, 323).
  • BVerwG, 30.12.1987 - 5 B 97.86

    Bestimmung des Zeitpunktes hinsichtlich der Bemessung einer Landabfindung bei …

    Da die Wertermittlung die rechnerische Grundlage für die wertgleiche Abfindung bildet, stehen Abfindung und Wertermittlung in einem unlösbaren sachlichen Zusammenhang (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. September 1986 - BVerwG 5 B 141.84 -
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