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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1987 - 5 B 147.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,11213
BVerwG, 08.05.1987 - 5 B 147.85 (https://dejure.org/1987,11213)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1987 - 5 B 147.85 (https://dejure.org/1987,11213)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1987 - 5 B 147.85 (https://dejure.org/1987,11213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Bemessung; Entfernung; Entfernung der Grundstücke; Hanglage; Hofanschlussfläche; Lagewert, besonderer; Problem, betriebswirtschaftliches; Sonnenlage; Umstand, wertbestimmender; Vorteilsausgleich; Waldrandlage; Wertermittlung; Wirtschaftshof

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Höhe einer Landabfindung - Erhöhung einer Straßenbaulast

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Wertermittlung/Waldrandlage; Wertermittlung/Sonnenlage; Wertermittlung/Lagewert, besonderer; Wertermittlung/Hofanschlussfläche; Wertermittlung/Hanglage; Wertermittlung/Entfernung; Vorteilsausgleich; Entfernung der Grundstücke/Wirtschaftshof; Entfernung der ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 141.83

    Bestimmung der Ortslage - Bezugspunkt - Berechnung der Entfernung - Berechnung …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 5 B 147.85
    Ob bei einem Teilnehmer ein Wirtschaftshof im Sinne des § 44 Abs. 4 FlurbG vorhanden ist, von dem aus Landwirtschaft betrieben wird oder jederzeit wieder betrieben werden könnte, hängt deshalb - wie das Bundesverwaltungsgericht in dem zurückverweisenden Urteil in dieser Sache vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 141.83 - (BVerwGE 69, 283 [BVerwG 05.05.1984 - 5 C 141/83] = RdL 1984, 264 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 45) bereits herausgestellt hat - von der jeweiligen Betriebsstruktur, der Bewirtschaftungsform und der betrieblichen Funktionsfähigkeit vorhandener Wirtschaftsgebäude ab.

    Abgesehen davon, daß das Flurbereinigungsgericht - für das Bundesverwaltungsgericht bindend - einen ausgleichspflichtigen Nachteil verneint hat, so daß in einem künftigen Revisionsverfahren insoweit ein Wertausgleich nicht in Betracht käme, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Grad der Zusammenlegung nicht für sich allein, wohl aber dann für ausgleichsbedürftige Gestaltungsnachteile in Ansatz gebracht werden kann, wenn er besonders vorteilhaft ist, insbesondere gegenüber dem durchschnittlichen Zusammenlegungsverhältnis im gesamten Flurbereinigungsgebiet (vgl. Urteil vom 5. Juni 1984, a.a.O., m.w.Nachw.).

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 5 B 147.85
    Da die in der Beschwerde bezeichnete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Vorschrift der bereits aufgehobenen Reichsumlegungsordnung ergangen ist, die mit der anzuwendenden Vorschrift des Flurbereinigungsgesetzes noch nicht einmal textgleich ist, fehlt es an der Voraussetzung für eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, die nur dann vorliegen kann, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts (hier: Flurbereinigungsgericht) von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (ständige Rspr.; vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Persönliche Verhältnisse; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung/Nachprüfung, …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 5 B 147.85
    Das von der Klägerin als Divergenzentscheidung angeführte Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG 1 C 6.57 - (RdL 1959, 51 = Buchholz 424.00 § 48 RUO Nr. 11 = RzF 44 I S. 5) ist sachlich-rechtlich - auch soweit darin die Entfernungsvergrößerung angesprochen ist - zu § 48 Abs. 1 Satz 2 der Reichsumlegungsordnung vom 16. Juni 1937 (RGBl. I S. 629) - RUO - ergangen.
  • BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57

    Dienstbarkeit/Fensterrecht; Dienstbarkeit/Begründungsbefugnis der …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 5 B 147.85
    Die darauf gestützte Rechtsauffassung wird allerdings auch in der weiteren angeführten Divergenzentscheidung vertreten (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG 1 C 132.57 - <NJW 1959, 643 f. = Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nr. 1 = RzF 37 II S. 1>).
  • BVerwG, 27.06.1961 - I C 127.59

    Berücksichtigung der Entfernung von Grundstücken vom Wirtschaftshof oder von der …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 5 B 147.85
    Danach mußte die durchschnittliche Entfernung der eingelegten Grundstücke der durchschnittlichen Entfernung aller neuen Grundstücke entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1961 - BVerwG 1 C 127.59 - <RdL 1961, 239 f.>).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 18.85

    Entscheidungsbefugnis ordentlicher Gerichte bei Streitigkeiten über Abfindungen …

    In der Erkenntnis, daß die Lage der Grundstücke einen die Gleichwertigkeit der Landabfindung mitbestimmenden Faktor bildet (BVerwG.Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 5 B 147.85 - ), hat das Flurbereinigungsgericht bei der Überprüfung der durchschnittlichen Entfernung der Landabfindung - um die hier vornehmlich gestritten wird - auch die Lage der weiter entfernt liegenden Grundstücke als betriebsbezogenes Merkmal mitberücksichtigt.
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1111

    In der flurbereinigungsrechtlichen Wertermittlung entspricht es dem Stand der …

    Ein zu berücksichtigender ungünstiger Faktor ist die Hängigkeit des Geländes, weil z.B. Schlepperkosten und Erosionsgefahr bei stärkerer Bodenneigung zunehmen (BVerwG, U.v. 23.6.1959 - I C 78.58 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 2; B.v. 8.5.1987 - 5 B 147.85 - RzF 38 zu § 28 Abs. 1).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 13.1853

    Wenn Eheleute in einem Flurbereinigungsverfahren gemeinsam auftreten, ist unter …

    Ein zu berücksichtigender ungünstiger Faktor ist die Hängigkeit des Geländes, weil z.B. Schlepperkosten und Erosionsgefahr bei stärkerer Bodenneigung zunehmen (BVerwG, U.v. 23.6.1959 - I C 78.58 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 2; B.v. 8.5.1987 - 5 B 147.85 - RzF 38 zu § 28 Abs. 1).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1110

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Rechtsbehelfsbelehrung; Untätigkeitsklage; Treu …

    Ein zu berücksichtigender ungünstiger Faktor ist die Hängigkeit des Geländes, weil z.B. Schlepperkosten und Erosionsgefahr bei stärkerer Bodenneigung zunehmen (BVerwG, U.v. 23.6.1959 - I C 78.58 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 2; B.v. 8.5.1987 - 5 B 147.85 - RzF 38 zu § 28 Abs. 1).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1389

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Hangabschlag; optischer Hanggefällmesser

    Ein zu berücksichtigender ungünstiger Faktor ist die Hängigkeit des Geländes, weil z.B. Schlepperkosten und Erosionsgefahr bei stärkerer Bodenneigung zunehmen (BVerwG, U.v. 23.6.1959 - I C 78.58 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 2; B.v. 8.5.1987 - 5 B 147.85 - RzF 38 zu § 28 Abs. 1).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1390

    Flurbereinigung; Wertermittlung; optischer Hanggefällmesser/GPS

    Ein zu berücksichtigender ungünstiger Faktor ist die Hängigkeit des Geländes, weil z.B. Schlepperkosten und Erosionsgefahr bei stärkerer Bodenneigung zunehmen (BVerwG, U.v. 23.6.1959 - I C 78.58 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 2; B.v. 8.5.1987 - 5 B 147.85 - RzF 38 zu § 28 Abs. 1).
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