Rechtsprechung
| BVerwG, 15.02.1985 - 5 B 15.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Eltern bei der Gewährung von Ausbildungsförderung bei bereits erfüllter Unterhaltspflicht der Eltern - Verpflichtung zur Finanzierung einer zweiten Ausbildung durch die Eltern bei einer Fehleinschätzung des Kindes ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.12.1983 - 12 B 83 A.1423
- BVerwG, 15.02.1985 - 5 B 15.84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Finanzierung der Berufsausbildung
Auszug aus BVerwG, 15.02.1985 - 5 B 15.84
Darunter ist eine Ausbildung zu verstehen, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des Kindes am besten entspricht (BGH FamRZ 1980 S. 1115 unter Hinweis auf BGHZ 69, 190).Eine Ausnahme besteht jedoch u.a. dann, wenn sich herausstellt, daß die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht (BGHZ 69, 190 [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76]).
- BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78
Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender …
- BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80
Anspruch eines Kindes gegen die Eltern auf Finanzierung des Hochschulstudiums - …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1985 - 5 B 15.84
Darunter ist eine Ausbildung zu verstehen, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des Kindes am besten entspricht (BGH FamRZ 1980 S. 1115 unter Hinweis auf BGHZ 69, 190). - BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78
Ausbildungsförderung - Ausbildungsabschluss - Erwerbstätigkeit
Auszug aus BVerwG, 15.02.1985 - 5 B 15.84
Diesen Grundsätzen hat sich das Bundesverwaltungsgericht für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 3; ferner BVerwGE 60, 231 [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78]).
- BVerwG, 29.01.1991 - 5 B 132.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Die Beschwerde rügt ohne Erfolg, der angefochtene Beschluß weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab - unter anderem von dem Beschluß vom 15. Februar 1985 - BVerwG 5 B 15.84 - mit Hinweis auf das Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - (Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 3) sowie auf BVerwGE 60, 231 (233) [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78] -, nach der für die Auslegung und Konkretisierung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG die Rechtsprechung der Zivilgerichte maßgebend sei. - BVerwG, 25.06.1986 - 5 B 78.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Inwieweit die Eltern danach verpflichtet sind, ihrem Kind eine Berufsausbildung zu finanzieren, ist in grundsätzlicher Hinsicht durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Februar 1985 - BVerwG 5 B 15.84 -). - BVerwG, 25.07.1986 - 5 B 102.85
Rechtsmittel
Inwieweit die Eltern danach verpflichtet sind, ihrem Kind eine Berufsausbildung zu finanzieren, ist in grundsätzlicher Hinsicht durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (vgl.Senatsbeschluß vom 15. Februar 1985 - BVerwG 5 B 15.84 -).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 29.01.1985 - 5 B 15.84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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