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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.02.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96   

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https://dejure.org/1997,1480
BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,1480)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1997 - 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,1480)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,1480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung ausgelaufenen Rechts wegen der erheblichen Zahl von Altfällen - Divergenzrevision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulassung der Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht, Verhältnis von Grundsatz- und Divergenzrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Dies könnte zweifelhaft sein, weil die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage der Auslegung des § 3 Abs. 1 der RegelsatzVO durch die genannten Urteile des Senats bereits geklärt ist und weil die durch Art. 11 des insoweit am 1. August 1996 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996 <BGBl I S. 1088> geänderte Regelung ausgelaufenes Recht ist, welchem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine grundsätzliche Bedeutung regelmäßig nicht zukommt, weil eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen grundsätzlich nicht mehr erreicht werden kann (vgl. nur Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 - ; Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).

    Ob die in der Beschwerde belegte große Zahl von Fällen, die allein in Baden-Württemberg noch im Widerspruchsverfahren bzw. in den gerichtlichen Tatsacheninstanzen anhängig und nach altem Recht zu entscheiden sind, der Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag oder ob darüber hinaus erforderlich ist, daß die als erneut klärungsbedürftig aufgeworfene Auslegungsfrage sich nicht nur für eine große, aber überschaubare Zahl von Altfällen, sondern für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - ; Beschluß vom 20. Dezember 1995, a.a.O.), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, weil mit Blick auf die Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den eingangs genannten Urteilen des Senats jedenfalls die Voraussetzungen der Divergenzrevision vorliegen.

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. August 1996 nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 zugelassen werden könnte; jedenfalls ist sie nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95) abweicht.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. August 1996 nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 zugelassen werden könnte; jedenfalls ist sie nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95) abweicht.
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revisionszulassung wegen Abweichung einen besonderen Fall der Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache dar (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - ).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Ob die in der Beschwerde belegte große Zahl von Fällen, die allein in Baden-Württemberg noch im Widerspruchsverfahren bzw. in den gerichtlichen Tatsacheninstanzen anhängig und nach altem Recht zu entscheiden sind, der Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag oder ob darüber hinaus erforderlich ist, daß die als erneut klärungsbedürftig aufgeworfene Auslegungsfrage sich nicht nur für eine große, aber überschaubare Zahl von Altfällen, sondern für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - ;… Beschluß vom 20. Dezember 1995, a.a.O.), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, weil mit Blick auf die Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den eingangs genannten Urteilen des Senats jedenfalls die Voraussetzungen der Divergenzrevision vorliegen.
  • BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92

    Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Allerdings kann auch eine durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärte Rechtsfrage eine Zulassung der Revision rechtfertigen, wenn neue Gesichtspunkte vorgebracht werden (vgl. Beschluß vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - ).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Dies könnte zweifelhaft sein, weil die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage der Auslegung des § 3 Abs. 1 der RegelsatzVO durch die genannten Urteile des Senats bereits geklärt ist und weil die durch Art. 11 des insoweit am 1. August 1996 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996 <BGBl I S. 1088> geänderte Regelung ausgelaufenes Recht ist, welchem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine grundsätzliche Bedeutung regelmäßig nicht zukommt, weil eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen grundsätzlich nicht mehr erreicht werden kann (vgl. nur Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 - ; Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95

    Keine Sozialhilfe für unangemessen teure Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. August 1996 nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 zugelassen werden könnte; jedenfalls ist sie nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95) abweicht.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91

    Einstellung des Revisionsverfahrens nach Rücknahme der Revisionsschrift - …

  • BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14

    Verbraucherinformation; behördliche Richtigkeitsprüfung; Richtigstellung; …

    Mit diesem pauschalen Hinweis ist eine Bedeutung der Frage für eine erhebliche Zahl offener Altfälle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1997 - 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15), nicht substanziiert dargetan.
  • BVerwG, 24.05.2024 - 4 B 15.23

    Reichweite der Sperrwirkung versammlungsrechtlicher Befugnisse

    Rn. 7 Es kann dahinstehen, ob wegen der inhaltlichen Nähe von Grundsatz- und Divergenzrevision die zur Grundsatzrüge entwickelten Maßstäbe zum Ausschluss der Revisionszulassung bei ausgelaufenem - d. h. im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde bereits außer Kraft getretenem - Recht und bei auslaufendem - d. h. in Kürze außer Kraft tretendem - Recht auch bei der Divergenzrüge heranzuziehen sind, oder ob dies angesichts des von der Divergenzrevision auch verfolgten Ziels der Wahrung der Rechtsanwendungsgleichheit nicht in Betracht kommt (siehe dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 1997 - 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15 S. 22 …und vom 15. Oktober 2009 - 1 B 3.09 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 18 Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2013 - 1 A 334/11

    Anspruch auf Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für …

    Rn. 107 Vgl. zur Zulassung der Revision bei Altfällen BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 1998- 2 B 106.98 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 8 = juris, und vom 27. Februar 1997- 5 B 155.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15 = juris; Nds. OVG, Urteil vom 11. Januar 2007 - 5 LB 22/05 -, juris, Rn. 67.
  • BVerwG, 28.05.2008 - 4 BN 48.07

    Entwicklungsgebot bei Bebauungsplänen; Genehmigungserfordernis bei im …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und 15, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 BN 20.99

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Fristversäumung; Gesetzesauslegung; Grenzen; …

    Fragen, die auslaufendes Recht betreffen, rechtfertigen regelmäßig nicht die Zulassung der Revision, da sie eine für die Zukunft richtungweisende Klärung nicht mehr erwarten lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nrn. 6 und 15).
  • BVerwG, 24.10.2007 - 9 B 31.07

    Ermächtigung eines Beliehenen zur Abwälzung der Umsatzsteuer; Beleihung als …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bislang offengelassen, ob in einem derartigen Fall eine weitere Ausnahme auch dann anzuerkennen ist, wenn die Zahl der Altfälle zwar bekannt ist, aber als groß bezeichnet werden könnte (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15 S. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2022 - 10 A 11418/21

    Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig; …

    Gleiches gilt, wenn sich bei der gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachfolgt, die streitigen Fragen in gleicher Weise stellen (vgl. vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35/95 -, juris Rn. 7, 11; Beschluss vom 27. Februar 1997 - 5 B 155/96 -, juris Rn. 2;… Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 146).
  • BVerwG, 25.11.2025 - 4 BN 16.25

    Normenkontrollklage gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung …

    Dabei kann dahinstehen, ob wegen der inhaltlichen Nähe von Grundsatz- und Divergenzrevision die zur Grundsatzrüge entwickelten Maßstäbe zum Ausschluss der Revisionszulassung bei ausgelaufenem und auslaufendem Recht auch bei der Divergenzrüge heranzuziehen sind (siehe dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 1997 - 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15 S. 22 …und vom 15. Oktober 2009 - 1 B 3.09 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 18 Rn. 9) und danach hier eine Revisionszulassung ausscheidet (…vgl. zur gesetzlichen Neuausrichtung der Ausweisung von Windenergiegebieten BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2024 - 4 BN 4.24 - ZfBR 2024, 736 Rn. 5 ff. …und vom 16. Juli 2025 - 4 BN 36.24 - juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 B 63.09

    Rechtsfrage der Förderungsfähigkeit eines auf einem nicht abgeschlossenen …

    Klärungsbedürftig bleibt diese Rechtsfrage allerdings ausnahmsweise dann, wenn durch die ausgelaufene Regelung noch ein erheblicher, im Einzelnen nicht überschaubarer Personenkreis betroffen ist, für den eine Klärung von Bedeutung wäre (…vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. m.w.N.; vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 6.98 - juris und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15), wobei es dem Beschwerdeführer obliegt, konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen darzulegen (…vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 6.98 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 22/05

    Anspruch eines Vaters auf Kostenübernahme für die Unterkunft und Verpflegung …

    Unter dem Blickwinkel des § 127 Nr. 1 BRRG gilt dies deshalb, weil der Grundwert der Wahrung der Rechtseinheit durch eine lediglich unter den Oberverwaltungsgerichten divergierenden Anwendung ausgelaufenen und nur für einige Altfälle noch geltenden Rechts nicht so nachhaltig beeinträchtigt wird, wie dies der Fall wäre, wenn von einer höchstrichterlichen Entscheidung abgewichen würde (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 23.12.1998 - BVerwG 2 B 106.98 -, Buchholz 310, § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 8, zitiert nach Juris, und Beschl. v. 27.2.1997 - BVerwG 5 B 155.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15, sowie Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 14 zu § 132).
  • BVerwG, 11.02.2005 - 5 B 12.05

    Zumutbarkeit einer freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet in einen anderen …

  • BVerwG, 22.03.2005 - 5 B 55.04

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf …

  • BVerwG, 05.12.2007 - 5 B 206.07

    Möglichkeit des Rückgriffs auf bundesrechtliche Vorschriften für die Berechnung …

  • BVerwG, 13.05.2009 - 4 B 6.09

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 11.10.2005 - 5 B 35.05

    Erhalt von Vertriebenenausweisen für Vertriebene aus Kaliningrad - Verlust der …

  • BVerwG, 17.07.2002 - 5 B 27.02

    Erhöhungsanspruch neben den Aufwendungen der Krankenversicherung für …

  • BVerwG, 14.07.2003 - 5 B 12.03

    Widerruf rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte mit Wirkung für die …

  • BVerwG, 31.03.2000 - 1 B 16.00
  • BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00

    Endgültige Feststellung der Aussiedlereigenschaft - Voraussetzungen für die …

  • BVerwG, 08.02.2000 - 5 B 164.99
  • BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bezeichnung "als …

  • BVerwG, 21.05.1999 - 5 B 52.99

    Einbeziehung Familienangehöriger in eine noch bestehende Übernahmegenehmigung - …

  • BVerwG, 10.07.1998 - 7 B 84.98

    Einsicht in im Zusammenhang mit der Erteilung energiewirtschaftlicher …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1997 - 5 PKH 72.96, 5 B 155.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23262
BVerwG, 14.02.1997 - 5 PKH 72.96, 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,23262)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1997 - 5 PKH 72.96, 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,23262)
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