Rechtsprechung
| BVerwG, 01.02.1985 - 5 B 155.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 02.08.1982 - 19 K 1204/82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1983 - 8 A 2352/82
- BVerwG, 01.02.1985 - 5 B 155.83
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 26.01
Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; …
Aus den oben genannten Gründen hat der erkennende Senat bereits in seinem nicht veröffentlichten Beschluss vom 1. Februar 1985 - BVerwG 5 B 155.83 - (Beschlussabdruck S. 3 f.) in Übereinstimmung mit der Berufungsentscheidung (OVG Münster, Urteil vom 27. September 1983 - OVG 8 A 2352/82 - ) den Verleiher als Arbeitgeber i.S. der gleich lautenden Vorgängervorschrift des § 5 Abs. 1 SchwbG F. 1986 (§ 4 Abs. 1 SchwbG i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 ) angesehen. - BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93
Beschäftigungspflicht - Schwerbehinderter - Ausgleichsabgabe - …
Zwar ist die Klägerin als Personengesamtheit (…vgl BSG SozR 3-3870 § 9 Nr. 2) und Verleiherin Arbeitgeber iS der Vorschrift (…vgl Wiegand, aaO, RdNr 9 zu § 7; Weber, aaO, Anm 2 zu § 11 unter Hinweis auf den unveröffentlichten Beschluß des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 1. Februar 1985 - 5 B 155.83; Gröninger, SchwbG, Stand Mai 1993, RdNr 4 zu § 7;… Dörner, aaO, Anm II 1 zu § 7;… Großmann ua, aaO, RdNrn 53 f zu § 7). - BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 13.01
Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; …
Aus den oben genannten Gründen hat der erkennende Senat bereits in seinem nicht veröffentlichten Beschluss vom 1. Februar 1985 - BVerwG 5 B 155.83 - (Beschlussabdruck S. 3 f.) in Übereinstimmung mit der Berufungsentscheidung (OVG Münster, Urteil vom 27. September 1983 - OVG 8 A 2352/82 - ) den Verleiher als Arbeitgeber im Sinne der gleich lautenden Vorgängervorschrift des § 5 Abs. 1 SchwbG F. 1986 (§ 4 Abs. 1 SchwbG i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 ) angesehen. - BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 22.01
Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; …
Aus den oben genannten Gründen hat der erkennende Senat bereits in seinem nicht veröffentlichten Beschluss vom 1. Februar 1985 - BVerwG 5 B 155.83 - (Beschlussabdruck S. 3 f.) in Übereinstimmung mit der Berufungsentscheidung (OVG Münster, Urteil vom 27. September 1983 - OVG 8 A 2352/82 - ) den Verleiher als Arbeitgeber i.S. der gleich lautenden Vorgängervorschrift des § 5 Abs. 1 SchwbG F. 1986 (§ 4 Abs. 1 SchwbG i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 ) angesehen. - LSG Baden-Württemberg, 18.10.2002 - L 12 AL 3608/99
Ermittlung der Ausgleichsabgabe
Die Beklagte hat an ihrer bisherigen Rechtsauffassung festgehalten und auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 1.12.85 - 5 B 155.83 - Bezug genommen, wonach bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe die Leiharbeitnehmer dem Verleiher zuzurechnen seien.
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