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| BVerwG, 26.04.1979 - 5 B 16.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Schutz vor Kündigungen durch das Schwerbeschädigtengesetz (SchwbG) - Zustimmung zur Kündigung durch die Hauptfürsorgestelle - Nachweis der Schwerbeschädigteneigenschaft
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1977 - VIII A 2207/76
- BVerwG, 26.04.1979 - 5 B 16.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.05.1972 - 2 AZR 302/71
Die Schwerbeschädigteneigenschaft wegen Blindheit ist als Rechtstatsache von …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1979 - 5 B 16.78
Liegt somit im jetzigen Verfahrensstadium keine bindende Entscheidung darüber vor, ob der Kläger zu dem durch das Schwerbeschädigtengesetz geschützten Personenkreis gehört, so obliegt es dem Arbeitsgericht, in dem bereits anhängigen Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Kündigung zu dieser Frage die erforderlichen Feststellungen zu treffen (BAG 24, 264 [267]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1989 - 13 A 340/88
Beurteilungszeitpunkt für die Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter ist die …
So bereits OVG Berlin, Urteil vom 6.6.1968 - VI B 8/67, FEVS Bd. 16 S. 368, 370 f.; vgl. auch BVerwG-Beschluß vom 26.4.1979 - 5 B 16/78 - (S. 4) und Urteile vom 5.6.1975 - V C 57.73, BVerwGE 48 S. 264, 268, sowie vom 15.12.1988 - 5 C 67/88, NZA 1989 S. 554, 556 (Die Hauptfürsorgestelle habe "die geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers abzuwägen").
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