Rechtsprechung
| BVerwG, 02.03.1989 - 5 B 16.89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VG Hamburg, 14.08.2025 - 21 K 1825/25
Zur Frage, ob ein als pdf-Dokument per Email übermitteltes Widerspruchsschreiben …
Jedoch kann auch ein solcher nicht erforderlicher Zusatz zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung führen, wenn es sich um einen unrichtigen oder irreführenden Zusatz handelt, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch von der Einlegung des Rechtsbehelfs abzuhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3.1989, 5 B 16/89, juris Rn. 2 m. w. N.). - VG Osnabrück, 28.09.2026 - 4 A 50/25
Irreführende Rechtsbehelfsbelehrung; unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; …
Jedoch kann auch ein solcher nicht erforderlicher Zusatz zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung führen, wenn es sich um einen unrichtigen oder irreführenden Zusatz handelt, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch von der Einlegung des Rechtsbehelfs abzuhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3.1989 - 5 B 16.89 -, juris Rn. 2 m.w.N.). - BVerwG, 03.06.1992 - 4 B 100.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Zur Fehlerhaftigkeit führen vielmehr auch unrichtige oder irreführende Zusätze, die generell geeignet sind, den Betroffenen in einen Irrtum über die formellen und/oder die materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs zu versetzen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188; Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 -. Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 und Beschluß vom 2. März 1989 - BVerwG 5 B 16.89 -. Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 56).
- VG Köln, 14.09.2023 - 6 L 1344/23 Rn. 52 Vgl. zur Unrichtigkeit des Zusatzes über die Beifügung von Abschriften BVerwG, Beschluss vom 02.03.1989 - 5 B 16.89 -, juris.
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 5 N 9.17
Bachelorstudiengang "Gehobener Polizeivollzugsdienst"; Bescheid über die …
Gleiches gilt im Ergebnis für den in der Rechtsbehelfsbelehrung enthaltenen Hinweis auf "Ausfertigungen", weil deren Erstellung ersichtlich nicht dem Rechtsschutzsuchenden auferlegt und er insoweit nicht beschwert wird (vgl. zu allem Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. März 1989 - BVerwG 5 B 16.89 -, juris Rn. 2). - VG Köln, 14.09.2023 - 6 L 1344/23 Rn. 52 Vgl. zur Unrichtigkeit des Zusatzes über die Beifügung von Abschriften BVerwG, Beschluss vom 02.03.1989 - 5 B 16.89 -, juris.
- VG Karlsruhe, 28.01.2025 - 14 K 6652/24
Adressat eine Rechtsbehelfsbelehrung; Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung …
Eine dahingehende Eignung ist etwa dem Zusatz, einer Klage sollten so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten könnten, abgesprochen worden (BVerwG, Beschluss vom 2. März 1989 - 5 B 16.89 -, juris Rn. 3). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2003 - 2 L 21/01
Baugenehmigung, Anfechtung - Baugenehmigung, Gemeinde, Selbstverwaltung, …
Zur Fehlerhaftigkeit führen vielmehr auch unrichtige oder irreführende Zusätze, die generell geeignet sind, den Betroffenen in einen Irrtum über die formellen und/oder die materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs zu versetzen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1978 - BVerwG 6 C 77.78 -, BVerwGE 57, 188; Urteil vom 27.05.1981 - BVerwG 8 C 49.81 -, Buchholz 310 [VwGO] § 58 Nr. 42, und Beschl. v. 02.03.1989 - BVerwG 5 B 16.89 -, Buchholz 310 [VwGO] § 58 Nr. 56). - Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 15.05.2006 - VK 7/05 - 5 B 16.89 - , Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk.
- BVerwG, 02.12.1996 - 7 B 343.96
Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Glaubhaftmachung von …
Im übrigen hat das Verwaltungsgericht nachvollziehbar und zutreffend dargelegt, weshalb sowohl die fehlerhafte Bezeichnung des Gerichts ("Schwerin-Stadt") bzw. dessen genauer Hausnummer (Nr. 325 anstatt Nr. 323) als auch der beklagten Behörde ("Präsident des Landesamtes") nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Maßstäben (vgl. etwa Beschluß vom 2. März 1989 - BVerwG 5 B 16.89 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 56 m.w.N.) nicht geeignet war, bei der Klägerin einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und sie dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt oder jedenfalls formgerecht und insbesondere rechtzeitig einzulegen. - BVerwG, 25.06.1993 - 11 B 64.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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