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| BVerwG, 02.07.1993 - 5 B 165.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Barbetrag - Berechnung - Einkommensminderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Zusätzlicher Barbetrag bei Aufenthalt in einer Einrichtung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 17.03.1992 - 3 A 6332/91
- OVG Niedersachsen, 08.07.1992 - 4 L 2308/92
- OVG Niedersachsen, 09.07.1992 - 4 L 2308/92
- BVerwG, 02.07.1993 - 5 B 165.92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 215
- FamRZ 1994, 309 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1993 - 5 B 165.92
Diese Voraussetzung liegt dann vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 30.03.1993 - 5 B 144.92
Sozialhilferecht - Einkommen - Unterhaltsansprüche
Auszug aus BVerwG, 02.07.1993 - 5 B 165.92
§ 21 Abs. 3 Satz 4 BSHG knüpft an den Begriff des Einkommens an, wie er in § 76 Abs. 1 BSHG für das gesamte Bundessozialhilfegesetz geregelt ist, und umfaßt alle Einkünfte, die nach §§ 76 bis 78 BSHG als Einkommen zu berücksichtigen sind (vgl. auch Beschluß des Senats vom 30. März 1993 - BVerwG 5 B 144.92 -).
- BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und …
Lediglich bereits zu Gunsten eines Unterhaltsanspruchs gepfändetes Einkommen wurde als nicht "bereites Mittel" angesehen (BVerwG Urteil vom 15.12.1977 - V C 35.77 - BVerwGE 55, 148, 151 f; BVerwG Beschluss vom 2.7.1993 - 5 B 165.92 - NDV 1994, 42 f). - BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der …
Die Privilegierung des gepfändeten Einkommens wurde zudem daran geknüpft, dass eine Abwehr der Pfändung aus Rechtsgründen überhaupt nicht oder allenfalls im Wege eines langwierigen Rechtsmittelverfahrens möglich war (BVerwG Urteil vom 15.12.1977 - V C 35.77 - BVerwGE 55, 148 ff, 151 f; BVerwG Beschluss vom 2.7.1993 - 5 B 165/92 - NDV 1994, 41 f; Hessischer VGH Urteil vom 24.1.1986 - IX OE 88/82 - FEVS 35, 447; OVG Schleswig-Holstein Urteil vom 16.2.2002 - 2 L 137/01 - info also 2002, 129). - LSG Bayern, 21.07.2006 - L 7 AS 109/05
Berücksichtigung des Einkommens der Ehefrau bei der Feststellung der …
Unterhaltsleistungen des Hilfesuchenden fielen nicht darunter (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.07.1993, 5 B 165/92; VGH Baden-Württember, Urteil vom 12.06.1996, FEVS 47, 364). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 1 B 36/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Das bloße Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung, sei sie auch tituliert, führte demgegenüber nicht zum Sozialhilfebedarf (BVerwG, Beschluss v. 02.07.1993, 5 B 165/92, NDV 1994, 42 f.; Hess. VGH, Urteil v. 24.01.1986, IX OE 88/92, FEVS 35, 447; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.02.2002, 2 L 137/01, info also 2002, 129). - SG Augsburg, 02.06.2005 - S 1 AS 89/05
Rechtmäßigkeit einer einkommensmindernden Berücksichtigung von …
Für eine einkommensmindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bestand nach BSHG keine gesetzliche Grundlage (Beschluss Bundesverwaltungsgericht vom 02.07.1993, 5 B 165/92 NDV 1994, 42 bis 43; Urteil VGH Baden-Württemberg vom 12.06.1996, Az: 6 S 1678/95 FEVS 47, 364 bis 370).
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