Rechtsprechung
| BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bestehen einer Frage grundsätzlicher Bedeutung bei Vorliege einer für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts konkreten und fallübergreifende Rechtsfrage; Vorliegen eines erhebliches Vorschubleisten zu Gunsten des nationalsozialistischen Systems i.S.v § 1 Abs. 4 ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AusglLeistG § 1 Abs. 4
Vorschubleisten; SS-Untersturmführer; Aufklärungspflicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.05.2007 - 29 A 174.04
- BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Auch ist die Auslegung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142, vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - BVerwGE 127, 56 sowie vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236).Das Vorbringen des Beschwerdeführers erschöpft sich im Wesentlichen darin, inwiefern seiner Ansicht nach das Verwaltungsgericht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 17. März 2005, 19. Oktober 2006 sowie 14. Dezember 2006 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätze zum erheblichen Vorschubleisten im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG im Einzelfall falsch angewendet haben soll.
- BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04
Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Auch ist die Auslegung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142, vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - BVerwGE 127, 56 sowie vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236). - BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 39.05
Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Auch ist die Auslegung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142, vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - BVerwGE 127, 56 sowie vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236).
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris). - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Etwaige Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrens-, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.). - BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Eine grundsätzliche Bedeutung wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19). - BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht bzw. das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302). - BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07
Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris). - BVerwG, 20.03.2007 - 5 B 88.06
Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichsleistung nach Maßgabe des …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07
Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden ist, kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zu Gunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu, hierfür reichen aber ehrenamtliche oder nachgeordnete Parteifunktionen auf Kreisebene nicht aus (vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 20. März 2007 - BVerwG 5 B 88.06 - juris).
- BVerwG, 23.12.2011 - 5 B 24.11
Verfahrensmangel; Aktenwidrigkeit; widersprüchliche tatsächliche Feststellungen; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP, zum Beispiel als führender Funktionär auf Reichsebene, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden sind, regelmäßig eine objektive Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems zu (…Urteile vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - BVerwGE 127, 56 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 7, jeweils Rn. 25, …und vom 29. September 2010 - BVerwG 5 C 16.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 21 Rn. 17 und 22 = ZOV 2011, 36 ; Beschlüsse vom 14. Januar 2008 - BVerwG 5 B 199.07 - ZOV 2008, 99 und vom 9. April 2008 - BVerwG 5 B 168.07 - ZOV 2008, 163). - VG Magdeburg, 10.11.2008 - 5 A 2/08
Klage auf Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck
Der von § 1 Abs. 4 AusglLeistG geforderte qualifizierte Nutzen für das nationalsozialistische System kann aus der bloßen Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen nicht hergeleitet werden (…BVerwG, Urt. v. 19.10.2006, 3 C 39.05 ; Beschl. v. 14.01.2008, 5 B 199.07; Beschluss vom 09.04.2008, 5 B 168.07: alles [...]).
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