Rechtsprechung
| BVerwG, 29.12.1981 - 5 B 18.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.10.1980 - 12 B 80 A.685
- BVerwG, 29.12.1981 - 5 B 18.81
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61
Dienstunfall
Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 5 B 18.81
Das gilt nicht nur, wie die Klägerin meint, für die sogenannten "besonderen Gewaltverhältnisse", sondern auch für das allgemeine Über- und Unterordnungsverhältnis öffentlich-rechtlicher Art (BVerwGE 19, 243 [245, 246]; BVerwGE 40, 85;… ferner Kopp, VwVfG,2. Aufl. 1980, § 35 Rdnr. 2, 67 f. mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75
Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien, …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 5 B 18.81
Entgegen der Meinung der Klägerin ist das Berufungsgericht auch nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 59.75 - (DVBl. 1978, 212) abgewichen. - BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
Erweiterte Hilfe - Verpflichtung eines Empfängers - Aufwendungsersatzanspruch - …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 5 B 18.81
Allein das reicht für die Ermächtigung der Behörde aus, gesetzlich begründete Ersatzansprüche gegen sie durch Verwaltungsakt geltend zu machen, wie es das Bundesverwaltungsgericht zum Beispiel für den in dieser Hinsicht vergleichbaren Aufwendungsersatz nach § 29 Satz 2 BSHG bereits anerkannt hat (BVerwGE 52, 16 [18]). - BVerwG, 21.04.1972 - VII C 68.70
Übernahme von Getreide - § 433 BGB, kein Kaufvertrag, öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 5 B 18.81
Das gilt nicht nur, wie die Klägerin meint, für die sogenannten "besonderen Gewaltverhältnisse", sondern auch für das allgemeine Über- und Unterordnungsverhältnis öffentlich-rechtlicher Art (BVerwGE 19, 243 [245, 246]; BVerwGE 40, 85;… ferner Kopp, VwVfG,2. Aufl. 1980, § 35 Rdnr. 2, 67 f. mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11
Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid; …
Die Behörde ist auch dann zum Erlass eines Leistungsbescheids ermächtigt, wenn sie und der Bürger gerade mit Blick auf den von ihr geltend gemachten Anspruch in einem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Über- und Unterordnungsverhältnis stehen (vgl. Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG 6 C 183.62 - BVerwGE 24, 225 und Beschluss vom 29. Dezember 1981 - BVerwG 5 B 18.81 - Buchholz 436.36 § 47a BAföG Nr. 1 S. 1 f.).Beide begründen ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, an das § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG anknüpft, indem er die Verletzung jener Obliegenheit beziehungsweise Pflicht mit Mitteln des öffentlichen Rechts sanktioniert (vgl. Beschluss vom 29. Dezember 1981 a.a.O. S. 1 f.).
- BVerwG, 27.10.2016 - 5 C 55.15
Schadensersatzpflicht eines Vaters bei BAföG-Leistungen aufgrund unvollständiger …
Für den Erlass eines Leistungsbescheides zur Durchsetzung der Ersatzpflicht besteht deshalb eine ausreichende Ermächtigung (so bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1981 - 5 B 18.81 - Buchholz 436.36 § 47a BAföG Nr. 1 S. 1 f. und Urteil vom 25. November 1992 - 11 C 4.92 - Buchholz 436.36 § 47a BAföG Nr. 2 S. 9 f.). - BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92
BAföG - Geltendmachung von Ersatzansprüchen - Ausbildungsförderung - …
Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Ämter für Ausbildungsförderung berechtigt sind, einen auf § 47 a BAföG gestützten Ersatzanspruch gegen die Eltern des Auszubildenden durch Verwaltungsakt geltend zu machen (Beschluß vom 29. Dezember 1981 - BVerwG 5 B 18.81 - ).
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2237/15
Rückforderung von Kosten eines während seines Soldatendienstverhältnisses …
Das gilt nicht nur für die sogenannten "besonderen Gewaltverhältnisse", sondern auch für das allgemeine Über- und Unterordnungsverhältnis öffentlich-rechtlicher Art (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.12.1981 - 5 B 18.81 -, Juris). - VG Hannover, 02.03.2012 - 3 A 74/09
Ersatzanspruch aus§ 47a Abs. 1 BAföG; gesetzliche Ermächtigung; Kausalität; …
"Allein das" reiche für die Ermächtigung der Behörde aus, gesetzlich begründete Ersatzansprüche gegen sie durch Verwaltungsakt geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.1981, Az. 5 B 18/81, Buchholz 436.36 § 47a BAföG Nr. 1, juris Rn. 2;… zuletzt bestätigt durch Urt. v. 25.11.1992, Az. 11 C 4/92, juris).Der in der Entscheidung erkennbare argumentative Aufwand zeigt deutlich, dass entgegen der älteren Rechtsprechung des 5. Senats (Beschl. v. 29.12.1981, a.a.O.) "eine öffentlich-rechtliche Zugriffsmöglichkeit allein" hinsichtlich einer bestimmten Verpflichtung nicht zur Begründung einer Verwaltungsaktsbefugnis in jeder Hinsicht genügt.
- OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2009 - 2 LB 24/08
Aktualisierungsverfahren; Ausbildungsförderung; Ersatzpflicht
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Ämter für Ausbildungsförderung berechtigt, einen auf § 47a BAföG gestützten Ersatzanspruch gegen die Eltern oder den Ehegatten des Auszubildenden durch Verwaltungsakt geltend zu machen (BVerwG, Beschluss vom 29.12.1981 - 5 B 18/81 - Buchholz 436.36 § 47a BAföG Nr. 1;… Urteil vom 25.11.1992, a.a.O.). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2025 - 6 B 1.25
Bildungskredit, Rückstandszinsen, Festsetzung mittels Verwaltungsakts, …
Damit weist das konkrete Rückforderungsverhältnis - im Gegensatz zum fürsorgerischen Ansatz der Gewährung der Bildungskredite - Ähnlichkeiten zum Steuerrechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger auf, in dem die Berechtigung zur Geltendmachung von Verzugszinsen auf Steuerforderungen mittels Verwaltungsakts nicht umstritten ist (auch bei der Zinspflicht im Fall der Säumnis mit der Rückzahlung eines regulären BAföG-Darlehens nach § 18 Abs. 2 BAföG wird die Verwaltungsaktbefugnis in der Rechtsprechung nicht thematisiert, sondern vorausgesetzt, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1991 - 5 C 18/88 -, juris zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verspätungszinsen auf die gesamte Restschuld; siehe zur Begründung der Verwaltungsaktbefugnis aus einem öffentlich-rechtlichen Über- und Unterordnungsverhältnis auch BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1981 - 5 B 18/81 -, juris Rn. 2 zur - thematisch verwandten - Geltendmachung des Ersatzanspruchs nach § 47a BAföG gegen die Eltern des Auszubildenden durch Verwaltungsakt). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2025 - 6 B 2.25
Bildungskredit - Rückstandszinsen - Festsetzung mittels Verwaltungsakts - …
Damit weist das konkrete Rückforderungsverhältnis - im Gegensatz zum fürsorgerischen Ansatz der Gewährung der Bildungskredite - Ähnlichkeiten zum Steuerrechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger auf, in dem die Berechtigung zur Geltendmachung von Verzugszinsen auf Steuerforderungen mittels Verwaltungsakts nicht umstritten ist (auch bei der Zinspflicht im Fall der Säumnis mit der Rückzahlung eines regulären BAföG-Darlehens nach § 18 Abs. 2 BAföG wird die Verwaltungsaktbefugnis in der Rechtsprechung nicht thematisiert, sondern vorausgesetzt, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1991 - 5 C 18/88 -, juris zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verspätungszinsen auf die gesamte Restschuld; siehe zur Begründung der Verwaltungsaktbefugnis aus einem öffentlich-rechtlichen Über- und Unterordnungsverhältnis auch BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1981 - 5 B 18/81 -, juris Rn. 2 zur - thematisch verwandten - Geltendmachung des Ersatzanspruchs nach § 47a BAföG gegen die Eltern des Auszubildenden durch Verwaltungsakt). - VG Aachen, 27.02.2018 - 5 K 5751/17
Erstattungsrechtsverhältnis; Verwaltungsaktsbefugnis; Gleichordnungsverhältnis; …
Rn. 22 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1981 - 5 B 18.81 -, juris; VGH Ba-Wü, a.a.O., juris, Rn. 19, m.w.N.
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