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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.2004 - 5 B 18.04 (5 PKH 14.04)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11452
BVerwG, 02.09.2004 - 5 B 18.04 (5 PKH 14.04) (https://dejure.org/2004,11452)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.2004 - 5 B 18.04 (5 PKH 14.04) (https://dejure.org/2004,11452)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 2004 - 5 B 18.04 (5 PKH 14.04) (https://dejure.org/2004,11452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung von einzelfallbezogenen Rechtsanwendungsfragen; Umfang der Kostendeckung für Bekleidungskäufe im Rahmen der Sozialhilfe; Bedeutung und Umfang des Mehrkostenvorbehaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2004 - 5 B 18.04
    Ist dies der Fall, besteht aber weder ein Auswahlermessen des Beklagten nach § 4 Abs. 2 BSHG, die Deckung einmaligen Bekleidungsbedarfs pauschal auf die hier in Rede stehende Weise zu decken, noch ist dann für die Anwendung von § 3 Abs. 2 BSHG Raum, der ein Wahl- und Wunschrecht des Hilfesuchenden zwischen verschiedenen, zur Deckung des Hilfebedarfs gleichermaßen geeigneten Alternativen voraussetzt (vgl. BVerwGE 94, 127 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2004 - 5 B 18.04
    Ist dies der Fall, besteht aber weder ein Auswahlermessen des Beklagten nach § 4 Abs. 2 BSHG, die Deckung einmaligen Bekleidungsbedarfs pauschal auf die hier in Rede stehende Weise zu decken, noch ist dann für die Anwendung von § 3 Abs. 2 BSHG Raum, der ein Wahl- und Wunschrecht des Hilfesuchenden zwischen verschiedenen, zur Deckung des Hilfebedarfs gleichermaßen geeigneten Alternativen voraussetzt (vgl. BVerwGE 94, 127 ; 101, 194 ).
  • VG Göttingen, 09.02.2006 - 2 A 351/04

    Eingliederungshilfe; Lovaas; TEACCH; Geeignetheit; Erforderlichkeit

    Der Einwand unverhältnismäßiger Mehrkosten ist dem Sozialhilfeträger dann verwehrt, wenn es keine Alternative der Bedarfsdeckung gibt (BVerwG, Beschluss vom 2.9.2004 -5 B 18.04-, FEVS 57, 54, 55; Urteil vom 02.09.1993 - 5 C 50.91 -, BVerwGE 94, 127, 130; Urteil vom 22.10.1992 - 5 C 11.89 -, BVerwGE 91, 114, 116, letztere zu Autismustherapien).
  • VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 173/05

    Höhe der Leistungen für Therapie zur Behandlung von Legasthenie als …

    Denn für den Erfolg dieses Einwands ist vorausgesetzt, dass der Leistungsträger dem Leistungsberechtigten eine zumutbare konkrete Alternative der Bedarfsdeckung nachweist und anbietet (für das Jugendhilferecht, OVG Lüneburg, Urteil vom 19.3.2003 -4 LB 111/02-, NDV-RD 2003, 81, insoweit vom BVerwG in der o.a. zitierten Revisionsentscheidung vom 11.8.2005 unbeanstandet gelassen; OVG Münster, Urteil vom 14.3.2003 -12 A 122/02-, NVwZ-RR 2003, 867, 868; zur rechtsähnlichen Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG, BVerwG, Beschluss vom 2.9.2004 -5 B 18.04-, FEVS 57, 54, 55; Urteil vom 2.9.1993 -5 C 50.91-, BVerwGE 94, 127, 130; Urteil vom 22.10.1992 -5 C 11.89-, BVerwGE 91, 114, 116).
  • VG Göttingen, 13.11.2007 - 2 A 239/06

    Alternativangebot; Amtsermittlungsgrundsatz; Dyskalkulie; Dyskalkulieeinheit; …

    Allerdings ist für den Erfolg des Mehrkosteneinwands vorausgesetzt, dass der Leistungsträger dem Leistungsberechtigten eine zumutbare konkrete Alternative der Bedarfsdeckung nachweist und anbietet (so die Kammer im Urteil vom 12.10.2006 -2 A 173/05-, das zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Kläger geführt hat, unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 19.3.2003 -4 LB 111/02-, NDV-RD 2003, 81, insoweit vom BVerwG in dem Urteil vom 11.8.2005 -5 C 18.04-, BVerwGE 124, 83, 91 f unbeanstandet gelassen; OVG Münster, Urteil vom 14.3.2003 -12 A 122/02-, NVwZ-RR 2003, 867, 868; zur rechtsähnlichen Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG, BVerwG, Beschluss vom 2.9.2004 -5 B 18.04-, FEVS 57, 54, 55; Urteil vom 2.9.1993 -5 C 50.91-, BVerwGE 94, 127, 130; Urteil vom 22.10.1992 -5 C 11.89-, BVerwGE 91, 114, 116).
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