Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.2003 - 5 B 19.03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung ; Erteilung einer Abkömmlingsbescheinigung nach Versterben der Bezugsperson bei Ausreise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.12.2002 - 11 B 00.3675
- BVerwG, 06.06.2003 - 5 B 19.03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00
Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2003 - 5 B 19.03
So ist geklärt, dass die Rechte der Abkömmlinge vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson rechtlich abhängig sind mit der Folge, dass ein Abkömmling seinen abgeleiteten Status frühestens in dem Zeitpunkt erlangen kann, in dem die Bezugsperson ihren Spätaussiedlerstatus erwirbt (Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - <BVerwGE 115, 10, 14>) und nach dem Tod der Bezugsperson der Erwerb eines abgeleiteten Status in Form einer Einbeziehung nicht mehr möglich ist (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 31.00 - <BVerwGE 115, 249, 251). - BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 31.00
Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - als Ehegatte oder Abkömmling; Bezugsperson, …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2003 - 5 B 19.03
So ist geklärt, dass die Rechte der Abkömmlinge vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson rechtlich abhängig sind mit der Folge, dass ein Abkömmling seinen abgeleiteten Status frühestens in dem Zeitpunkt erlangen kann, in dem die Bezugsperson ihren Spätaussiedlerstatus erwirbt (Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - <BVerwGE 115, 10, 14>) und nach dem Tod der Bezugsperson der Erwerb eines abgeleiteten Status in Form einer Einbeziehung nicht mehr möglich ist (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 31.00 - <BVerwGE 115, 249, 251).
- VG Köln, 26.04.2012 - 7 K 672/10
Unterschiedlichkeit der Rechtspositionen der deutschen Staatsangehörigkeit und …
- BVerwG, 18.07.2008 - 5 B 61.08
Wirksamkeit einer akzessorischen Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen nach …
Die sinngemäß aufgeworfene Frage ist, wie dargelegt, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - in für die Beschwerde negativer Weise ohne weiteren Klärungsbedarf auch für den Fall, dass die Bezugsperson erst im Bundesgebiet verstorben ist (s.a. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2003 - BVerwG 5 B 19.03 -) - bereits geklärt; das Beschwerdevorbringen gibt zu einer erneuten Behandlung dieser Frage in einem Revisionsverfahren keinen Anlass. - OVG Hamburg, 19.07.2006 - 3 Bf 295/02
D (A), Bundesvertriebenengesetz, Vertriebenenstatus, Spätaussiedlerstatus, …
Für eine Feststellungsklage betreffend die Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlereigenschaft des Verstorbenen besteht kein Bedürfnis, weil eine solche Feststellung für andere Behörden nicht verbindlich ist; soweit die Ehegatten und Abkömmlinge ihre eigenen Ansprüche verfolgen, wird die Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlereigenschaft des verstorbenen Ausweisbewerbers inzident geprüft (…vgl. zu diesen Grundsätzen BVerwG, Urt. v. 31.8.1960, NJW 1961 S. 331; Beschl. v. 31.10.1996, Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 21;… Urt. v. 12.7.2001, BVerwGE 115 S. 10; Beschl. v. 6.6.2003 - 5 B 19/03 -, Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 2 A 4104/02
Anspruch des Kindes auf nachträgliche Einbeziehung in den dem Vater erteilten …
Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 5 B 19.03 -.
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