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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1989 - 5 B 198.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8660
BVerwG, 19.01.1989 - 5 B 198.88 (https://dejure.org/1989,8660)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1989 - 5 B 198.88 (https://dejure.org/1989,8660)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 5 B 198.88 (https://dejure.org/1989,8660)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 08.10.2012 - 5 B 25.12

    Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die …

    Demzufolge ist ein berufsqualifizierender Abschluss gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat, und darüber hinaus auch dann anzunehmen, wenn der Auszubildende eine Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 BAföG besucht und am Ende der Ausbildungsveranstaltungen an dieser Ausbildungsstätte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die ihn, ohne dass dies in einer Prüfung nachgewiesen werden muss, zur Aufnahme eines Berufes befähigen (stRspr, vgl. etwa Urteile vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 12.85 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71 S. 31 f.; vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 146 …und vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 12; Beschlüsse vom 19. Januar 1989 - BVerwG 5 B 198.88 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 80 S. 64 und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 650.89 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 18 S. 22 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04

    Ausbildungsförderung für französischen Erasmus-Studenten - Gemeinschaftsrecht

    Dieses Erfordernis kommt für berufsbildende Ausbildungen auch im Tatbestandsmerkmal des berufsqualifizierenden Abschlusses in § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19.01.1989 - 5 B 198.88 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 80 m. w. Nachw.) zum Ausdruck.
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

    Er ist auch dann anzunehmen, wenn der Auszubildende eine Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 BAföG besucht und am Ende der Ausbildungsveranstaltungen an dieser Ausbildungsstätte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die ihn, ohne daß dies in einer Prüfung nachgewiesen werden muß, zur Aufnahme eines Berufs befähigen (Urteil vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 12.85 - ; Beschlüsse vom 19. Januar 1989 - BVerwG 5 B 198.88 - und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 650.89 - ).
  • BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92

    Einordnung einer Ausbildung an einer Berufsakademie als schulische Ausbildung

    Sind mit Rücksicht darauf auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG Ausbildungszeiten auch dann anzurechnen, wenn sie in einer berufsbildenden Ausbildung mit einer Dauer von weniger als drei Jahren verbracht worden sind, so gilt dies, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls entschieden ist, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluß geführt haben oder nicht (vgl. BVerwGE 67, 104 [BVerwG 14.04.1983 - 5 C 104/80]; BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 5 C 125.81 - …und vom 3. Juni 1988 a.a.O. S. 42/1106; Beschlüsse vom 19. Januar 1989 - BVerwG 5 B 198.88 - und vom 11. Februar 1992 - BVerwG 5 B 11.92 - ).
  • BVerwG, 11.02.1992 - 5 B 11.92

    Grundanspruch des Auszubildenden auf Ausbildungsförderung für eine Erstausbildung …

    Sind mit Rücksicht darauf auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG Ausbildungszeiten auch dann anzurechnen, wenn sie in einer berufsbildenden Ausbildung mit einer Dauer von weniger als drei Jahren verbracht worden sind, so gilt dies, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls schon entschieden ist, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluß geführt haben oder nicht (BVerwGE 67, 104 [BVerwG 14.04.1983 - 5 C 104/80]; Urteile vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 5 C 125.81 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 74.84 - ; Beschluß vom 19. Januar 1989 - BVerwG 5 B 198.88 - ).
  • VGH Hessen, 24.07.1991 - 9 TG 3604/90

    Begehren auf Ausbildungsförderung für den Besuch eines Abendgymnasiums

    Demzufolge ist ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts - oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat, und darüber hinaus auch dann anzunehmen, wenn der Auszubildende am Ende der Ausbildungsveranstaltungen an dieser Ausbildungsstätte Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die ihm, ohne daß dies in einer Prüfung nachgewiesen werden muß, zur Aufnahme eines Berufs befähigen (BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1989 - 5 B 198.88 - BVerwG, Urteil vom 19. April 1988 - 5 C 12.85 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 05.06.2009 - 5 K 1102/08

    Ausbildungsförderung: Altersgrenze bei Vorliegen eines berufsqualifizierenden …

    Demzufolge ist ein berufsqualifizierender Abschluss gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat, und darüber hinaus auch dann anzunehmen, wenn der Auszubildende eine Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 BAföG besucht und am Ende der Ausbildung an dieser Ausbildungsstätte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die ihn, ohne dass dies in einer Prüfung nachgewiesen werden muss, zur Aufnahme eines Berufes befähigen (…BVerwG, Urt. v. 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 -, zitiert nach juris;… BVerwG, Urt. v. 19. April 1988 - 5 C 12.85 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71; BVerwG, Beschl. v. 19. Januar 1989 - 5 B 198.88 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 80).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1996 - 16 A 1934/96

    Weitere Förderungsfähigkeit eines Studiums der Sozialarbeit an einer …

    Rn. 22 Der Senat läßt die Revision nicht zu, weil die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 VwGO nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1987 - 5 B 31.86 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 67, und vom 19. Januar 1989 - 5 B 198/88 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 80).
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