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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.08.2025 - 5 B 2.25, 5 B 2.25 (5 B 4.24)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,27414
BVerwG, 07.08.2025 - 5 B 2.25, 5 B 2.25 (5 B 4.24) (https://dejure.org/2025,27414)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2025 - 5 B 2.25, 5 B 2.25 (5 B 4.24) (https://dejure.org/2025,27414)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2025 - 5 B 2.25, 5 B 2.25 (5 B 4.24) (https://dejure.org/2025,27414)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2025 - 5 B 2.25
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 8 m. w. N.).

    Die Anhörungsrüge lässt sich nicht mit Einwendungen begründen, die in Wirklichkeit auf die Fehlerhaftigkeit der mit ihr angegriffenen Entscheidung zielen (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 10 f. m. w. N.).

    Denn die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 11 …und vom 28. Dezember 2022 - 5 B 2.22 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 2.22

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2025 - 5 B 2.25
    Denn die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 11 und vom 28. Dezember 2022 - 5 B 2.22 - juris Rn. 7).

    Zunächst verkennt er, dass das Revisionsgericht im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht die inhaltliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung zu prüfen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2022 - 5 B 2.22 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 4.24
    Auszug aus BVerwG, 07.08.2025 - 5 B 2.25
    Rn. 1 Der als Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO gegen den Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2024 - 5 B 4.24 - aufzufassende Antrag des Klägers, ihm das bisher vorenthaltene rechtliche Gehör zu gewähren und das mit dem genannten Beschluss beendete Verfahren auf dieser Grundlage fortzuführen, hat keinen Erfolg.
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