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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8746
BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91 (https://dejure.org/1991,8746)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1991 - 5 B 2.91 (https://dejure.org/1991,8746)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - 5 B 2.91 (https://dejure.org/1991,8746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überwachung der Fertigung und Absendung fristwahrender Schriftsätze - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Förderungsrechtliche Berücksichtigung eines durch einen Ausländer im Ausland erworbenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91
    Dieser Vergleich kann nur dann dazu führen, daß die im Ausland unternommene Ausbildung anrechenbar ist, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 ; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - und vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - ).

    Soweit dabei auf § 5 Abs. 4 BAföG eingegangen wurde, beruhte das darauf, daß es für die Frage, ob die Abschlußprüfung einer Auslandsausbildung der entsprechenden Prüfung einer Inlandsausbildung gleichwertig ist, auch auf die Gleichwertigkeit im Sinne dieser Regelung ankommt (vgl. BVerwGE 62, 174 ).

  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 3209.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Rechtsmittelfrist - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91
    Der Verpflichtung, durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, daß Fertigung und Absendung der fristwahrenden Schriftsätze überwacht werden (dazu BVerwG, Beschluß vom 12. April 1973 - BVerwG 2 C 19.73 - mit weiteren Nachweisen), haben die Prozeßbevollmächtigten des Beklagten durch die in ihrer Kanzlei geübte Praxis genügt, nach der die von einem der dort tätigen Rechtsanwälte verfügten Rotfristen in der jeweiligen Akte zu vermerken, sodann in den Rotfristenkalender einzutragen und schließlich zur Kontrolle, daß die Eintragung vorgenommen worden ist, an dem in der Akte angebrachten Vermerk abzuhaken sind (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 B 3209.82 - ).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81

    Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91
    Die Prozeßbevollmächtigten des Beklagten trifft in diesem Zusammenhang kein dem Beklagten zurechenbares Verschulden (zur Zurechenbarkeit s. BVerwG, Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - ).
  • BVerwG, 05.03.1982 - 8 C 159.81

    Anforderungen an die Einhaltung der Frist zur Begründung einer Revision im …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91
    Es kann unter diesen Umständen nicht angenommen werden, daß sich die Prozeßbevollmächtigten des Beklagten für die Bearbeitung der von diesem gewünschten Beschwerde einer ungeeigneten Angestellten bedient haben (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. März 1982 - BVerwG 8 C 159.81 - ).
  • BVerwG, 28.12.1984 - 5 B 145.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gleichwertigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91
    Dieser Vergleich kann nur dann dazu führen, daß die im Ausland unternommene Ausbildung anrechenbar ist, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 ; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - und vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - ).
  • BVerwG, 12.04.1973 - II C 19.73
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91
    Der Verpflichtung, durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, daß Fertigung und Absendung der fristwahrenden Schriftsätze überwacht werden (dazu BVerwG, Beschluß vom 12. April 1973 - BVerwG 2 C 19.73 - mit weiteren Nachweisen), haben die Prozeßbevollmächtigten des Beklagten durch die in ihrer Kanzlei geübte Praxis genügt, nach der die von einem der dort tätigen Rechtsanwälte verfügten Rotfristen in der jeweiligen Akte zu vermerken, sodann in den Rotfristenkalender einzutragen und schließlich zur Kontrolle, daß die Eintragung vorgenommen worden ist, an dem in der Akte angebrachten Vermerk abzuhaken sind (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 B 3209.82 - ).
  • BVerwG, 02.06.1988 - 5 B 18.88
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91
    Dieser Vergleich kann nur dann dazu führen, daß die im Ausland unternommene Ausbildung anrechenbar ist, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 ; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - und vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - ).
  • BVerwG, 09.10.1987 - 5 B 61.87

    Rechtliche Ausgestaltung der Bejahung eines berufsqualifizierenden Abschlusses …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91
    Dieser Vergleich kann nur dann dazu führen, daß die im Ausland unternommene Ausbildung anrechenbar ist, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 ; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - und vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - ).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Fällen, in denen im Zusammenhang des § 7 Abs. 1 BAföG über die Anrechnungsfähigkeit einer im Ausland absolvierten Erstausbildung zu befinden war, wiederholt klargestellt (BVerwGE 62, 174 ; Beschlüsse vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - , 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - , 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - und vom 25. Juli 1991 - BVerwG 5 B 115.91 - ).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 LB 326/22

    Förderungsfähige Ausbildung; Auslandsausbildung; Berufsqualifikation; …

    (a) Ausgehend vom Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, berufsbildende Ausbildungen zu fördern, die zu einer Berufsausübung in Deutschland befähigen, kommt einem Ausbildungsabschluss grundsätzlich - soweit nichts anderes geregelt ist - nur dann die Eignung als berufsqualifizierend im Sinne des § 7 BAföG zu, wenn er zu einer Berufsausübung in Deutschland qualifiziert (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.4.2008 - 5 C 12/07 -, juris Rn. 12;… Urt. v. 17.4.1997 - 5 C 15/96 -, juris Rn. 13 f.;… Urt. v. 31.10.1996 - 5 C 21/95 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 28.10.1992 - 11 C 5.92 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Beschl. v. 25.7.1991 - 5 B 115/91 -, juris, erster Leitsatz; Beschl. v. 31.1.1991 - 5 B 2/91 -, juris, zweiter Leitsatz;… VG Gelsenkirchen, Urt. v. 2.3.2020 - 15 K 2516/19 -, juris Rn. 44 ff.;… Winkler, in: Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, Stand: 1.6.2023, § 7 Rn. 10a m.w.N.;… Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 7 Rn. 114 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 11 B 59.92

    Anspruch auf Förderung einer Erstausbildung

    Hat die von der Klägerin in der früheren DDR erworbene Ausbildung nur dort zur Ausübung eines Berufes berechtigt, hätte diese Ausbildung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtslage bis zum Inkrafttreten des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG in der Fassung des 15. BAföG-Änderungsgesetzes vom 19. Juni 1992 (BGBl 1. I S. 1062) bei richtiger Anwendung des § 7 BAföG nicht in dem Sinne berücksichtigt werden dürfen, daß durch die frühere Ausbildung der Anspruch der Klägerin auf Förderung einer Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG als bereits in vollem Umfang ausgeschöpft galt (BVerwGE 62, 174 [BVerwG 30.04.1981 - 5 C 36/79];Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - sowievom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 -, 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 -, 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - und25. Juli 1991 - BVerwG 5 B 115.91 - ;Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - ).
  • BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unternommene Ausbildung bei der Anwendung des § 7 BAföG nur dann zu berücksichtigen, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 [BVerwG 30.04.1981 - 5 C 36/79]; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - , vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - und vom 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - ).
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