Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.2004 - 5 B 20.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie der Divergenzrüge - Anwendbarkeit des alten Rechts nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) im Fall des Verlassens des Vertreibungsgebietes vor ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2003 - 6 S 414/03
- BVerwG, 22.03.2004 - 5 B 20.04
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00
Abkömmlinge; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Familienangehörige; …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2004 - 5 B 20.04
Sie ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 1 C 24.00 - Buchholz 412.3 § 94 BVFG a.F. Nr. 1) dahin geklärt, dass die Regelung des § 94 BVFG a.F. über den Zuzug von Angehörigen Vertriebener nach Aufhebung der Vorschrift durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz ab dem 1. Januar 1993 nicht mehr für den unter §§ 1 bis 3 BVFG fallenden Personenkreis anzuwenden ist.Der Kläger verkennt auch hier, dass sich nach der insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts aus dem Bundesvertriebenengesetz gerade kein Anspruch auf Erteilung einer (ausländerrechtlichen) Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung mehr ergibt, dies in Bezug auf § 94 BVFG a.F. gerade im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. Dezember 2000, a.a.O.) steht und sich im Übrigen aus der von ihm herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Gegenteiliges nicht ergibt.
- BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94
Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus BVerwG, 22.03.2004 - 5 B 20.04
Denn abgesehen davon, dass hier bereits das Bestehen eines Folgenbeseitigungsanspruches zweifelhaft ist, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und bedarf nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren, dass der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich nur dem Ausländer selbst zusteht, dessen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet sie ermöglichen soll, sie mithin nur von diesem erstritten werden kann, und die Rechtsprechung zur Klagebefugnis des Ehegatten eines Ausländers bei der Nichtverlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung (s. etwa BVerwGE 102, 12) nicht auf die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis an einen volljährigen Abkömmling übertragbar ist. - BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
Auszug aus BVerwG, 22.03.2004 - 5 B 20.04
Dies gilt gerade auch für das herangezogene Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - (BVerwGE 90, 181), in dem über die Voraussetzungen der Erlangung der Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zu befinden war; der Rechtssatz, dass sich "eine Behörde so zu verhalten (habe), dass in den Fällen, in denen ein Anspruch auf Aufnahme bzw. Zuzug besteht, die entsprechende Genehmigung erteilt wird", findet sich zudem in dieser Entscheidung nicht und wird überdies vom Berufungsgericht ebenso wenig bestritten wie der - von dem Kläger aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich abgeleitete - Rechtssatz, dass nach § 6 AuslG eine Aufenthaltsgenehmigung auch dann zu erteilen sei, wenn sich nach Vertriebenenrecht hierauf ein Anspruch ergebe. - BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00
Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2004 - 5 B 20.04
Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der dort genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2001 - BVerwG 4 B 57.00 - <NVwZ-RR 2001, 422>). - BVerwG, 12.11.1997 - 9 B 597.97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei der anderweitigen Eingliederung …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2004 - 5 B 20.04
Soweit der Kläger eine Abweichung von einem in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1997 - BVerwG 9 B 597.97 - aufgestellten Rechtssatz behauptet, ist in diesem Beschluss, der sich zu Fragen des Aufnahmeverfahrens nach §§ 27, 28 BVFG (in der Fassung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes) und der Reichweite einer im Rahmen des so genannten D 1-Verfahrens erteilten Übernahmegenehmigung verhält, der von dem Kläger behauptete Rechtssatz "Nach § 6 AuslG ist einem Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, wenn darauf ein Anspruch besteht, der unter Berufung auf das BVFG geltend gemacht wird", weder ausdrücklich noch sinngemäß enthalten, noch bezeichnet die Beschwerde einen hiervon abweichenden, vom Berufungsgericht aufgestellten Rechtssatz.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 12 A 738/09 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil - 1 C 24.00 - vom 5. Dezember 2000, a.a.O., das es insoweit mit Beschluss - 5 B 20.04 - vom 22. März 2004 bestätigt und vertieft hat und dem auch die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts unter Verweisung auf den Beschluss des Senates - 12 E 1407/08 - vom 25. November 2008 und die dortige Bezugnahme letztlich folgt, gerade auch unter Auseinandersetzung mit den Gesichtspunkten der anstelle des § 94 BVFG a. F. anzuwendenden Regelungen, unmißverständlich festgestellt, dass die Regelung des § 94 BVFG a. F. über den Zuzug von Angehörigen Vertriebener nach Aufhebung der Vorschrift durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz ab dem 1. Januar 1993 auch unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes oder des Gleichbehandlungsgebotes nicht mehr über § 100 Abs. 1 BVFG für den unter §§ 1 - 3 BVFG fallenden Personenkreis anzuwenden ist.
Rn. 15 so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 -,.
- BVerwG, 28.03.2012 - 5 B 57.11
Zuzug von Angehörigen Vertriebener; Anspruch auf Aufnahme außerhalb des …
(Beschluss vom 22. März 2004 - BVerwG 5 B 20.04 - BA S. 2 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 12 A 1901/10
Eröffnung der Möglichkeit eines Folgeantrags aufgrund der Verlagerung des …
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, Buchholz 412.3 § 94 BVFG aF Nr. 1, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 -, gerade auch unter Auseinandersetzung mit den Gesichtspunkten der anstelle des § 94 BVFG a.F. anzuwendenden Regelungen, unmissverständlich festgestellt, dass die Regelung des § 94 BVFG a.F. über den Zuzug von Angehörigen Vertriebener nach Aufhebung der Vorschrift durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I, S. 2094) ab dem 1. Januar 1993 auch unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes oder des Gleichbehandlungsgebotes nicht mehr über § 100 Abs. 1 BVFG für den unter §§ 1 - 3 BVFG fallenden Personenkreis anzuwenden ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1002/09
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung auf …
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 12 A 738/09 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - 12 A 1841/09
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Vertriebener nach den …
Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 12 A 738/09 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1003/09
Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen Spätaussiedler bei fehlender …
Rn. 38 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 12 A 738/09 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - 12 A 1001/09
Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides i.S.d. §§ 26 ff. BVFG
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 12 A 738/09 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2010 - 12 A 2496/09
Erfordernis einer deutschen Volkszugehörigkeit für einen Anspruch auf Aufnahme …
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, Buchholz 412.3 § 94 BVFG aF Nr. 1, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 -, gerade auch unter Auseinandersetzung mit den Gesichtspunkten der anstelle des § 94 BVFG a.F. anzuwendenden Regelungen, unmissverständlich festgestellt, dass die Regelung des § 94 BVFG a.F. über den Zuzug von Angehörigen Vertriebener nach Aufhebung der Vorschrift durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I, S. 2094) ab dem 1. Januar 1993 auch unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes oder des Gleichbehandlungsgebotes nicht mehr über § 100 Abs. 1 BVFG für den unter §§ 1 - 3 BVFG fallenden Personenkreis anzuwenden ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 12 A 1095/09
Versagung der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach §§ 26 , 27 BVFG in der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, Buchholz 412.3 § 94 BVFG aF Nr. 1, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 -, gerade auch unter Auseinandersetzung mit den Gesichtspunkten der anstelle des § 94 BVFG a.F. anzuwendenden Regelungen, unmissverständlich festgestellt, dass die Regelung des § 94 BVFG a.F. über den Zuzug von Angehörigen Vertriebener nach Aufhebung der Vorschrift durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I, S. 2094) ab dem 1. Januar 1993 auch unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes oder des Gleichbehandlungsgebotes nicht mehr über § 100 Abs. 1 BVFG für den unter §§ 1 - 3 BVFG fallenden Personenkreis anzuwenden ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 12 A 3234/08
Voraussetzungen für die Anerkennung als Volksdeutscher; Notwendigkeit eines …
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, Buchholz 412.3 § 94 BVFG aF Nr. 1, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 -, gerade auch unter Auseinandersetzung mit den Gesichtspunkten der anstelle des § 94 BVFG a.F. anzuwendenden Regelungen, unmissverständlich festgestellt, dass die Regelung des § 94 BVFG a.F. über den Zuzug von Angehörigen Vertriebener nach Aufhebung der Vorschrift durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I, S. 2094) ab dem 1. Januar 1993 auch unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes oder des Gleichbehandlungsgebotes nicht mehr über § 100 Abs. 1 BVFG für den unter §§ 1 - 3 BVFG fallenden Personenkreis anzuwenden ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 4187/05
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".