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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.10.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 21.85   

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https://dejure.org/1986,3346
BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 21.85 (https://dejure.org/1986,3346)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1986 - 5 B 21.85 (https://dejure.org/1986,3346)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1986 - 5 B 21.85 (https://dejure.org/1986,3346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überschreiten der Förderungshöchstdauer wegen Gremientätigkeit - Auslegung des Rechtsbegriffs der Angemessenheit - Obergrenze für die Dauer der Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.06.1979 - 5 B 75.78

    Nichtzulassung einer Revision - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Leistung …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 21.85
    Wie der beschließende Senat bereits in seinem Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 5 B 75.78 - ausgeführt hat, unterliegt die Angemessenheit als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.

    Der beschließende Senat hat in seinem bereits genannten Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 5 B 75.78 - ausgeführt, es liege nicht mehr innerhalb des Zwecks der Ausbildung, wenn ein Auszubildender eine Tätigkeit in den in § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG genannten Gremien entfaltet, die ihm eine noch sinnvolle Ausbildung in absehbarer Zeit nicht mehr ermöglicht.

  • BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 52.78

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Fachrichtungswechsel - Wichtiger …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 21.85
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, daß der Auszubildende, um eine zweckentsprechende Nutzung der Ausbildungsförderung sicherzustellen, verpflichtet ist, seine Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 15; Urteil vom 15. Januar 1981 - BVerwG 5 C 44.78 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 44.78

    Vorabentscheidung über den wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel - …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 21.85
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, daß der Auszubildende, um eine zweckentsprechende Nutzung der Ausbildungsförderung sicherzustellen, verpflichtet ist, seine Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 15; Urteil vom 15. Januar 1981 - BVerwG 5 C 44.78 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 7 A 10935/17

    Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus wegen Behinderung - Agoraphobie …

    Die "angemessene Zeit" der Verlängerung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 B 21.85 -, juris, Rn. 2) und entspricht dem Zeitverlust, der durch den das Überschreiten der Förderungshöchstdauer rechtfertigenden Grund entstanden ist (vgl. dazu Nr. 15.3.1 Satz 1 BAföGVwV).

    Rn. 54 Zu diesen sonstigen Förderungsvoraussetzungen gehört es unter anderem, dass der Auszubildende seine Ausbildung umsichtig plant und zielstrebig durchführt, um im Hinblick auf den gesetzlichen Zweck, die Erreichung eines berufsqualifizierenden Abschlusses zu ermöglichen, eine zweckentsprechende Nutzung der Ausbildungsförderung sicherzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 B 21.85 -, juris, Rn. 3;… Urteil vom 27. März 1980 - 5 C 52.78 -, juris, Rn. 14;… Urteil vom 21. November 1991 - 5 C 40.88 -, juris, Rn. 11).

  • BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 10.09

    Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …

    Denn den Studierenden obliegt es, ihr Studium umsichtig zu planen, zielstrebig durchzuführen und grundsätzlich der Tätigkeit in universitären Gremien und Funktionen im Verhältnis dazu eine nur untergeordnete Bedeutung einzuräumen oder mit ihr im Zusammenhang stehende Ausbildungsversäumnisse durch zumutbare Nacharbeit aufzuholen (für die Förderungshöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz: Beschluss vom 18. Juli 1986 - BVerwG 5 B 21.85 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 23 S. 48 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 2 S 2833/07

    Rechtmäßigkeit der Studiengebührenerhebung in Baden-Württemberg; Gebührenpflicht …

    Es kommt weiter hinzu, dass Studierende gehalten sind, bei ihrer Gremientätigkeit ein vertretbares Maß zu wahren, und eine solche Tätigkeit im Vergleich zum Studium nur von untergeordneter Bedeutung sein darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21.85 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 23).
  • VG Gelsenkirchen, 04.09.2019 - 15 K 4606/18

    Ausbildungsförderung Verlängerung Förderungshöchstdauer Gremientätigkeit

    Rn. 36 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 B 21/85 -, juris, Rn. 2, wonach es im gegebenen Zusammenhang einzig auf ein Überschreiten der Förderungshöchstdauer wegen einer Tätigkeit in einem der im Gesetz (BAföG) aufgezählten Gremien ankommt.

    Rn. 56 vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 B 21/85 -, juris, Rn. 3 m.w.N.; VG Leipzig, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 K 973/03 -, juris, Rn. 21,.

    Rn. 60 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 B 21/85 -, juris, Rn. 2; VG Leipzig, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 K 973/03 -, juris, Rn. 21.

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2007 - 2 LA 1238/06

    Anspruch eines Studenten auf ein viertes Urlaubssemester für seine Tätigkeit für …

    Die Gremientätigkeit darf im Vergleich zum Studium insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung sein (…OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 - a. a. O. unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 1.6.1979 - 5 B 75.78 und Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21.85 -).
  • LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 147/19

    Zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten …

    Es ist weder geltend gemacht noch ersichtlich, daß eine solche Entwicklung für eine wirkungsvolle Tätigkeit gefordert wird oder auch aus sachlichen Gründen notwendig wäre" (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 B 21/85 -, juris-Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Langzeitstudiengebühren in einem …

    Die Gremientätigkeit darf im Vergleich zum Studium insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung sein (…OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 - a. a. O. unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 1.6.1979 - 5 B 75.78 und Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21.85 -).".
  • OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05

    Berücksichtigung von Gremientätigkeit bei Langzeitstudiengebühren; Studiengebühr; …

    Er ist vielmehr gehalten, den Zeitverlust aus seiner Gremientätigkeit zu begrenzen und sein Studium zielstrebig voranzutreiben (vgl. hierzu hinsichtlich der Förderungshöchstdauer nach dem BAföG etwa BVerwG, Beschlüsse vom 01.06.1979 - 5 B 75.78 - und vom 18.07.1986 - 5 B 21.85 -).
  • VG Minden, 11.11.2004 - 9 K 1859/04

    Studiengebühren überwiegend rechtmäßig erhoben Verwaltungsgericht Minden …

    Rn. 52 - vgl. zur Frage der Ausbildungsförderung: BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - BVerwG 5 B 21.85, Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 23; zur Verlängerung von Prüfungsfristen: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. April 1982 - 9 S 386/82, KMK-HSchR 1983, 859 (861) -.
  • VG Gelsenkirchen, 13.09.2023 - 15 K 6/22

    Förderungshöchstdauer, Verlängerung, Behinderung, besonderer Gleichheitssatz, …

    Rn. 24 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 B 21.85 - Buchholz 436.36 § 15 Nr. 23 BAföG.
  • VG Minden, 30.06.2022 - 6 K 3346/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - 12 A 972/12

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung im Rahmen eines …

  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2025 - 15 L 1741/25

    Eignungsnachweis, Verlängerung, Erkrankung, Behinderung, Beurlaubung, Prognose

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   BVerwG, 03.10.1986 - 5 B 21.85   

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https://dejure.org/1986,9654
BVerwG, 03.10.1986 - 5 B 21.85 (https://dejure.org/1986,9654)
BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1986 - 5 B 21.85 (https://dejure.org/1986,9654)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1986 - 5 B 21.85 (https://dejure.org/1986,9654)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

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